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HILFE! BITTE HILFT MIR! MEINE KRANKENKASSE VERLANGT BEITRÄGE

Verfasst: 30.06.2009, 17:10
von melanie2323
HILFE!!! BITTE HILFT MIR!!!
ICH HABE EIN RIESEN PROBLEM.....

Muss ich meiner Krankenkasse die Beiträge zurückzahlen????

Folgender Fall:

Seit dem 23.ten Lebenjahr bin ich nicht mehr krankenversichert (familenversichert). Bzw ich wurde durch meine Krankenversicherung gekündigt.

Mittlerweile sind über 3 Jahre vergangen. Ich hatte eine ziemlich schlechte Zeit und bin jetzt wieder dabei hoch zu kommen. Und was passiert. Der nächste Schlag im Leben:-(

Jetzt wurde ich in meiner alten gesetzlichen Krankenversicherung durch das Amt pflichtversichert und habe nun ein Anruf und ein Schreiben von der Krankenversicherung bekommen dass ich komplett die Beiträge der letzten 3 Jahre bezahlen soll.

Das ist eine Horrorsumme von über 5000 Euro. Die Krankenversicherung kommt zwar auf mich mit Raten und so zu aber dürfen die das obwohl sie mich gekündigt hatten. Ich war in der ganzen Zeit nicht ein einziges mal beim Arzt. Ich habe nie die Versicherung in Anspruch genommen da ich ja nicht versichert war.

Bitte hilft mir und gibt mir Ratschläge!!!
Was kann ich machen aus dieser Katastrophe wieder rauszukommen????

Ich bin für jeden Ratschlag dankbar.
Vielen Dank für eure Mühe.....

Verfasst: 30.06.2009, 20:18
von ritfau
Hallo,

Nach einer gesetzlichen Regelung warst du verpflichtet, dich nach dem Ende der FV spätestens wieder ab 01.04.07 zu versichern. Wenn du das nicht gemacht hast, hast du ne Menge Geld gespart, aber dem Solidarsystem die Mittel entzogen. Grundsätzlich musst du also ab 01.04.2007 Beiträge nachzahlen, wenn du keinen Anspruch mehr auf die Familienversicherung hattest.

Wenn du jetzt durch das Amt pflichtversichert wirst, dann verlangt die Kasse zurecht die Beiträge nach.

Meines Erachtens nach kann die Kasse dich aber nicht zwingen, ohne deine Unterschrift dich rückwirkend ab 01.07.04 zwangszuversichern. es sei denn, du hast in dem Zeitraum Leistungen in Anspruch genommen oder z. B. die Versichertenkarte weiterbenutzt. Oder wenn du einen Weiterversicherungsantrag nach §2.1.13 SGB V unterschrieben hast. Solltest du aber nur einen normalen Aufnahmeantrag für die Mitgliedschaft aufgrund des Bezuges von ALG/ALG2 oder gar nichts unterschrieben haben, dann kann die Kasse das nicht so einfach machen.

Vielen dank für die Antwort... aber....

Verfasst: 01.07.2009, 18:05
von melanie2323
Ich habe in den 3 Jahren nicht ein einziges mal die Karte benutzt, da ich die Karte ja auch nicht mehr hatte.

Außerdem wusste ich ja, dass ich von der Krankenkasse gekündigt worden war. Ich war 3 Jahre lang BEI KEINEM ARZT!!

Ich habe nichts unterschrieben, dass ich bereit bin rückwirkend alles zu bezahlen. Ich weiß aber nicht wie die Rechtslage ist.

Ich finde das eine Schweinerei....... Bitte hilft mir...

Was soll ich machen????

Verfasst: 01.07.2009, 18:48
von Agion
Hey melanie,

zuerst bleibt festzustellen, dass Dich Deine Krankenkasse nicht gekündigt hat. Deine Versicherung dort wurde beendet, weil die gesetzlichen Voraussetzungen für die Familienversicherung nicht mehr bestanden.

Generell klären die Kassen schriftlich darüber auf, dass danach ein Versicherungsschutz neu hergestellt werden muss. Ansonsten ist dies auch die Zuständigkeit eines jeden selbst sich hier zu kümmern.

