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gleichzeitig bei 2 Kassen versichert - Rückabwicklung

Verfasst: 22.06.2009, 10:24
von Raketenschnecke
Hallo,

ich habe hier ein möglicherweise sehr verzwicktes Problem (an dem ich nicht ganz unschuldig bin):

ich bin seit 2 Jahren selbständig (vorher Festangestellter). Der Eintritt in die Selbständigkeit wurde von der AfA gefördert. Seit ca. 7 Jahren bin ich bei einer privaten KV versichert.
Problem: ich habe Anfang des Jahres eine Zahlungsaufforderung einer GKV bekommen, bei der ich offensichtlich seit Beginn meiner Selbständigkeit gemeldet bin. Mit "offensichtlich gemeldet" meine ich, dass vermutlich die AfA mich bei der GKV angemeldet hat (meines Wissens habe ich aber nie eine Anmeldung bei einer GKV unterschrieben oder angegeben o.Ä). Da ich die Forderungen der GKV zunächst ignoriert habe (mein Fehler) wurde der geforderte Betrag gepfändet.

Nun meine Frage: kann jemand einen Tipp geben, ob und wie man sowas "Rückabwickeln" kann ? Ich kann problemlos nachweisen, dass ich bei meiner PKV versichert war, bin und auch bleiben möchte, nur irgendwie steigen mir die Kosten für 2 Krankenkassen über den Kopf.

Vielen Dank für Euren Rat

MfG
Rakentenschnecke

Verfasst: 22.06.2009, 11:59
von Gast
Hallo Raketenschnecke (geiler Name übrigens :lol: )

Ich gehe mal davon aus, dass du direkt vor deiner Selbständigkeit arbeitslos gewesen bist und auch Arbeitlosengeld bezogen hast, oder?! Dafür müsstest du ja pflichtversichert bei der GKV gewesen sein, oder hast du dich dafür von der Versicherungspflicht befreien lassen?

Das Arbeitsamt hat dich definitiv bei einer GKV angemeldet. Denn Arbeitslosengeld erzeugt Versicherungspflicht. Das Arbeitsamt nimmt dann entweder eine x-beliebige, oder die in der du vor anno-tobak mal versichert warst. Das nennt sich dann PASSIVES WAHLRECHT durch den Sozialträger - und schon braucht man deine Unterschrift nicht mehr.

Diese Krankenkasse hat dann folglich irgendwann (in 2007 nehme ich mal an) eine Abmeldung des Arbeitslosengeldbezuges erhalten. Seit 2007 gilt Versicherungspflicht in Deutschland für die, die zu diesem Zeitpunkt GKV waren. Die Krankenkasse wird dich zwangseingestuft haben, weil man ja seit 01.04.2007 nicht mehr unversichert sein durfte. Ich gehe mal davon aus, dass die dich eventuell auch angeschrieben haben, du aber nicht darauf reagiert hast. Hast du jemals irgendwas von der Krankenkasse an Post oder Versicherungskarten zugeschickt bekommen?

Deine einzige Möglichkeit sehe ich darin, der Krankenkasse nachzuweisen, dass du PKV bist seit eben dem Tag, seit du selbständig bist.

Verfasst: 23.06.2009, 08:40
von Raketenschnecke
Hallo Krümel,

besten Dank für Deine Meinung. Das hat mir in der Tat sehr geholfen, die Situation etwas zu ordnen.
Tatsächlich bin ich vor der Selbständigkeit arbeitslos gemeldet gewesen um die Voraussetzungen für die Förderung zu erfüllen. Daran hatte ich schon gar nicht mehr gedácht. Also hat die AfA wohl erstmal richtig gehandelt. Von der Versicherungspflicht habe ich mich nicht befreien lassen, da mir die Problematik nicht bewusst war.
Ich hatte dann mal einen Anruf von der GKV (in 2008) bekommen wo man mir spezielle Versicherungstarife anbieten wollte. Ich habe dann ein Angebot bekommen, welches ich aber nicht interessant genug fand, bin darauf nicht weiter eingegangen. Jede weitere Post der GKV hatte ich für Werbung gehalten und ignoriert (das war der Fehler).

Gestern habe ich bei der PKV angerufen. Die haben sich sehr geschmeidig gezeigt und mir geraten, das Thema zunächst mit der AfA zu klären (in der Hoffnung, die GKV-Versicherung rückabzuwickeln und bei der PKV bleiben zu können). Sie meinten aber auch, dass das möglicherweise nicht klappt (wegen evtl. zu geringem Einkommens der verg. 3 Jahre) und man dann genau anders herum abwickeln müsse: rückwirkend von der PKV in die GKV.

Ich werd mal jetzt Kontakt mit den freundlichen Beratern der AfA aufnehmen. Mal sehen, was die meinen.

Verfasst: 23.06.2009, 13:32
von Gast
Die Agentur für Arbeit wird da wahrscheinlich nicht zugunsten der PKV einlenken. Denn eine Mitgliedschaft, egal ob sie durch aktives oder passives Wahlrecht gewählt würde, kann man nicht mehr widerrufen. Es wird darauf hinauslaufen, dass du die PKV rückwirkend beenden musst. Keine GKV der Welt würde dich rückwirkend wieder rauslassen.

Verfasst: 23.06.2009, 21:43
von Bodi
Ich sehe das anders. Nach Ablauf des Arbeitslosengeldbezuges besteht keine Versicherungspflicht mehr. Auch nicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V, da eine andere Absicherung im Krankheitsfall besteht.

Siehe § 190 (13) SGB V:

"(13) Die Mitgliedschaft der in § 5 Abs. 1 Nr. 13 genannten Personen endet mit Ablauf des Vortages, an dem

1.
ein anderweitiger Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall begründet wird oder
2.
der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt in einen anderen Staat verlegt wird."

Mit anderen Worten: Die Mitgliedschaft nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 wird kraft Gesetzes beendet (also ohne dass es einer Kündigung bedarf), sobald eine andere Absicherung im Krankheitsfall (PKV) besteht.
Damit würde ich die GKV konfrontieren.

Für Selbständige gilt die 3-Jahresregelung hinsichtlich des Einkommens übrigens nicht; Selbständige können sich unabhängig vom Einkommen jederzeit privat versichern.

Verfasst: 24.06.2009, 13:18
von Gast
Hallo Bodi,

hmn, klingt erstmal plausibel. Aber die Zeit in der PKV während des Arbeitslosengeldbezuges hätte ja eigentlich nicht bestehen dürfen. Wäre alles richtig gelaufen, dann hätte nach Ende des Arbeitslosengeldbezuges ja auch kein Versicherungsschutz anderweitig (PKV) bestanden, da diese ja eigentlich ab Beginn des Arbeitslosengeldbezug hätte beendet werden müssen. Verstehst du was ich meine?