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geht wechsel nicht
Verfasst: 26.05.2009, 14:36
von kk sucher
Hi,
ich werde ab september eine Lehre als Mechatroniker machen. Dann hab ich mich natürlich bei der AOK Bayern wieder angemeldet (für Krankenversicherung ab Septemer) da ich die letzten jahre dort war und zufrieden war.
Jetz nur das Problem:
Mein Vater ist Selbstständig und ist auch bei der Aok. Er bekam einen Herzinfarkt und ist zur Zeit krankgeschrieben. Die Aok verweigert die zahlung und und und (näheres will ich nicht dazu schreiben, weil das muss nicht jeder wissen)
Jetzt möchte ich auch zu einer anderen Krankenkasse wechsel, weil ich nicht möchte, dass mir das einmal auch passiert. Geht das noch ohne, dass ich einen euro dafür bezahlen muss???? Die AOK hat mir auch schon die Krankenkassenkarte geschickt und mein zukünftiger Arbeitgeber weiß auch schon davon, dass ich ab September bei der AOk bin.
Vielen Dank im Vorraus
Verfasst: 26.05.2009, 15:59
von floggy
Hallo.
Einfach die Mitgliedschaft bei der AOK schriftlich widerrufen und bestätigen lassen.
Gleichzeitig würde ich mir eine neue Kasse suchen.
Diese schickt dann eine neue Mitgliedsbescheinigung an Deinen zukünftigen Arbeitgeber.
mfg
Verfasst: 26.05.2009, 16:44
von kk sucher
hi
danke für die antwort
geht das wirklich, weil ich schon vor über 2,5 monaten unterschrieben habe. Ich habe ja Karte und so schon zu Hause. Weil man kann ja normalerweiße nur alle 18 monate krankenkasse wechseln
Verfasst: 26.05.2009, 17:14
von Gast
wie bist du denn bis August versichert. Familienversichert oder Pflichtversichert?
Verfasst: 26.05.2009, 17:25
von kk sucher
hi
zur zeit bin ich familienversichert (mit eltern)
oder mit vater ich hab keine ahnung
ab september mache ich eine ausbildung also habe ich bei der aok unterschriebe, will da aber aus bestimmten gründen nicht mehr hin.
Verfasst: 26.05.2009, 17:30
von berkas
Du kannst vor Mitgliedschaftsbeginn und innerhalb von 14 Tagen nach Mitgliedschaftsbeginn die Wahl der KK schriftlich widerrufen und eine neue suchen. Die muss halt schauen, dass die Mitgliedschaftsbescheinigung innerhalb von 14 Tagen nach Beginn beim Arbeitgeber vorliegt. Die alte Kasse muss ihre auch beim AG widerrufen.
Verfasst: 26.05.2009, 17:38
von kk sucher
ok also müsste das ja noch gehen.
ich hab halt schon seit 2,5 monaten den vertrag unterschrieben aber ich fange erst im september zu arbeiten an.
Jetz die nächste Frage:
Welche Krankenkasse könnt ihr mir Empfehlen? Ich bin Hörgeschädigt (habe ein sehr starkes Hörgerät ) höre nur mit hörgerät linkem ohr höchstens 10-15%
Verfasst: 26.05.2009, 18:23
von berkas
Empfehlung kann ich dir keine aussprechen. Die Frage die sich mir stellt, warum die aok bayern das krankengeld verwehrt. hat dein vater keinen Krankengeldtarif zum 01.01. abgeschlossen?
Verfasst: 26.05.2009, 21:40
von kk sucher
das ist so die versicherung würde über die aok abgeschlossen sie ist aber von der bayerischen versicherungskammer.
jetzt heißt es es war anders vereinbart und blablabla und jetz wird nichts bezahlt. die haben einfach nur scheisse gelabert und das möchte ich nicht, dass das bei mir auch so passiert obwohl ich eigentlich einen sehr guten berater habe
Verfasst: 17.06.2009, 16:57
von GKV Experte
Hallo,
es gibt kein gesetzliches 14 tägiges widerrufsrecht bei einer gesetzlichen Krankenkasse wie bei einer normalen Versicherung.