Soweit die Theorie - nun zur Praxis.

Ab dem Zeitpunkt Deiner Pflichtversicherung - ich nehme an aufgrund Leistungsbezug durch die Arbeitsagentur? - bist Du wieder bei Deiner alten Krankenkasse versichert.

Da in Deutschland eine allgemeine Versicherungspflicht besteht (nähere Ausführungen hierzu erspare ich uns an dieser Stelle), ist es rechtlich gesehen vollkommen korrekt, dass die Kasse für Dich den Versicherungsschutz rückwirkend herstellen möchte und dafür natrülich auch Beiträge verlangt.
Ob Du Leistungen in Anspruch genommen hast oder nicht ist dabei unrelevant.

...aber...

Ohne Deine Unterschrift kann Dich die Kasse nicht rückwirkend versichern und somit auch keine Beiträge anfordern!

Grüße, Agion

Verfasst: 01.07.2009, 22:01
von Lady Butterfly
das seh ich anders:

es handelt sich -wie die Bezeichnung bereits sagt- um eine Versicherungspflicht . das heisst, der Willer der Beteiligten (in diesem Falle Krankenkasse und du) ist nicht relevant. (Ähnlich wie bei Arbeitnehmern, die müssen sich auch krankenversichern, egal ob sie wollen oder nicht)

die Unterschrift ist vor allem für die Kassenwahl wichtig. Da sieht es aber so aus, dass du automatisch Mitglied deiner letzten Krankenkasse wirst, wenn du dein Wahlrecht nicht ausübst.

das bedeutet für dich, dass die Kasse im Recht ist, so hart es für dich im Augenblick auch ist. du kannst versuchen, über eine Ratenzahlungsvereinbarung zu verhandeln

Gruß Lady Butterfly

hi

Verfasst: 02.07.2009, 00:13
von melanie2323
Ich durfte ja nicht einmal in eine andere Krankenkasse wechseln.
Sonst wäre mir ja das alles erspart geblieben.

Laut Gesetz in Deutschland muss man sich zuerst bei der alten KK versichern (den man zuletzt hatte), wenn man davor eine zeitlang nicht versichert war. Erst dann kann man die Versicherung kündigen und zum beliebigen wechseln.

Ich wurde ohne Unterschrift und etc durch das Amt pflichtversichert.
Ich habe lediglich mein Namen und meine Adresse der KK am Telefon mitgeteilt. Mehr nicht!!!

Gibt es keine Auswege???
Kann mir keiner helfen???

Ich sehe das nicht ein, dass ich das bezahlen muss. Ich wurde nicht ein einziges mal von KK benachrichtigt dass ich eine Rechnung zu begleichen hätte. Warum warten die überhaupt wenn das so ist???

Ich habe auch keine Leistung in Anspruch genommen und jetzt soll ich dafür noch zahlen??? :-(

Zudem Komentar von oben:
"Ohne Deine Unterschrift kann Dich die Kasse nicht rückwirkend versichern und somit auch keine Beiträge anfordern!"

was denn jetzt nun. Muss ich bezahlen oder nicht???

ICH BIN VOLL VERWIRRT!!!!

:-(:-( :-(:-(:-(:-(:-(:-(:-(:-(:-(:-(:-(

Verfasst: 02.07.2009, 07:47
von SaschaD
Da die allgemeine Versicherungspflicht erst ab dem 01.04.2007 gilt, kann die Kasse dich ohne Deine Unterschrift erst ab diesem Datum versichern und Beiträge erheben.

Vorher wirklich nur wenn Du da schriftlich eingewilligt hast oder Leistungen in Anspruch genommen hast.

Und da Du vorher nicht versichert gewesen bist und das auch Deiner Kasse so mitgeteilt hast, erfolgt die Meldung an Deine letzte zuständige Kasse.

Verfasst: 17.07.2009, 12:08
von Hucky
Hallo melanie,

dieses angesprochene Problem ist das Grauen jedes SB bei der GKV.

Grundsätzlich kann ich den bisherigen Antworten nur zustimmen.

