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Ausbildung bei BARMER, versichert bei Knappschaft

Verfasst: 06.06.2009, 15:21
von Cenny
Hallo,

ich werde zum 01.08.09 ein Ausbildungsverhältnis als Sozialversicherungsfachangestellter bei der BARMER beginnen.
Derzeit bin ich bei der Knappschaft über meinen Vater mitversichert.
Mit Beginn der Ausbildung möchte ich naürlich auch bei der BARMER krankenversichert sein.

Setzt sich nun mein Arbeitgeber mit der Knappschaft in Verbindung und übernimmt die Kündigung für mich sodass ich pünktlich am 01.08.09 bei der BARMER versichert bin?

Danke schonmal im Vorraus :)

Verfasst: 06.06.2009, 15:25
von Krankenkassenfee
Hallo,
Du unterschreibst einen Aufnahmeantrag bei der Barmer. Und die melden Dich aufgrund des einheitlichen Meldeverfahrens bei der Knappschaft ab.

Allerdings nicht der Arbeitgeber Barmer, sondern die Krankenkasse Barmer.

Wirst Du während der Ausbildung auch lernen, wie das geht :wink:

LG, Fee

Verfasst: 06.06.2009, 15:40
von Cenny
Den Aufnahmeantrag hab ich im Februar bereits unterschrieben :)
D.h ich muss persönlich nicht kündigen, weil die Barmer das übernimmt?
Mache mir etwas Sorgen wegen den 2 Monaten Kündigungsfrist die ich jetzt bis zum 01.08 nicht mehr einhalten kann!

Verfasst: 06.06.2009, 16:00
von Czauderna
Cenny hat geschrieben:Den Aufnahmeantrag hab ich im Februar bereits unterschrieben :)
D.h ich muss persönlich nicht kündigen, weil die Barmer das übernimmt?
Mache mir etwas Sorgen wegen den 2 Monaten Kündigungsfrist die ich jetzt bis zum 01.08 nicht mehr einhalten kann!
Hallo,

entschuldige mal die vielleicht etwas "ruppige" Nachfrage ?

was willst du lernen - "Sozialversicherungsfachangestellter" und bei der Barmer ??

Und da hast du die Traute hier nachzufragen wie das mit deiner Mitgliedschaft funktioniert - unglaublich - wie ist denn dein Bewerbungsgespräch mit der Barmer verlaufen - wurde da über so etwas nicht gesprochen ??

Aber jetzt mal im Ernst - das wird die Barmer schon regeln, da kannst du dir ganz sicher sein.
Gruß
Czauderna

Verfasst: 06.06.2009, 16:38
von Cenny
OMG
Diese ständige Fragerei von unerfahrenen Usern ist schon lästig,was? :roll:
Einfach unfassbar!
Warum behälst du dein geballtes Wissen nicht einfach für dich, anstatt mit herablassenden Antworten den Neulingen das Forum zu vermiesen!?

Ich möchte einfach nur sicher gehen, dass ein reibungsloser Wechsel bis zum 01.08 erfolgt.

Ausserdem wurden bei meinem Bewerbungsgespräch die notwendigen Referenzen für den Job geprüft und keine Diskussion über einen KK-Wechsel geführt der nicht zwingend erforderlich ist! :wink:

Verfasst: 06.06.2009, 16:51
von rmol
Also ich habe den Infos diverser KK immer entnommen, dass ein Aufnahmeantrag nur mit Kündigungsbestätigung der alten KK gültig ist. Aber ich bin kein KK-Mitarbeiter, die werden das besser wissen...

Verfasst: 06.06.2009, 16:58
von Cenny
rmol hat geschrieben:Also ich habe den Infos diverser KK immer entnommen, dass ein Aufnahmeantrag nur mit Kündigungsbestätigung der alten KK gültig ist. Aber ich bin kein KK-Mitarbeiter, die werden das besser wissen...
Genau diese Tatsache verunsichert mich auch!
Statt einer Kündigungsbestätigung, bekomme ich laufend Info-Post bezüglich der eGK.
Daraus schliese ich, dass eine Kündigung durch die BARMER noch nicht erfolgt ist...

Verfasst: 06.06.2009, 17:00
von Krankenkassenfee
Hallo Cenny,

das mit der Kündigungsfrist und der Kündigungsbestätigung gilt für Mitglieder, die ihre Mitgliedschaft kündigen.
Du warst Deinen Aussagen nach über Deinen Vater mitversichert. Das ist eine Familienversicherung und keine Mitgliedschaft. Und deshalb kann man die weder kündigen, noch kann man eine Kündigungsbestätigung zugesandt bekommen.

Eine Familienversicherung endet, wenn die Voraussetzungen wegfallen. Und die fallen weg, weil du am 1.8. eine Ausbildung beginnst und Versicherungspflicht eintritt. Diese Versicherungspflicht bedingt eine eigenständige Mitgliedschaft.

Weil Versicherte sich nicht immer so sorgsam kümmern, gibt es das einheitliche Meldeverfahren. Die Kasse, die die Mitgliedschaft durchführt, hat also die Pflicht Dich bei der Vorkasse in der Familienversicherung abzumelden. Ist also nicht Deine Baustelle.

Aber es steht Dir frei die Knappschaft auch zu informieren. Per Mail oder Telefon usw. Die sind sicher für eine rasche Info dankbar. Die Aufsichtsbehörde mag es nämlich gar nicht, wenn die Daten der Kassen nicht stimmen. Da hängt auch Geld dran.