Du kannst allerdings, so lange wie deine eigen Pflichtmitgliedschaft noch nicht begonnen hat, eine Kasse deiner Wahl aussuchen. Da du geschrieben hast, das du bisher, und aktuell auch immernoch, familienversichert bist, hast du also ganz klar die Wahlmöglichkeit, auch wenn du schon eine Kasse gewählt hattest. Wichtig ist nur, das bis 14 Tage nach aufnahme deiner Beschäftigung, die Mitgliedschaft gegenüber deinem Arbeitgeber mitgeteilt wurde.
Also einfach den AOK Mitgliedschaftsbeitritt widerrufen und die Kasse deine Wahl aussuchen.
Ich empfehle dir die-beste-krankenkasse.de
Im Bereich der Leistungen, vor allem auch für Hörgeschädigte einfach die Beste. Schau die mal den Leistungspunkt Cochlearimplantat an
Lg
Verfasst: 17.06.2009, 23:16
von Lady Butterfly
Hallo "GKV-Experte"
is ja ne ziemlich platte Reklame für die Hamburg Münchner Krankenkasse...
ich wusste bisher gar nicht, dass bei der Hilfsmittel-Versorgung Unterschiede zwischen den Krankenkassen gibt? und bei dir auf der Hompage steht zum Thema "Cochlear-Implantat" folgendes: Cochlearimplantat
Hörgeschädigte Kinder und Jugendliche erhalten diese Behandlung im Rahmen des Modellverfahrens und bei medizinischer Notwendigkeit.
Die Hamburg Münchener Krankenkasse übernimmt diese Kosten in vollem Umfang bei medizinischer Notwendigkeit.
da hätten wir also schon eine kleine Einschränkung auf Kinder und Jugendliche, oder??
an den Krankenkassen-Sucher: mach dir mal Gedanken, was du von deiner Kasse erwartest und teste deine Kasse: geh zur Geschäftsstelle oder ruf dort an und lass dich beraten - kriegst du vor allem irgendwelche Versprechungen zu hören oder handelt es sich wirklich um eine Beratung, bei der auch mal gesagt wird, was nicht geht? Hör dich bei Bekannten und Freunden um, bei welchen Kassen die sind und was sie von ihren Kassen halten. Hast irgendwelche Leute in deinem Umkreis, die wirklich krank sind? frag die, was sie von ihren Kassen halten. Auf diese Weise wirst du dir am ehesten eine Meinung bilden können.
Gruß
Lady Butterfly
Verfasst: 18.06.2009, 01:25
von GKV Experte
Hallo Lady Butterfly,
platte Reklame ? naja gut, wie du meinst...
Da das Cochlearimplantat eine Hörprotese ist, zählt diese wohl als Hilfsmittel. Andere Kassen zahlen hierfür nicht, also scheint es ja doch Unterschiede zu geben oder ?
Kinder und Jugendliche ? ja, ein weit dehnbarer Begriff...
Auch die HPV Impfung wird regulär nur bis zum 18 Lebensjahr übernommen und trotzdem auch danach gezahlt bei vorheriger ärztlicher Beratung....
Er soll seine Kasse testen ? Mal eben alle Leistungen in Anspruch nehmen ? Meistens merkt man sowas ja leider erst wenn man mal wirklich richtig krank ist.
Da ich schon Jahre in diesem Bereich arbeite, kann ich aus Erfahrungen von vielen Versicherten sprechen und weiß leider auch, das nicht alles Gold ist was glänzt und viele große Kassen einen oft im Regen stehen lassen wenn es drauf ankommt.
Lieben Gruß
Verfasst: 18.06.2009, 11:40
von Lady Butterfly
Hallo GKV-Experte,
der Begriff "Kinder und Jugendliche" ist eben nicht dehnbar - auch bei großzügiger Auslegung dürfte die Vollendung des 21. Lebensjahres die Grenze sein. Das SGB VIII (zwar nicht für die KV zuständig, aber doch verwandtes Recht) definiert den Begriff Kind für Personen unter 14 Jahren und Jugendliche für Personen, die noch keine 18 Jahre alt sind (§ 7 SGB V).
