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Frage zur Lohnfortzahlung oder Krankengeld ?

Verfasst: 03.07.2009, 12:37
von maikstacker
Meine Freundin war anfang des Jahres Krankgeschrieben und hat nach 6 wochen Krankengeld bezogen. Dann war sie wieder 1 Monat Arbeiten und ist dann wieder an der selben Krankheit wie ein Monat zuvor erkrankt.
Bekommt man dann ab den ersten Krankheitstag Lohfortzahlung oder Krankengeld ( wer ist in diesem Fall zahlungspflichtig ) ??
Der Arbeitgeber hat Lohnfortzahlung getätigt, jetzt bekam sie aber Post das die Krankenkasse auch Krankengeld zahlen will.
Was sollen wir jetzt tun??
Danke an alle.

Verfasst: 03.07.2009, 15:28
von Czauderna
Hallo,

nun, es ist tatsächlich so dass bei gleicher Erkrankung die Krankenkasse
mit dem Beginn der Au. (frühestens Tag nach ärztlicher Feststellung) wieder Krankengeld zahlt.
Wenn der Arbeitgeber Geghalt gezahlt hat ruht der Krankengeldanspruch -
der Arbeitgeber kann aber auch einen Ersatzanspruch bei der Kasse geltend machen oder das gehalt vom Arbeitnehmer zurückfordern.

Mein Rat - das sollen Arbeitgeber und Kasse miteinander klären denn für den Arbeitnehmer ist Gehalt allemal besser als Krankengeld.

Gruß

Czauderna

Verfasst: 03.07.2009, 16:36
von Krankenkassenfee
Hallo,
selbst wenn Kasse und Arbeitgeber das untereinander klären, wird die Differenz garantiert beim Arbeitnehmer zurückgefordert. Oder bist Du bei Deutschalnds sozialstem Arbeitgeber beschäftigt?

Komisch, dass der Arbeitgeber nicht vorher die Vorerkrankungen bei der Kasse angefragt hat. Der Verdacht lag doch nahe ....

LG, Fee

Verfasst: 03.07.2009, 16:47
von Czauderna
Hallo Krankenkassenfee,

ich habe nicht behauptet dass dies bei meinem Arbeitgeber so wäre - ich glaube mich aber erinnern zu können das wir einen ähnlichen Fall hatten
und der Arbeitnehmer nix an den Arbeitgeber zurückzahlen musste weil er das Geld in gutem Glauben (nämlich dass er glaubte dass ihm das Gehalt zugestanden hätte) verbraucht hatte. Die Differenz zwischen dem ausgezahlten Krankengeld und dem erhaltenen Netto-Arbeitsentgelt ging damals zu Lasten des Arbeitgebers.

Das ist aber schon lange her - muss heute nicht mehr unbedingt so stimmen.

Trotzdem bleibt meine Kern-Aussage bestehen : Gehalt ist immer besser als Krankengeld und der Krankengeldanspruch ruht solange Arbeitsentgelt gezahlt wird.

Gruß

Czauderna