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doppelt kk-beitrag bezahlt

Verfasst: 30.06.2009, 08:12
von kfc.
hallo,

ich bin studentin, unter 25 und beziehe halbwaisenrente, von der auch meine krankenkassenbeiträge abgezogen werden.

momentan jobbe ich nebenbei. bei meinem zweiten nebenjob auf lohnsteuerkarte (entsprechend klasse 6) arbeite ich nur "hier und da" mal und bin auch immer nur für den jeweiligen zeitraum der produktion (tv) beschäftigt (in der regel 1-2 tage pro monat). aktuell kam dazu eine lohnabrechnung, von der mir nochmal der krankenkassenbeitrag (~25 euro) abgezogen wurde (und lohnsteuer und soli-zuschlag).

ist das ok so? es kommt mir spanisch vor, dass ich doppelt kk-beiträge zahle .. aber ich hab leider auch absolut keine ahnung.

der produktionsfirma lagen informationen zu halbwaisenrente und entsprechenden kk-abzügen vor.

Verfasst: 30.06.2009, 15:47
von Gast
Hallo kfc,

sofern mir bekannt ist, führt der Rententräger immer auch dann Beiträge aus deiner Rente ab, wenn du beschäftigt ist. Der Arbeitgeber hat da gar keinen Einfluss drauf. Warum das allerdings so ist, solltest du vielleicht mal beim Rententräger nachfragen. Steht aber wohl so im SGB.


http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/ ... ID=0522600

http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/ ... ID=0523700

Re: doppelt kk-beitrag bezahlt

Verfasst: 02.07.2009, 12:25
von Czauderna
kfc. hat geschrieben:hallo,

ich bin studentin, unter 25 und beziehe halbwaisenrente, von der auch meine krankenkassenbeiträge abgezogen werden.

momentan jobbe ich nebenbei. bei meinem zweiten nebenjob auf lohnsteuerkarte (entsprechend klasse 6) arbeite ich nur "hier und da" mal und bin auch immer nur für den jeweiligen zeitraum der produktion (tv) beschäftigt (in der regel 1-2 tage pro monat). aktuell kam dazu eine lohnabrechnung, von der mir nochmal der krankenkassenbeitrag (~25 euro) abgezogen wurde (und lohnsteuer und soli-zuschlag).

ist das ok so? es kommt mir spanisch vor, dass ich doppelt kk-beiträge zahle .. aber ich hab leider auch absolut keine ahnung.

der produktionsfirma lagen informationen zu halbwaisenrente und entsprechenden kk-abzügen vor.
Hallo,
sehr merkwürdig - nur Krankenkasse ??? - keine Renten- Arbeitslosen- und Pflegeversicherung - also, das geht schon mal grundsätzlich nicht.

Denkbar ist folgende Konstellation :

Es handelt sich nur um Rentenversicherungsbeiträge -
Hier muesste der Arbeitgeber der Krankenkasse jeweils entsprechende
Meldungen (DEÜV) machen

Klären kannst Du das nur durch Rücksprche mit dem Arbeitgeber und ggf. der Kasse.

Aufgrund der Höhe des Krankenkassenbeitrags (??) erscheinen mit andere
Konstellationen eher nicht möglich.

Gruß

Czauderna

Verfasst: 10.07.2009, 10:38
von neverill
das keine sozialversicherungsbeiträge abgeführt wurden ist voll ok.
als student ist man nicht verpflichtet sozialversicherungsbeiträge zu zahlen ausser die krankenversicherung.
musste das bei mir auch erst einklagen, weil das nicht sehr geläufig ist, habe aber alle meine gezahlten beiträge damals zurückbekommen.

Verfasst: 10.07.2009, 12:04
von Czauderna
Hallo,

diese Antwort ist so leider nicht richtig - selbstverständlich werden auch bei beschäftigten Studenten wenn sie mehr als 400,00 € verdienen
Sozialversicherungsbeiträge fällig !!
Es kann zwar sein dass es keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sind weil die Studenteneigenschaft gegenüber der Arbeitnehmereigenschaft vorrangig ist, aber Rentenversicherungsbeiträge (Arbeitnehmeranteile) fallen schon an und der Rentenversicherungsbeitrag gehört zum Sozialversicherungsbeitrag.
Gruß
Czauderna

Verfasst: 10.07.2009, 12:43
von neverill
ich habe damals als student (im jahr 1998) über einen anwalt meine arbeitslosenversicherung- und rentenbeiträge wieder bekommen.
mein gehalt als student (wochenendarbeit bei der deutschen post) belief sich auf ca. 2000 dm.
ist schon eine zeitlang her, daher kann ich nicht sagen ob sich da was geändert hat aber fakt ist, dass ich die gezahlten beträge erstattet bekommen habe.

Verfasst: 10.07.2009, 13:05
von Czauderna
Hallo,
da kam es wahrscheinlich auf die Art der Beschäftigung an - ich nehme an, dass es sich um eine kurzfristige Beschäftigung handelte und bei dieser fallen tatsächlich keineerlei Beiträge an, noch nicht einmal die pauschale Zahlung durch den Arbeitgeber.
Gruß
Czauderna

Verfasst: 10.07.2009, 13:36
von neverill
hm keine ahnung.

ich habe über 3 jahre dort gearbeitet als normaler angestellter.