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Betrieb abmelden

Verfasst: 17.06.2009, 13:04
von seppi
Bei hauptberuflich Selbständigen wird der Krankenkassenbeitrag aus mindestens 1860,- EUR berechnet. Eine Minderung ist wohl nur über einen Hartz IV Antrag möglich, bei dem auch eine Lebenspartnerin ihr Vermögen für meinen Beitrag hergeben muss.

Die frühere Alternative mit einer Arbeitszeit unter 15 Std/Woche, bei der der Beitrag aus nun 840,- EUR berechnet wurde gibt es wohl nicht mehr.

Wenn man bei Auftragsmangel die freiberufliche Tätigkeit jeweils aufgibt und bei Aufträgen wieder aufnimmt, müsste man doch in der abgemeldeten Phase als Nichterwerbstätiger eingestuft werden und so auf 840,- EUR-Basis eingestuft werden.
Es könnte allerdings sein, dass die Krankenkasse dies als Umgehung der maßlosen Pflichtbeiträge sieht und dies nicht akzeptiert.