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Schulden bei der GKV

Verfasst: 17.06.2009, 12:17
von Kanarienvogel
Hallo ihr zusammen,

ich habe ein riesen Problem, zumindest für mich.

Ich war von Herbst 2004 bis 31.3.07 immatrikulierte Studentin an Uni X.
Bekam Anfang 2007 schwere Depressionen, Panikattacken und war nicht mehr fähig zur Uni zu gehen, jobben zu gehen oder sonstiges. In folge dessen bin ich aus meiner Wohnung geflogen und zum 31.3.07 wegen Nichtzahlung der Semesterbeiträge und Studiengebühren exmatrikuliert worden.

Schulden der Wohnungskündigung wurden beglichen, in Folge der Depression habe ich das Unithema verdrängt und meine Familie hat erst zum Ende 2008 von dem Dilemma der Uni erfahren. Ich selbst wusste auch nicht genau wie mein Status an der Uni ist... Ich habe quasi von 1.4.07 bis zum 1.3.09 nichts getan, war nicht arbeitslos gemeldet oder sonstiges... Seit dem 1.3.09 studiere ich wieder, hab einen Neuanfang gemacht und von vorn begonnen an der FH.

Aber nun zum eigentlichen Thema.
Ich dachte in der Zeit immer dass ich bis 25 auf jeden Fall in die Familienversicherung falle und da die Uni damals die Krankenkasse auch nicht von meiner Exmatrikulatuion informaiert hat (wie es eigentlich sein sollte, laut eigener Auskunft der KK), hat diese sich nie bei mir gemeldet. Nun musste ich ja zur neuen Immatrikulation an der FH an die Krankenkasse herantreten und sie wissen nun von dem ganzen Vorfall und plötzlich habe ich einen Schuldenberg von 2500€ an den Beinen.
Sämtliche Raten ab dem 1.4.07 für die freiwillige Versicherung, abzüglich einiger Zahlungseingänge von meiner Seite.

Nun bin ich Studentin mit einem Job auf 400€ Basis, wohnhaft bei den Eltern und werde es auch noch mindestens die nächsten 2,5Jahre sein. Es wäre mir also nur möglich die Schulden in sehr kleinen Raten von vielleicht 30-50€ im Monat zurückzuzahlen. Das wäre ein riesiger Zeitraum bis der Berg abgetragen ist.

Ich habe ein paar hundert Euro auf der Hohen Kante und überlege ob es Sinn macht an die Krankenkasse heranzutreten und einen Vergleich anzubieten.
Macht es überhaupt Sinn als Privatperson dieses Vorgehen anzustreben oder sollte man das professionell aufsetzen lassen und kostenlose Rechtsberatung dafür ins Anspruch nehmen? Welche Summe für den Vergleich wäre bei der Schuldensumme sinnvoll? Hoffe mir kann jemand einen Rat geben...



LG
Kanarienvogel

Verfasst: 17.06.2009, 12:27
von Gast
Der Anspruch auf Familienversicherung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gilt nur, wenn du den Status Student weiterhin gehabt hättest. Somit ist es rechtens, dass dich die Krankenkasse (auch rückwirkend) aus der Familienversicherung wirft. Denn grundsätzlich gibts Familienversicherung nur bis zum 23. Lebensjahr. Da seit dem 01.04.2007 Versicherungspflicht in Deutschland besteht musst du die Beiträge vom 01.04.2007 - 28.02.2009 nachzahlen. Auf einen Vergleich wird sich die Krankenkasse jetzt noch nicht einlassen. Das machen die erst, wenn über Vollstreckungsmaßnahmen und fruchtlosen Pfändungen nichts mehr bei dir zu holen ist.

Ich selbst hatte auch in der Vergangenheit rückwirkend Beiträge zu zahlen und konnte sie in Raten von 30 EUR monatlich abstottern. Wenn ich mal ein bisschen mehr auf dem Konto hatte, dann hab ich gleich noch Sondertilgungen gemacht. Je schneller der Berg weg ist, umso besser.

Was noch eine Möglichkeit wäre, der Krankenkasse mal auf den Zahn zu fühlen, weshalb die die Familienversicherung nicht regelmäßig geprüft haben. Normalerweise müssen die Krankenkassen jedes Jahr prüfen, ob eine Familienversicherung noch zu Recht besteht oder nicht. Ist dies nicht geschehen, so kann man auch der Krankenkasse einen Teil der Schuld aufbürden, und eventuell so zu einer, für beide Seiten, günstigen Einigung kommen.

