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Krankenkasse verbietet dem Arzt weitere Krankschreibung

Verfasst: 29.06.2009, 14:34
von gast2478
Folgendes Problem bei mir:

ich bin seit ca. 14 Tagen von meinem Hausarzt krank geschrieben.
Diagnose ist schwere Pollenallergie mit schwerem Asthma.

Zuvor hatte ein Facharzt den bereits dritten Allergietest gemacht und wirklich eine schwere Pollenallergie erneut festgestellt.
Ein Augenarzt wurde ebenfalls bereits zu Rate gezogen, wegen den starken Symptomen im u.a. im Auge.

Heute ging ich wieder zu meinem Hausarzt, der mir sagte, er habe ein Schreiben von der Techniker bekommen, er dürfe mich nicht mehr krank schreiben, weil ich im moment gerade Arbeitslosengeldanspruch hätte und ja schliesslich auch mind., 3h am Tag arbeiten könne.

Der Arzt befindet das für völligen Unsinn und hat heute erneut eine AU ausgestellt. Er hat der Kasse dies auch auf dem Auszahlschein ausführlich noch einmal erläutert, wie schlimm die Allergie bei mir ist.
Er denkt nun aber, dass die Kasse mich zum MDK schicken könnte und diese dort alles ganz anders sehen könnte.

Was ist nun zu machen?
Wie kann ich mich in so einer Sache und MDK nun verhalten?

Verfasst: 29.06.2009, 16:24
von Maunzerle
Hallo!

Sofort Antrag auf Kur - Reha stellen! Am besten Nordsee.;-) Damit das Übel gleich bei der Wurzel gepackt wird und ja AU bleiben!!!

Niemand wird auf Anordnung, oder durch Sanktionen wieder gesund und der SMD beißt auch nicht.

Ich habe das Gefühl, die KK´s machen die Menschen kranker als sie schon sind. Bei mir läuft auch gerade eine heiße Kiste. Aber ich habe Mittel u. Wege meine Rechte einzufordern. Bin gerade dabei!


Gute Besserung!

Verfasst: 29.06.2009, 18:40
von gast2478
Aber was heisst denn, Antrag auf Kur stellen?

Wie muss ich das machen und mit welcher Begründung?

Verfasst: 29.06.2009, 22:09
von Maunzerle
gast2478 hat geschrieben: Diagnose ist schwere Pollenallergie mit schwerem Asthma.

Wie muss ich das machen und mit welcher Begründung?

Wenn du einen Auszahlungsschein hast, bist du doch schon länger AU – oder AU auf die selbe Erkrankung – habe ich das richtig verstanden? Wenn du länger krank bist, ist deine Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet. Also beantragst du eine Reha bei deiner KK. Die klärt dann die Kostenübernahme mit dem Rentenversicherer.

Oder du bleibst weiter AU und die KK zwingt dich dann unter Androhung der Kündigung und des Entzuges des Krankengeldes, eine Reha zu beantragen - wäre noch günstiger, weil schneller. So war es jedenfalls bei mir.

Also, warte doch einfach ab!

Als diagnostizierter Allergiker sollte das für dich kein Problem sein. Schließlich möchtest du doch wieder gesund werden und der KK weiterhin die unverschämten Zwangsabgaben zur Verfügung stellen – nicht wahr? ;-)

Immer diese Angst vor dem MDK. :cool:

Der MDK ist eine unabhängige Institution (ÄRZTE), die die KK auch nur beraten können - sowohl zu deinen Gunsten, als zu Gunsten der KK. Letztlich bleibt die Entscheidung immer bei deinem Arzt. Da den KK´s aber die nötige Knete für einen MDK sparen wollen – um ihre Prunkbauten weiter auszubauen – übernehmen zum Teil die Sachbearbeiter (SB), also die Schwester der KK die Sklaventreiberei. :cry:

Dein Dok hat völlig richtig reagiert. Er ist als dein behandelnder Arzt für dich verantwortlich und entscheidet selbst, bzw. mit dir zusammen, ob du wieder arbeitsfähig bist oder nicht.

