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von PKV in GKV nach Selbständigkeit

Verfasst: 05.06.2009, 11:13
von ilona.auer
Hallo Zusammen,

ich habe eine Frage bzgl. Rückkehrmöglichkeiten in die Gesetzliche Krankenversicherung. Ich war in den letzten 15 Jahren in der PKV als Angestellter. Nach meiner Kündigung bin ich über das Arbeitsamt gesetzlich versichert worden (ca. 4-5 Monate), bis ich mich selbständig gemacht habe (über Exitenzgründungszuschuss). Ab diesem Zeitpunkt - 11/07 - bis jetzt war ich privatversichert. Meine Firma muss nunmehr aufgrund der derzeiten Wirtschaftslage geschlossen werden - kann ich zurück in die gesetzliche Krankenkasse oder muss ich meinen teuren Privatversicherungsbeitrag weiter bezahlen?
Beste Grüße & vielen Dank im voraus für Ihre Hilfe!!

Verfasst: 05.06.2009, 12:36
von Gast
du kommst nur noch mit Arbeitslosengeld 1 oder einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in die GKV.

mit Hartz IV (ALG 2) kommt man seit dem 1.1.2009 auch nicht mehr in die GKV.

was machst du jetzt nach der Selbständigkeit? von was bestreitest du deinen Lebensunterhalt?

Verfasst: 05.06.2009, 19:44
von ilona.auer
Also muss ich mir so schnell wie möglich einen neuen Job suchen. Aber was mach ich in der Zwischenzeit? Muss ich mich arbeitslos melden und werde dann gesetzlich versichert? Ich werde am besten mal mit dem Arbeitsamt telefonieren...:-)
Danke für die Info!

Verfasst: 05.06.2009, 19:55
von Gast
solange du kein Arbeitslosengeld I bekommst oder eine sv-pflichtige Beschäftigung hast, MUSST du dich privat weiterversichern. denn seit dem 01.01.2009 gilt auch für Privatversicherte, dass sie "zwangsversichert" werden müssen.

nur arbeitslos melden bringt erstmal noch keine Versicherungspflicht in der GKV, du musst auf jeden Fall Leistungen vom Arbeitsamt beziehen. ich weiß nicht, ob du noch Anspruch auf ALG1 hast. ich gehe mal nicht davon aus. dann musst du dir so schnell wie möglich einen Job suchen, bei dem du mehr wie 400 EUR verdienst.

Grundsätzlich

Verfasst: 06.06.2009, 12:26
von CiceroOWL
hast du ja noch einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld, somit würdest du zurück in die GKV kommen.

Da ich davon ausgehe das du einen Bescheid erhalten hast, müßtest du noch einen Restanspruch haben, das heißt du bist dann wieder in der GKV.

Wenn duu also zur Zeit keinen Job hast wärrest du in der GKV , auch rückwirkend.

Somit wäre denn nur noch die Sache was wäre wenn kein Job, kein ALG mehr sondern Hartz IV.

Würdest du nur eine Nebengwerbe betreiben, wärest du weiter in der GKV.

Viel Glück