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Frau mit selbständiger Arbeit familienversichert bleiben?

Verfasst: 22.06.2009, 10:11
von schroederline
Hallo,

ich bin bei der DAK versichert und meine Frau sowie meine 2 Kinder sind bei mir familienversichert.

Meine Frau will langsam wieder ein bisschen arbeiten gehen und möchte ein Gewerbe anmelden. Soweit ich das jetzt hier im Forum herausgefunden habe, kann sie bis 360 Euro verdienen und trotzdem bei mir mitversichert bleiben. Das ist schon mal richtig, oder?

Ich selbst bin aber auch noch zusätzlich Selbständig. Nur mal zur Relation: 2200.- Euro brutto angestellt für 30 Stunden/Woche und bei meiner Selbstständigkeit bleibt ca. 1200-1500.- vor Steuer im Monat (je nach Auftragslage).

Bei meiner Krankenversicherung bin ich daher als Angestellter eingestuft.

Ändert sich da was, wenn nun auch meine Frau demnächst 360.- Euro mit ihrem Gewerbe dazuverdient?

Danke schon mal für Eure Antworten!

Verfasst: 23.06.2009, 22:15
von schroederline
Kann mir denn da gar keiner helfen?

Verfasst: 23.06.2009, 22:27
von Bodi
Ich sehe da keine Probleme. Beitragspflichtig ist und bleibt in der Konstellation nur das Gehalt aus der Arbeitnehmertätigkeit.

Verfasst: 23.06.2009, 23:33
von schroederline
erstmal danke für die Antwort.

Und das meine Frau 360.- Euro selbstständig verdienen darf und trotzdem bei mir familienversichert bleiben darf, habe ich ja richtig recherchiert, oder?

Verfasst: 23.06.2009, 23:47
von schroederline
ich habe jetzt mal bei der DAK wegen Familienversicherung nachgesehen, und da steht unter anderem:

"Sie können familienversichert sein, wenn Sie nicht hauptberuflich Selbstständig sind und kein Gesamteinkommen über 360.- Euro haben".

Meine Frau ist doch nicht hauptberuflich Selbstständig, wenn Sie ca. 6-8 Std. in der Woche auf selbstständiger Basis arbeitet, oder wie sieht das aus? Hauptsächlich ist ja trotzdem Hausfrau.

Verfasst: 24.06.2009, 00:41
von Bodi
Hauptberuflich selbständig heißt: Arbeitszeit für die selbständige Tätigkeit insgesamt über 18 Stunden wöchentlich oder wenn mindestens ein Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig beschäftigt wird. Beides ist hier offenbar nicht der Fall. Solange die Einkommensgrenze von zur Zeit 360 EUR mtl. nicht überschritten wird, steht einer Familienversicherung m.E. weiterhin nichts im Wege.

Verfasst: 24.06.2009, 00:46
von schroederline
hallo bodi.

dankeschön! deine infos haben mir sehr geholfen!

Grüße