Eine von den Schwestern meiner KK hat meinem Arzt auch mal einen Fragebogen geschickt und wollte wissen, wie weit denn nun meine Genesung vorangeschritten sei und wie lange ich denn voraussichtlich noch AU bin.

Mit zwei Dingen war der Fragebogen schnell beantwortet. Gut & ? ;-)



Man darf die KK`s nicht nur fördern, man muss sie auch fordern. Zumindest, wenn es begründet ist!


Gute Besserung! :lol:

Verfasst: 30.06.2009, 15:53
von gast2478
vielen Dank für deine Ausführliche Infos.

Mein Arzt rechnet damit, dass ich einen Termin beim MDK bekomme, denn die Techniker KK hat wohl direkt bei dem Arzt angerufen und ihm klar gemacht, dass eine Krankschreibung für Pollenallergie mit Asthma nicht länger als 4 Wochen gehen kann.

Mein Arzt sieht das nicht ein und hat den Schrein gleich mal um weitere 4 Wochen verlängert! grins...

Was tue ich nun, wenn ich einen Termin beim MDK bekomme? Die können doch die AU wieder aufheben bzw. geben der KK eine Mitteilung darüber, oder? Dann werden die niemals weiter Krankengeld bezahlen und ich stehe wie blöd da! Habe ich denn da irgendwelche Rechtsmittel?

Verfasst: 30.06.2009, 21:16
von Maunzerle
gast2478 hat geschrieben:
Was tue ich nun, wenn ich einen Termin beim MDK bekomme? Die können doch die AU wieder aufheben bzw. geben der KK eine Mitteilung darüber, oder? Dann werden die niemals weiter Krankengeld bezahlen und ich stehe wie blöd da! Habe ich denn da irgendwelche Rechtsmittel?

Ja, dann gehst du mit deinen gereizten Augen und der Triefnase, samt zugeschnürten Hals beim MDK vorbei und erklärst, wo genau der Schuh denn drückt. Wenn der MDK meint, du seiest wieder arbeitsfähig, dann müssen du und dein Dok das ja noch lange nicht meinen.

Das hängt aber immer von der Fernsteuerbereitschaft deines Arztes und des Patienten ab.

Wer einigermaßen klar in der Birne ist, lässt sich aber nicht fernsteuern. Oder sitzt du nach dem Besuch beim MDK mit deinem Dok zusammen und resümiert darüber, wie dumm ihr doch eigentlich seid und du ja gar nicht AU bist. Tja, dann wärste ja besser gleich zum MDK gegangen und der Dok macht seinen Laden zu. ;-)


So lange du dich nicht arbeitsfähig fühlst - und ich kann das sehr gut nachvollziehen – bleibst du AU. Dann kommt wahrscheinlich, aber auch nur wahrscheinlich ein Drohbriefe - aber auch da musst du schön cool bleiben! Du bleibst weiterhin AU, so wie es dein Arzt verantwortet und du selbst entscheidest.

Ich will dir keine Bange machen, was soll ich also jetzt für mögliche Sanktionen aufzählen. Warte den nächsten Schritt der KK nach deiner weiteren AU in aller Ruhe ab. Entweder halten die Schwestern die Füße still oder es kommt ein Erpresserbrief 8) . Und bis der kommt und du darauf Widerspruch einlegst - kannst du ja mal über deine Pollenallergie berichten. Meist ist es ja so, dass, wenn die Zeit des Pollenfluges - also gegen die Pollen gegen die du allergisch bist - vorbei ist, geht es dir auch bald wieder besser.