Verfasst: 17.06.2009, 12:43
von Kanarienvogel
krümel2007 hat geschrieben:Das machen die erst, wenn über Vollstreckungsmaßnahmen und fruchtlosen Pfändungen nichts mehr bei dir zu holen ist.
Ist das nicht aber Irrsinn? Ich meine dieser Weg würde ja die Kosten nur noch höher schrauben und gerade WEIL bei mir nicht viel zu holen ist und ich 2500€ schon wahnsinnig finde werde ich es nicht auf Vollstreckungsversuche ankommen lassen, dann sind wir ja schnell mal bei 1000€ mehr bei dieser Summe...
krümel2007 hat geschrieben:Ich selbst hatte auch in der Vergangenheit rückwirkend Beiträge zu zahlen und konnte sie in Raten von 30 EUR monatlich abstottern. Wenn ich mal ein bisschen mehr auf dem Konto hatte, dann hab ich gleich noch Sondertilgungen gemacht. Je schneller der Berg weg ist, umso besser.

Was noch eine Möglichkeit wäre, der Krankenkasse mal auf den Zahn zu fühlen, weshalb die die Familienversicherung nicht regelmäßig geprüft haben. Normalerweise müssen die Krankenkassen jedes Jahr prüfen, ob eine Familienversicherung noch zu Recht besteht oder nicht. Ist dies nicht geschehen, so kann man auch der Krankenkasse einen Teil der Schuld aufbürden, und eventuell so zu einer, für beide Seiten, günstigen Einigung kommen.
Die Sondertilgungen hatte ich auch im Hinterkopf, sollte bei einigen Monaten gewiss machbar sein... aber es ist halt nicht planbar ob sich zB in den Semesterferien eine Jobchance bietet oder so und viel mehr arbeiten darf ich auch nicht, denn sonst fall ich ja aus dem Studententarif wenn ich über 20Wochenstunden komme in der Vorlesungszeit.

Die gewisse Teilschuld der Krankenkasse sehe ich halt auch, zumal halt der Punkt ist dass sie nach eigener Aussage über die Exmatrikulation informiert werden. Meine Mutter hatte ende des letzten Jahres (als uns mein Studentenstatus noch unklar war) nämlich dort angerufen und allgemein nachgefragt und man sagte dann halt dass die Krankenkasse von der Exmatrikulation erfahren würde und man sich dann freiwillig versichern müsste. Sie sind aber nie diesbezüglich an mich herangetreten.

Verfasst: 17.06.2009, 13:40
von Gast
Kanarienvogel hat geschrieben:Die gewisse Teilschuld der Krankenkasse sehe ich halt auch, zumal halt der Punkt ist dass sie nach eigener Aussage über die Exmatrikulation informiert werden.
Das die Krankenkassen von den Uni´s informiert werden ist ein Ammenmärchen. Kaum eine Uni oder FH macht das noch. Vergessen, im Bildungswesen wird gespart. Eben auch in der Verwaltung. In der Regel erfahren die Krankenkasse entweder erst durch den ehemaligen Studenten, dass eine Exma vollzogen wurde, oder durch Aufnahme einer sv-pflichtigen Beschäftigung.

Verfasst: 17.06.2009, 15:08
von Lady Butterfly
Hallo

wann bist du denn 23 Jahre alt geworden? wahrscheinlich vor dem 01.04.2007 oder? und wann bist du 25 Jahre alt geworden?

hat deine Kasse in der Zeit von 01.04.2007 und 28.02.2009 mal die Familienversicherung geprüft (bei der Kasse nachfragen und sich ggf. die Unterlagen zeigen lassen)? das müsse die eigentich 1x im Jahr machen, und spätestens da hätte es müssen auffallen...

hat sich die Kasse vor deinem 25. Geburtstag mal mit dir in Verbindung gesetzt um die Versicherung zu prüfen?

Wenn nicht nur du, sondern auch die Kasse Fehler gemacht haben sollte, sind deine Chancen, einen Vergleich auszuhandeln, wesentlich größer - und wie die Sache aussieht, hat die Kasse mindestens gepennt. Dazu hast du kein pfändbares Einkommen - und das für längere Zeit.

Gruß Lady Butterfly

Re: Schulden bei der GKV

Verfasst: 17.06.2009, 15:55
von Gast
Kanarienvogel hat geschrieben: meine Familie hat erst zum Ende 2008 von dem Dilemma der Uni erfahren.
wer weiß, vielleicht hat die Krankenkasse ja doch die jährliche Fami-Prüfung an die Eltern geschickt. und die haben in gutem Glauben an ihr Kind den Familienfragebogen so ausgefüllt, als sei sie noch eingeschriebene Studentin. dann wird der Sachverhalt ziemlich haarig. die Krankenkasse hätte nicht "gepennt" und die Eltern könnten auch nichts dafür, wenn das Kind nicht die Karten auf den Tisch gelegt hat.