ANstellung und Gewerbe - Wann die Kasse informieren?
Verfasst: 22.06.2009, 08:04
Hallo liebe Gemeinde,
ich bin durch meine Recherchen auf dieses Forum gestoßen und habe ein für mich wichtiges Anliegen.
Ich bin seit ca. 1 ½ Jahren auf 420 EUR Basis angestellt. Hierdurch zahlen ich und mein Arbeitgeber anteilig Versicherungsbeiträge.
Vor ca. einem Jahr habe ich ein Nebengewerbe angemeldet. Da es langsam läuft stellt sich mir die Frage ab wann ich meiner Krankenkasse melden muss, dass ich ein Nebengewerbe habe.
Gibt es da eine bestimmte Grenze, falls ja, ist diese Grenze meiner Einnahmen brutto oder netto zu betrachten? Da geht’s doch sicher nicht um den Umsatz oder? Derzeit verdiene ich mit meinem Gewerbe aufs Jahr gerechnet etwa gleich viel wie mit meiner Anstellung. (Reingewinn)
Ich hoffe mir kann jemand helfen.
Liebe Grüße
Diskordia
ich bin durch meine Recherchen auf dieses Forum gestoßen und habe ein für mich wichtiges Anliegen.
Ich bin seit ca. 1 ½ Jahren auf 420 EUR Basis angestellt. Hierdurch zahlen ich und mein Arbeitgeber anteilig Versicherungsbeiträge.
Vor ca. einem Jahr habe ich ein Nebengewerbe angemeldet. Da es langsam läuft stellt sich mir die Frage ab wann ich meiner Krankenkasse melden muss, dass ich ein Nebengewerbe habe.
Gibt es da eine bestimmte Grenze, falls ja, ist diese Grenze meiner Einnahmen brutto oder netto zu betrachten? Da geht’s doch sicher nicht um den Umsatz oder? Derzeit verdiene ich mit meinem Gewerbe aufs Jahr gerechnet etwa gleich viel wie mit meiner Anstellung. (Reingewinn)
Ich hoffe mir kann jemand helfen.
Liebe Grüße
Diskordia