Für Dich ist zwar nach den gesetzlichen Bestimmungen Deine letzte KK zuständig, jedoch muss von Dir in irgendeiner Form eine "Anzeige zur Pflichtversicherung" erfolgen. Man kann es auch anders sagen, du teilst Deiner KK schriftlich mit, dass du nicht versichert warst (PKV noch GKV) und rückwirkend bis 01.04.2007 versichert werden willst. Ausnahme ist die Inanspruchnahme von Leistungen, was du aber schon ausgeschlossen hast.

Ich empfehle Dir, sofern die Frist noch nicht rum ist, in Widerspuch gegen den Bescheid zu gehen. Eine Begründung ist zwar nicht erforderlich, aber meistens empfehlenswert. Die KK wird hierdurch gezwungen eine Neubeurteilung der Sach- und Rechtslage vorzunehmen.

Wurde der Rechtsbehelf vergessen, liegt die Frist bei 1 Jahr.


VG
Hucky

Dumme Frage

Verfasst: 17.07.2009, 19:51
von CiceroOWL
beziehtst du Hartz IV ß

Wenn ja ist alles ok, denn muß die ARGE JovCenter oder das sonstige ..... deine Beiträge tragen sofern du im laufenden Bezug stehst.

Solltest du Grundsicherung beziehen ist die zuständige Stelle Sozialamt, Grundsicherungsamt ,verpflichtet die Krankenhilfe zu gewähren ( § 56 SGB 12).

Hat dich deine Krankenkasse über den Ausschluß, wegen Vollendung des 23 lebensjahres informiert oder deine Eltern?

Wenn nich,t Pech für die KK, da passiert nix, fehlende Info durch die KK zieht nicht KV Pflicht nach sich.

Und wie schon geschrieben, Widerspruch ist wichtig, innrhalb der Frist.

Re: Dumme Frage

Verfasst: 18.07.2009, 14:49
von Czauderna
CiceroOWL hat geschrieben:beziehtst du Hartz IV ß

Wenn ja ist alles ok, denn muß die ARGE JovCenter oder das sonstige ..... deine Beiträge tragen sofern du im laufenden Bezug stehst.

Solltest du Grundsicherung beziehen ist die zuständige Stelle Sozialamt, Grundsicherungsamt ,verpflichtet die Krankenhilfe zu gewähren ( § 56 SGB 12).

Hat dich deine Krankenkasse über den Ausschluß, wegen Vollendung des 23 lebensjahres informiert oder deine Eltern?

Wenn nich,t Pech für die KK, da passiert nix, fehlende Info durch die KK zieht nicht KV Pflicht nach sich.

Und wie schon geschrieben, Widerspruch ist wichtig, innrhalb der Frist.

Hallo,
die Kasse hat offenbar informiert, so lese ich das jedenfalls im Eingangstext.
Wenn die Eltern ihr Kind nicht informieren - kein Pech für die KK !!
Gruß

Czauderna

Anscheinend nicht

Verfasst: 18.07.2009, 16:54
von CiceroOWL
soweit wie wie ich das lese, sich 3 Jahre söätter zu melden , hm. Nuja seis wie es will. Ich glaube hier kiegt irgendwie ein doppeltet Versäumnis von beiden Seiten vor.
Vieleicht hätte die AOK ja auch mal ihre Melden überprüfen sollen .

Verfasst: 20.07.2009, 01:46
von melanie2323
die KK hat sich nur nachdem 23.ten Lebensjahr einmal per Brief gemeldet. In den 3 Jahren wo ich nicht versichert war hat sich die KK nicht ein einziges mal gemeldet. Widerspruch wurde gestellt aber abgelehnt:-(

Denn hilft nur

Verfasst: 20.07.2009, 19:33
von CiceroOWL
die Klage vor dem Sozialgericht, oder eienr außerordentlliche einigung. am besten nochmal mit der AOK rden, daraufhinweisen, das du ggf in Privartinsolvenz gehen mußt.

Warst du schon bei den JobCenter ARGE, Sozialamt oderGrundsicherungsamt.
Hast du Sozialleistungen bezogen?