Schau also im Pollenkalender nach, welche Pollen dich nerven und ob die zurzeit fliegen. Dann ist eigentlich alles klar. Wenn du schon mal da bist, frag den MDK doch gleich nach einer Kur. Aber sag vorher noch guten Morgen und beschreib deine Problematik! Du weißt schon ;-). Eine Kur kann der MDK deiner KK nämlich auch empfehlen.

Und wie gesagt: keine Angst vor den MDK! Auch die Ärzte sind ihrem Eid verpflichtet, genauso wie alle Fach- u. Hausarzt – nämlich eine Erkrankung zu lindern oder helfen, wenn möglich, zu heilen - Schaden abzuwenden. Nennt sich glaube ich Hypokritischer Eid – oder so ähnlich. :roll:



Aber ehrlich: Für Pollenallergie maximal 4 Wo. AU – ist ja echt drollig! Ich lieg schon unterm Schreibtisch und roll mich. :mrgreen:

Gute Besserung!

Verfasst: 30.06.2009, 21:41
von gast2478
@maunzerle

ich danke dir für deine Ratschläge!

Ich warte jetzt mal ab was passiert! Habe heute meinen neuen Zahlschein an die Kasse geschickt, samt Krankenschein. NUn gucken wir mal was passiert! Wahrscheinlich der MDK!

Dann stiefele ich dahin und werde extrem von der Allergie und dem Asthma berichten und werde auch berichten, dass mich Ärzte in anderen Regionen wo ich mal gewohnt habe, teilweise 10 Wochen krank geschrieben haben, eben während der ganzen Pollenzeit!

Es kommt immer auf den MDK Arzt an. Ich hatte in einer anderen Stadt mal einen, der fand selbst das leidige Thema Bauchschmerzen ganz schlimm und sagte, ich solle daheim bleiben! AU bleibt bestehen! Netter Arzt da!

Ach, aber was mich jedoch interessiert:
Wenn der MDK der Kasse meldet, Au beendet, dann stellen die doch sofort das Krankengeld ein! Wie soll ich mich dann verhalten? Brauche doch schliesslich das Geld! Was habe ich da für Rechtsmittel? Zum Sozialgericht rennen?
Übrigens bringt es denn im Falle des Falles etwas, sich bei dem Gesundheitsministerium zu beschweren? Hast du da Erfahrungen damit gemacht?

Verfasst: 30.06.2009, 23:25
von Maunzerle
Erfahrungen habe ich noch nicht gemacht, jedenfalls nicht dort. Vor Jahren habe ich mal wegen m. E. unbegründeter Streichung von Schülerbusfahrkarten zur Aufsicht für das zuständige Schulamt geschrieben. Das ging ratzfatz. Die Pfeifen vom Schulamt hatte nach drei Tagen einen saftigen Brief von der Dame erhalten – sie verlange die sofortige und lückenlose Aufklärung. Die zuständigen Typen sind samt Oberbürgermeister, dem das hiesige Schulamt unterstellt ist, rumgesprungen als ob die ne Hummel gestochen hätte. Hat mich damals ganz schön amüsiert.

Das stelle ich mir auch im Falle der KK so vor, wenn die Schwestern mich weiter nerven. Natürlich würde ich nicht wegen einer Krankschreibung - ja oder nein - bis zum Ministerium gehen. Da müsste schon ein dicker Knüppel passiert sein. In den meisten Fällen reicht schon das Vertrauen zum Arzt. Siehste ja bei dir.

Und da kommt auch nichts nach! Schließlich müssen die Schwestern ihre Daseinsberechtigung unter Beweis stellen – sonst würden die auch wegrationalisiert und wären ihren Job los. So quasi – wer abends die meisten Fleißkärtchen abgibt und Kranke zur Arbeit prügelt hat morgen noch Arbeit.

