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Was muß man bei Abbruch Wiedereingliederung beachten?

Verfasst: 27.05.2009, 23:25
von mrymen
hallo ihr lieben,

ich bin mal wieder ganz verunsichert.
befinde mich ja seit 4 wochen in einer wiedereingliederung (4h/tag).
nun kommen 3 wochen mit 6 stunden/tag.
ich bin bereits jetzt schon total am ende.
packe das nicht mehr.

ich überlege, die wiedereingliederung vor ablauf abzubrechen.
(weil sonst würde es ja bedeuten, ich wäre wieder 100% fit).

aber:
kann ich ganz formlos per schreiben der kasse mitteilen, dass ich am
tag x die wiedereingliederung abgebrochen habe?
oder muß:
-die firma stellung nehmen
-der arzt stellung nehmen
-ich genau schildern, warum ich abgebrochen habe?

ps: ich erhalte noch 2 monate krankengeld, und werde dann ausgesteuert.
deshalb überlege ich, einen eu-antrag zu stellen.
doch der mdk-arzt meinte vor 2 monaten, ich wäre kein eu-fall...

wer kann mir bitte sagen, wie man eine wiedereingliederung richtig
abbricht???
und: darf mich die nette tante von der mobil oil ausfragen, wie es mir so in der wiedereingliederung geht???

danke
mrymen

Re: Was muß man bei Abbruch Wiedereingliederung beachten?

Verfasst: 28.05.2009, 08:22
von Czauderna
mrymen hat geschrieben:hallo ihr lieben,

ich bin mal wieder ganz verunsichert.
befinde mich ja seit 4 wochen in einer wiedereingliederung (4h/tag).
nun kommen 3 wochen mit 6 stunden/tag.
ich bin bereits jetzt schon total am ende.
packe das nicht mehr.

ich überlege, die wiedereingliederung vor ablauf abzubrechen.
(weil sonst würde es ja bedeuten, ich wäre wieder 100% fit).

aber:
kann ich ganz formlos per schreiben der kasse mitteilen, dass ich am
tag x die wiedereingliederung abgebrochen habe?
oder muß:
-die firma stellung nehmen
-der arzt stellung nehmen
-ich genau schildern, warum ich abgebrochen habe?

ps: ich erhalte noch 2 monate krankengeld, und werde dann ausgesteuert.
deshalb überlege ich, einen eu-antrag zu stellen.
doch der mdk-arzt meinte vor 2 monaten, ich wäre kein eu-fall...

wer kann mir bitte sagen, wie man eine wiedereingliederung richtig
abbricht???
und: darf mich die nette tante von der mobil oil ausfragen, wie es mir so in der wiedereingliederung geht???

danke
mrymen
Hallo,

schade dass Ihnen unser E-Mail-Kontakt nicht weiterhelfen konnte.

Gruß

Czauderna

Verfasst: 28.05.2009, 20:27
von Krankenkassenfee
Hallo,

wenn die Wiedereingliederung aus medizinischen Gründen abgebrochen wird, benötigst Du ein ärztliches Attest.
Wenn Du aus persönlichen Gründen abbrichst, könnten die Dir ggf. im Rahmen der Mitwirkung einen Strick draus drehen.

Und die Krankenkasse hat das Recht zu fragen. Ob telefonisch oder schriftlich.

Ich denke mal, beim Abbruch laden die dich ganz fix beim MDK vor.

LG, Fee

hamburger modell

Verfasst: 17.07.2009, 09:07
von gerhard
guten morgen alle.
mal ne frage zum hamburger modell.
kann mann nach abbruch einer wiedereingliederung,wenn sie schon etwas her war .eine neue wiedereingliederung starten .
wenn der artzt es für notwendig hält.
klar der arbeitgeber muss auch einverstanden sein.
oder wird die kasse das ablehnen .danke für eine antwort.