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doppelt versichert bei Wechsel

Verfasst: 24.06.2009, 23:42
von hanswurschd
Hallo,

ich wechsle gerade von der GKV in die PKV. Ich habe eine PKV gefunden und wurde auch angenommen. Versicherungsbeginn soll 1.8.09 sein. Da ich jedoch die GKV noch nicht gekündigt habe, stellt sich mir jetzt folgende Frage: Wenn ich jetzt die GKV kündige (ist frühestens zum 31.8. möglich, wenn die Kündigung noch bis 30.6. bei der GKV eingeht), dann bin im August doppelt versichert? Oder gilt die PKV erst dann, wenn von der GKV die Kündigungsbestätigung vorliegt?

Kann mir jemand weiterhelfen?
Viele Grüße
Hans

Wechsel

Verfasst: 25.06.2009, 08:13
von CiceroOWL
hallo,

darf ich fragen warum du wechselts ?

Wenn du hauptberuflich selbständig bist, bist du zu dem Zeitpunkt wo du dein Gewerbe angemeldet hast nicht mehr versicherungspflichtig.

Es recicht denn das ud deiner alten K die versichertenbbescheinigung deiner KK vorlegst.

Re: Wechsel

Verfasst: 25.06.2009, 16:29
von ratte1
CiceroOWL hat geschrieben:Wenn du hauptberuflich selbständig bist, bist du zu dem Zeitpunkt wo du dein Gewerbe angemeldet hast nicht mehr versicherungspflichtig.

Es recicht denn das ud deiner alten K die versichertenbbescheinigung deiner KK vorlegst.
Das gilt jedoch nur, wenn der TE vor der Selbständigkeit pflichtversichert war. Besteht eine freiwillige Versicherung ist die Kündigungsfrist von 2 Monaten + Kündigungsmonat einzuhalten.

Der Versicherungsbeginn bei einer PKV kommt mittels Vertrag zustande. Daher ist zeitgleich auch eine Versicherung sowohl bei der GKV als auch bei der PKV möglich.

MfG

ratte1

Verfasst: 25.06.2009, 22:12
von hanswurschd
Hallo,

vielen Dank für die Antworten. Bei mir trifft wohl der zweite Fall zu!

Viele Grüße
Markus Haas

Nu

Verfasst: 26.06.2009, 20:07
von CiceroOWL
vieleicht besteht die Möglcihkeit der Datumsverlegung deines Vertrages noch, auf eine späteres Datum. Spart Geld,

Gruß

Cicero