Bei mir liegt der Fall etwas anders. Die KK hielt sich nicht an ein vorgeschriebenes Gesetz. Das habe ich ihnen bewiesen und mit juristischen Konsequenzen gedroht. Nu ist Ruhe im Karton. Wenn die wieder aufmucken, geht es erst mal zum SoVD (früher VDK), die haben hervorragende, kompetente Fachleute für Sozialrecht. Ich denke, das den Schwestern bei der KK aber jetzt schon die Hosen flattern. Reicht das nicht, was ich aber nicht glaube, geht es ein Treppchen höher. Dann gibt es da Fracksausen.

Und wenn ich mein gesetzlich verbrieftes Recht durchgeboxt habe, dann geht eine freundliche Eingabe unter zur Kenntnisnahme an das BMG. Ich schätze, die freuen sich darauf, weil das BMG die KK`s über die Länder schon mehrmals ermahnen musste, die geltenden Gesetze auch anzuwenden. Und genau das tat die Schwester meiner KK nicht. Und das bringe ich nach ganz oben, dann rollen Köpfe.

Ich habe zurzeit ein ziemlich dünnes Nervenkostüm und die Schwester der KK nervt mich nicht auch noch. Ich habe meinen Fall penibel Dokumentiert, jeden Anruf, jedes Schreiben, jede Aufforderung aufgelistet und abgeheftet.

Na ja, wenn ich alles über die Bühne gebracht habe, werde ich den Fall hier einstellen. Ein unglaubliches Szenario, was sich die KK da erlaubt hat. Ich werde berichten.

***
Aber sag mal ehrlich. Nehmen wir mal an, die KK entzieht dir das Krankengeld, du legst Widerspruch ein, die weisen den Widerspruch zurück, das heißt du musst dann zur weiteren Durchsetzung deiner Rechte zum Sozialgericht – bleib ruhig, dass kostet dich nichts. Glaubst du, die ziehen das bis vor das Sozialgericht durch? Nee, kann ich nicht glauben. Wie stelle ich mir das vor?


„ Hohes Gericht, wir haben Herrn/Frau sowieso für Schuldig befunden und ihm/ihr das Krankengeld entzogen, weil er/sie nach unserer Auffassung gesund war. Wir vermuteten Erschleichung von Sozialleistungen und verhaften die behandelnden Ärzte in Tateinheit der Mitwisserschaft gleich mit.“

HAHAHA :mrgreen:



Gute Besserung! :wink:

Verfasst: 02.07.2009, 12:40
von Czauderna
Hallo,

vielleicht auch mal eine Antwort von einem Krankenkassen-Mitarbeiter dazu.

Zunächst einmal kann und darf die Kasse einem Arzt keinerlei Verbote bezüglich einer Arbeitsunfähifkeitsberscheinigung auferlegen.

Deshalb war das Vorgehen deiner behandelnden Ärzte auch vollkommen okay so.

Wenn die Kasse an diesen medizinischen Begründungen Zweifel hat kann und wird sie den MDK mit einer entsprechenden Begutachtung beauftragen.

Wenn Du bereits bei Beginn der laufenden Arbeitsunfähigkeit arbeitslos warst
dann wird der MDK seine Begutachtung danach ausrichten wie deine Belastbarkeit auf dem allg. Arbeitsmarkt zu beurteilen ist und dies in seinem Gutachten entsprechend vermerken.

Da kann es Dir dann schon passieren dass dann die Kasse dieses Gutachten zum Anlass nimmt die Krankengeldzahlung für die Zukunft zu
beenden und dich wieder an das Arbeitsamt verweist.

Der vorgeschlagene Antrag auf Kur (den Begriff "Kur" gibt es übrigens nicht mehr - das heisst jetzt Rehabilitationsmaßnahmen), den kannst Du zwar stellen - dies muesste aber dann beim Rentenversicherungsträger geschehen denn dieser ist für diese Massnahmen grundsätzlich vorrangig zuständig, das ändert aber nichts am Verfahren bei der Kasse, es sei denn
der MDK bestätigt in seinem Gutachten dass bei Dir die Voraussetzungen
nach dem § 51 SGb V. vorliegen - was nichts anderes heisst dass deine
Erwerbsfähigkeit nicht mehr vorliegt bzw. gefährdet oder bedroht ist.

