Seite 1 von 1

Krankengeld nach Übergangsgeld

Verfasst: 28.05.2009, 09:19
von Vime28
Hallo, ich bin langjähriger Arbeitnehmer. Wurde im Sep.07 krank und bezog ein Jahr Krankengeld,anschliessend Übergangsgeld vom Rentenversicherungsträger der mir eine Reha-Integrationsmaßnahme (Feststellung der berufl. Leistungsfähigkeit) ermöglichte. Da der Maßnahmeträger unmögliches (körperlich schwere arbeiten)von mir verlangte, landete ich zum Ende der Maßnahme wieder im Krankengeld. ALGI ist noch nicht möglich da 1.) nicht ausgesteuert 2.) vom AG nicht gekündigt. Meinen Beruf darf ich nicht mehr ausüben.
Meine Frage: Die Krankenkasse nimmt nun zur Berechnung von Krankengeld nicht mein Erwerbseinkommen (09/07)sondern den bereits geminderten Satz des Überganggeldes, das heisst vom geminderten Satz nochmal zig% weniger.
:?: :?:
Ich hoffe es kann mir Jemand helfen

Vime 28

Verfasst: 29.05.2009, 07:40
von Vime28
Schade das mir Niemand diese Frage beantworten kann.
Ich weiss, dass dieses Thema öfters angesprochen wurde, aber ich kann dort nirgends erkennen ob es Rechtens ist das so (lt.Gesetz ) mit langjährigen Arbeitnehmer, die gestraft genug durch die sehr schwer körperliche Arbeit und daraus resultierende Krankheit, umgegangen werden darf. Wenn der Gesetzgeber das wirklich so will ist dies, meiner Meinung nach, Betrug am Arbeitnehmer und meinen gezahlten Versicherungsleistungen. Jaja, Solidaritätsgemeinschaft............ Ich wünsche keinem diesen Spiesrutenlauf bei den Ämtern, die einen die Existenz (allein durch die extrem lange Bearbeitungszeit und erst mal die Leistungen versagen, könnt ja was kosten) unter dem :oops: wegziehen.
Muss man in diesen Tollhaus Deutschland den immer einen Rechtsanwalt beauftragen um zu seinem Recht zu kommen (kostet ja gar nichts).
Ich hoffe Ihr versteht was ich meine

Gruß ins weite Land
Vime 28

Verfasst: 29.05.2009, 21:47
von ratte1
Hallo,

auch wenn es für dich schmerzlich ist: die KK hat offenbar richtig gehandelt.

BSG-Urteil v. 05.05.09 Aktenzeichen: B 1 KR 16/08 R , hier der Link zur Terminvorschau
http://juris.bundessozialgericht.de/cgi ... 9&nr=10904
und hier der Link zum Pressebericht:
http://juris.bundessozialgericht.de/cgi ... 9&nr=10931

Freundliche Grüße

Ratte1

Verfasst: 31.05.2009, 08:03
von Vime28
Hallo ratte1,
vielen Dank für die Info.
Ich bin entsetzt über diese Rechtssprechung. -- :!: Meine weitere Laufbahn wird wohl so enden:

Verkauf der Wohnung :cry: (da noch belastet). Ansprüche zurückschrauben (welche Ansprüche) nach ALGI - ALG II beantragen und dann bis zur Rente sich auf Steuerzahlerkosten ausruhen. :cry: --

Werde mal den Rentenversicherungsträger nerven, ob er mir eine Umschulung oder ähnliches finanziert, da ich noch 16 Jahre bis zur geseztlichen Rente habe. Nennt sich 50 plus. Allerdings ist man/frau ja heute -mit dem Jugenwahn -schon mit 35 zu alt für den Arbeitsmarkt......

zur Verdeutlichung: Arbeitnehmer im Pflegebereich, keine Hilfsmittel, Wochenend, 3-Schichten und Feiertagsarbeit. ständig wechselnder Schichtplan......... mit viel Glück nach 12 Arbeitstagen mal 1 oder 2 Tage frei, ich habe diese Arbeit gerne gemacht.

Übrigends, der Arbeitgeber ist nicht in der Pflicht einen Schonarbeitsplatz anzubieten.
Lt. Aussage des Rentenversicherungsberaters kann der AG, wenn nicht gekündigt wird und das wird er nicht tun, da sonst Abfindung gezahlt werden muss, den Mitarbeiter als Karteileiche führen und erfüllt damit auch noch seine Behindertenquote.

Gruß ins weite Land
vime28