Selbstständig - Nachforderung Beiträge - Frist?
Verfasst: 28.05.2009, 16:25
Hallo,
ich bin seit 10/2003 selbstständig und freiwillig gesetzlich versichert, die ersten 3 Jahre mit ICH-AG-Zuschuss bei der TK. Ich habe die ESt.Bescheide 2003-2005 dort vorgelegt, musste auch teilweise nachzahlen, da 2004 mein "umsatzstärkstes Jahr" war, 2005+2006 leider weniger gut gelaufen sind.
Ich habe die TK zum 12/2006 gekündigt und zur IKK online gewechselt, wo ich auch bis 12/2008 versichert war und meine Beiträge entsprechend meiner EStBescheide bezahlt habe. Soweit so gut.
Die IKK online hat aber zum 01.01.2009 mit der TK fusioniert und ich bin automatisch wieder Mitglied der TK geworden. Aufgrund der Turbulenzen mit dem Gesundheitsfond wollte ich ja auch erst einmal abwarten, wie sich alles entwickelt etc.
Nun mein Problem: die TK hat meine Beiträge rückwirkend NEU berechnet und ich muss 1.089 Euro nachzahlen (für den Zeitraum 01/2004-12/2006) mit Zahlungsdatum 15.06.09.
Ich hatte heute eine persönliche Vorsprache bei der TK, wo mir aber nix klarer wurde, nur soviel: dass ich Widerspruch einlegen möchte, weil ich in den Jahren 2005+2006 wenig Umsatz gemacht habe und somit weit unter der Beitragsbemessungsgrenze gelegen bin.
Wer weiß, wie lange die GKV Beiträge nachfordern kann bzw. ist dies rechtlich überhaupt möglich? Welche gesetzliche Grundlage gibt es dafür?
Ich freue mich über eure Hilfe! Vielen Dank!
ich bin seit 10/2003 selbstständig und freiwillig gesetzlich versichert, die ersten 3 Jahre mit ICH-AG-Zuschuss bei der TK. Ich habe die ESt.Bescheide 2003-2005 dort vorgelegt, musste auch teilweise nachzahlen, da 2004 mein "umsatzstärkstes Jahr" war, 2005+2006 leider weniger gut gelaufen sind.
Ich habe die TK zum 12/2006 gekündigt und zur IKK online gewechselt, wo ich auch bis 12/2008 versichert war und meine Beiträge entsprechend meiner EStBescheide bezahlt habe. Soweit so gut.
Die IKK online hat aber zum 01.01.2009 mit der TK fusioniert und ich bin automatisch wieder Mitglied der TK geworden. Aufgrund der Turbulenzen mit dem Gesundheitsfond wollte ich ja auch erst einmal abwarten, wie sich alles entwickelt etc.
Nun mein Problem: die TK hat meine Beiträge rückwirkend NEU berechnet und ich muss 1.089 Euro nachzahlen (für den Zeitraum 01/2004-12/2006) mit Zahlungsdatum 15.06.09.
Ich hatte heute eine persönliche Vorsprache bei der TK, wo mir aber nix klarer wurde, nur soviel: dass ich Widerspruch einlegen möchte, weil ich in den Jahren 2005+2006 wenig Umsatz gemacht habe und somit weit unter der Beitragsbemessungsgrenze gelegen bin.
Wer weiß, wie lange die GKV Beiträge nachfordern kann bzw. ist dies rechtlich überhaupt möglich? Welche gesetzliche Grundlage gibt es dafür?
Ich freue mich über eure Hilfe! Vielen Dank!