Dann musst Du sogar (nach Aufforderung durch die Kasse) innerhalb von 10 Wochen einen solchen Reha-Antrag stellen.

In diesem Fall würdest Du bis zum Antritt dieser Massnahme von der Kasse weiter Krankengeld erhalten.

Ich weiß - das war jetzt sehr sachlich und nicht populistisch geschrieben
aber vielleicht doch etwas informativer als anders rum.

Gruß
Czauderna

Verfasst: 07.07.2009, 15:53
von gast2478
Hallo Zusammen!

So nun geht der Kampf mit der Kasse wohl in die nächste Runde bzw. geht richtig los!

Heute Mittag klingelte mein Telefon! Die Techniker Krankenkasse!
Man wolle mir mitteilen, dass ich ab dem 10.7.09 wieder arbeitsfähig bin und zur Arbeitsagentur gehen kann um mich arbeitslos zu melden! Ich fragte die, wie man darauf käme, schliesslich hat mich der Arzt weiterhin AU geschrieben! Man sagte mir, man habe dem MDK die Akte vorgelegt und dieser meint, ab 10.7. wäre ich wieder gesund! PUNKT!

Ich fing am Telefon an zu lachen und habe der Dame erst mal ein paar Worte zum Thema MDK erzählt und und und...

Sie sagte, wenn der MDK das sagt, dann ist das rechtsverbindlich!
Ich erklärte weiterhin, dass mein Arzt das zu sagen hat und nicht der MDK! Dazu käme ja auch noch, dass man hier nach AKtenlage entscheidet und dieses ist, wie bereits zahlreich höchstrichterlich geurteilt, rechtswidrig und darf nicht sein! Der MDK MUSS eine persönliche Begutachtung anordnen! Anders schon gar nicht!
Auf diese Hinweise ging die Dame am Telefon nicht ein! Sie sagte weiterhin, dass mein Hausarzt heute ein Fax erhalten habe, in dem er noch einmal genau beschreiben solle, was mir denn nun fehle und warum er weiterhin krank schreibt! Fakt wäre jedoch, dass man zum 10.7. das Krankengeld einstelle!!!!!

Ich glaub ich spinne!
Wie gehe ich nun am besten vor?

Ich habe das Gefühl, dass der Weg zum Sozialgericht hier wohl unumgänglich erscheint, zumal man hier einfach nach Aktenlage entscheidet und was auch noch dazu kommt, man klärt mich nur per Telefon auf, nicht einmal schriftlich!!!!

Verfasst: 07.07.2009, 21:21
von Krankenkassenfee
Hallo,

die Arbeitsunfähigkeitsrichtlinien besagen aber, dass das "Urteil" des MDKs über der AU des Arztes steht.
Dein Arzt kann aber Widerspruch einlegen.

Ich kann aus Ferne nicht beurteilen, ob Du arbeitsunfähig bist. Aber Dein Arzt kann der Krankenkasse es ja schriftlich mitteilen.

Wenn Du Dich einfach weiter krank schreiben lässt, dann läufst Du Gefahr, dass Du kein Krankengeld mehr bekommst.

LG, Fee

Verfasst: 07.07.2009, 21:26
von Lady Butterfly
na ja, ich würd das ganze mal schrifltich von der TK anfordern und zwar inkl. MDK-Gutachten (wenn die TK dir das Gutachten nicht persönlich aushändigen will, soll sie es deinem Arzt faxen)
dann würd ich eine körperliche Untersuchung beim MDK beantragen und ein darauf folgendes neues Gutachten fordern

ob du nun jetzt au oder af bist, kann ich allerdings auch nicht beurteilen...

Gruß Lady Butterfly