Beantwortet das Deine Frage?

LG, Fee

Verfasst: 06.06.2009, 17:28
von Cenny
Krankenkassenfee hat geschrieben:Hallo Cenny,

das mit der Kündigungsfrist und der Kündigungsbestätigung gilt für Mitglieder, die ihre Mitgliedschaft kündigen.
Du warst Deinen Aussagen nach über Deinen Vater mitversichert. Das ist eine Familienversicherung und keine Mitgliedschaft. Und deshalb kann man die weder kündigen, noch kann man eine Kündigungsbestätigung zugesandt bekommen.

Eine Familienversicherung endet, wenn die Voraussetzungen wegfallen. Und die fallen weg, weil du am 1.8. eine Ausbildung beginnst und Versicherungspflicht eintritt. Diese Versicherungspflicht bedingt eine eigenständige Mitgliedschaft.

Weil Versicherte sich nicht immer so sorgsam kümmern, gibt es das einheitliche Meldeverfahren. Die Kasse, die die Mitgliedschaft durchführt, hat also die Pflicht Dich bei der Vorkasse in der Familienversicherung abzumelden. Ist also nicht Deine Baustelle.

Aber es steht Dir frei die Knappschaft auch zu informieren. Per Mail oder Telefon usw. Die sind sicher für eine rasche Info dankbar. Die Aufsichtsbehörde mag es nämlich gar nicht, wenn die Daten der Kassen nicht stimmen. Da hängt auch Geld dran.

Beantwortet das Deine Frage?

LG, Fee

Vielen vielen Dank :)
Genau das war die Antwort auf meine Frage!
jetzt kann ich sicher sein, dass alles reibungslos verläuft.

Gruß
Cenny

Verfasst: 07.06.2009, 12:43
von Czauderna
"OMG
Diese ständige Fragerei von unerfahrenen Usern ist schon lästig,was? Rolling Eyes
Einfach unfassbar!
Warum behälst du dein geballtes Wissen nicht einfach für dich, anstatt mit herablassenden Antworten den Neulingen das Forum zu vermiesen!?

Ich möchte einfach nur sicher gehen, dass ein reibungsloser Wechsel bis zum 01.08 erfolgt.

Ausserdem wurden bei meinem Bewerbungsgespräch die notwendigen Referenzen für den Job geprüft und keine Diskussion über einen KK-Wechsel geführt der nicht zwingend erforderlich ist"

Hallo,

nun sei mal nicht gleich eingeschnappt - wenn Du Teil 1 meine Textes nicht als Scherz aufgefasst hast tut mit das leid - es war nicht so gemeint - aber es war tatsächlich etwas amüsant für einen Krankenkassenmitarbeiter mit einer solchen Frage konfrontiert zu werden. Ich habe selbst oft Einstellungsgespräche geführt und dort selbstverständlich intensiv
diese Frage behandelt und dabei auch mal versucht herauszufinden warum eigentlich derjenige sich für die Ausbildung zum Sozialversicherungsfachangestellten bewirbt und ob er sich über den Inhalt dieses Berufes schon mal schlau gemacht hat. Das heisst nun nicht
dass er solche Fragen beantworten kann aber es heisst auch das er sich
selbst um die Beantwortung kümmert - dass Du diesen Weg über ein Forum gewählt hast und nicht deinen zukünftigen Arbeitgeber gefragt hast,
das war es was mich etwas amüsiert hast.
Deine Frage wurde ja ausführlich von den Mitstreitern hier beantwortet - ich wümsche Dir alles Gute für deinen zukünftigen beruflichen Werdegang.
Gruß
Czauderna

Verfasst: 27.07.2009, 13:49
von Hucky
Es schon etwas erschreckend wie viel Antworten man für diese "einfache" Frage braucht um es wie Krankenkassenfee getan hat auf den Punkt zu bringen.

@ Cenny:

Ich hätte von einem zukünftigen SoFa erwartet , dass er sich bei seiner zukünftigen KK und auch gleichzeitigen AG nochmals informiert, wie das genau abläuft. Das ist keine Schande, weil du es ja noch lernen willst. Aber passiert ist passiert.

Zudem hätte ich von der BARMER EK erwartet, dass Sie ggf. von slebst diese Tematik anspricht, insbesondere der MA der mit Dir die Wahlerklärung aufgenommen hat. Service!

Abschleißend wünsche ich Dir viel Erfolg bei Deiner Ausbildung und vor allem viel Freude beim "Kampf" mit den gesetzlichen Bestimmung des SGB V und SGB XI, ... .

Vielleicht verstehst du dann auch nach Deiner Ausbildung die Reaktion von Czauderna.

Viel Erfolg
Hucky

Verfasst: 27.07.2009, 18:25
von CiceroOWL
Es sit noch kein Meister vom Himmel gefallen und mancher KK Mitarbeiter steckt nach 20 Jahren immer noch stauend in der Ausbildung. :arrow:

Verfasst: 27.07.2009, 20:37
von Czauderna
Hallo,
das war wohl ein freudscher Verschreiber - stauend ??
Das kommt schon mal vor, auch bei Krankenkassenmitarbeitern dass sie mehr Stau verursachen als produktive Arbeit - (grins)
Gruß
Czauderna