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Abrechnung rentennachzahlung
Verfasst: 15.06.2009, 09:58
von vondermark
Hallo zusammen,
bis zum 28.05.09 erhielt ich krankengeld von der DAK.
Mit Bescheid vom 03.06.09 erhalte ich eine Rente wegen voller Erwerbsminderung rückwirkend ab 01.03.09. Die DRV hat für die Zeit vom 01.03.09 bis einschl. 31.07.09 (!) eine Nachzahlung berechnet und diese wegen des Krankengeldbezuges komplett an die DAK überwiesen und mir mitgeteilt, dass ich die entsprechende Mitteilung der DAK abwarten soll.
Frage(n):
Wie rechnet die KK ab (Rente ist niedriger als das Krankengeld)?
Was ist mit meinen Beiträgen für Rentenversicherung (DRV hat nur Beiträge bis einschl. August 2008 berücksichtigt), für Arbeitslosenversicherung (Krankengeld wird seit 19.09.08 gezahlt)?
Und ganz wichtig:
Hat jemand Erfahrung wie lange die DAK für die Abrechnung braucht?
Re: Abrechnung rentennachzahlung
Verfasst: 15.06.2009, 14:12
von Paule
vondermark hat geschrieben:bis zum 28.05.09 erhielt ich krankengeld von der DAK.
Mit Bescheid vom 03.06.09 erhalte ich eine Rente wegen voller Erwerbsminderung rückwirkend ab 01.03.09. Die DRV hat für die Zeit vom 01.03.09 bis einschl. 31.07.09 (!) eine Nachzahlung berechnet und diese wegen des Krankengeldbezuges komplett an die DAK überwiesen
Sind Sie sicher? Lief bei mir anders: Dass also, auf ihren Fall übertragen, nur die Rente für die Zeit von 01.03. bis 28.05. anteilig an die KK (und ein kleiner Teil an den Arbeitgeber) überwiesen wurde. Den Rest bekam ich von der DRV allerdings auch erst 3 Monate später ausgezahlt. Die hatten vorher auch nochmal gefragt, ob noch jemand (z.B. Arbeitsamt, Sozialamt) gezahlt und damit Ersatzansprüche hätte. Es gab keine, dauerte trotzdem Monate.
Verfasst: 15.06.2009, 15:58
von vondermark
Ich bin sicher, daß die DRV Bund an die DAK gezahlt hat.
Zitat aus dem Rentenbescheid:
Für die Zeit vom 01.03.09 bis 31.07.09 beträgt die Nachzahlung....
Die Nachzahlung wird Ihrer Krankenkasse überwiesen...
Die Krankenkasse wird im Auftrag der DRV Bund die noch zustehenden Rentenbeträge auszahlen...
Wir bitten Sie, die entsprechende Mitteilung der Krankenkasse abzuwarten.
Verfasst: 15.06.2009, 20:32
von Krankenkassenfee
Hallo,
das war früher bei Angestellten bei der BFA üblich, wenn kein anderer Leistungsträge (wie Arbeitsamt) beteiligt war. Dann viel Jahre gab es das gar nicht.
Und neuerdings gibt es dann wieder.
Die DAK wird das schon fix berechnen können. Nachteil: Die DRV braucht recht lange, bis nach dem Brief die Kohle auch wirklich bei der DAK als Zahlungseingang verbucht werden kann. Und die DAK wird nichts auszahlen, was sie nicht auf dem Konto hat ... Aber da kann die DAK leider nichts dafür.
LG, Fee
Verfasst: 02.07.2009, 11:45
von Czauderna
Hallo,
kann dier Aussage von der Krankenkassenfeee nur bestätigen.
Die Kasse erhält den gesamten Rentennachzahlungsbetrag -
rechnet dann sofort aus wie hoch der Ersatzanspruch ist (Dauer der Überscherneidung Krankengeld mit Rente). Bis zur Gesamthöhe der Rente
wird von der Kasse einbehalten (Überschuß verbleibt beim versicherten) - ebenso werden die Sozialversicherungsanteile des Versicherten am Krankengeld zurückgerechnet und erstattet.
Gruß
Czauderna
Verfasst: 02.09.2009, 09:07
von Grampa
ein Rentenbescheid mit der sogenannten "Ergänzungsvereinbarung"
kleine Korrektur zu Czauderna: es werden nur die Beitragsanteile zur Arbeitslosen-und Pflegeversicherung erstattet, Rentenversichung nicht, da diese für die Altersrente rentenerhöhend wirken
Gruß
Grampa
Verfasst: 02.09.2009, 09:10
von Czauderna
Grampa hat geschrieben:ein Rentenbescheid mit der sogenannten "Ergänzungsvereinbarung"
kleine Korrektur zu Czauderna: es werden nur die Beitragsanteile zur Arbeitslosen-und Pflegeversicherung erstattet, Rentenversichung nicht, da diese für die Altersrente rentenerhöhend wirken
Gruß
Grampa
Hallo,
ja stimmt - vielen Dank für die Korrektur !!
Gruß
Czauderna