Zum Cochlear-Implantat>: das ist in der Tat ein Hilfsmittel - und wird in den Gehörgang implantiert. Ob dies im Einzelfall sinnvoll ist, soll bitte ein Arzt entscheiden. Ich bin zwar nicht im Hilfsmittelbereich tätig, aber so weit ich weiß, gehören Hilfsmittel nicht zu dem Bereich der Kann- oder Soll-Leistungen sondern zu den mehr als 95% der Leistungen, die gesetzlich festgelegt sind.
Was die HPV-Impfung (zu deutsch: Impfung gegen bestimmte Viren, die Gebährmutterhalskrebs auslösen können) betrifft: die bezahlen mittlerweile viele Kassen auch über das 18. Lebensjahr hinaus. Ärzte empfehlen allerdings, die Impfung vor dem ersten Geschlechstverkehr zu machen. Ich habe auch verstanden, dass es sich bei dem Krankenkassensucher um einen jungen Mann handelt - was soll der mit dieser Impfung????
Und ich habe auch nicht empfohlen, die Kassen zu testen, sondern sich im Bekanntenkreis umzuhören - um Meinungen zu den Krankenkassen zu hören, sich von Kassen beraten zu lassen und sich dann eine eigene Meinung zu bilden. Bestimmt ein besseres Verfahren, als zu sagen: ich kenn dich zwar nicht und weiß auch nicht, auf was du Wert legst - aber die Kasse XYZ ist auf jeden Fall die beste Krankenkasse für dich!
Gruß Lady Butterfly
Verfasst: 18.06.2009, 19:37
von GKV Experte
Hallo Lady Butterfly,
Lady Butterfly hat geschrieben:Hallo GKV-Experte,
der Begriff "Kinder und Jugendliche" ist eben nicht dehnbar - auch bei großzügiger Auslegung dürfte die Vollendung des 21. Lebensjahres die Grenze sein. Das SGB VIII (zwar nicht für die KV zuständig, aber doch verwandtes Recht) definiert den Begriff Kind für Personen unter 14 Jahren und Jugendliche für Personen, die noch keine 18 Jahre alt sind (§ 7 SGB V).
Naja, dehnbar bis zum 21. Lebensjahr, kennst du sein alter ?
Lady Butterfly hat geschrieben:Zum Cochlear-Implantat>: das ist in der Tat ein Hilfsmittel - und wird in den Gehörgang implantiert. Ob dies im Einzelfall sinnvoll ist, soll bitte ein Arzt entscheiden. Ich bin zwar nicht im Hilfsmittelbereich tätig, aber so weit ich weiß, gehören Hilfsmittel nicht zu dem Bereich der Kann- oder Soll-Leistungen sondern zu den mehr als 95% der Leistungen, die gesetzlich festgelegt sind.
soweit du weißt, heißt ja nicht das das auch so ist oder ?
Lady Butterfly hat geschrieben:Was die HPV-Impfung (zu deutsch: Impfung gegen bestimmte Viren, die Gebährmutterhalskrebs auslösen können) betrifft: die bezahlen mittlerweile viele Kassen auch über das 18. Lebensjahr hinaus. Ärzte empfehlen allerdings, die Impfung vor dem ersten Geschlechstverkehr zu machen. Ich habe auch verstanden, dass es sich bei dem Krankenkassensucher um einen jungen Mann handelt - was soll der mit dieser Impfung????
hab ich irgendwo geschrieben das er ne HPV Impfung machen soll ? Das war ein Beispiel....
Lady Butterfly hat geschrieben:Und ich habe auch nicht empfohlen, die Kassen zu testen, sondern sich im Bekanntenkreis umzuhören - um Meinungen zu den Krankenkassen zu hören, sich von Kassen beraten zu lassen und sich dann eine eigene Meinung zu bilden. Bestimmt ein besseres Verfahren, als zu sagen: ich kenn dich zwar nicht und weiß auch nicht, auf was du Wert legst - aber die Kasse XYZ ist auf jeden Fall die beste Krankenkasse für dich!
Gruß Lady Butterfly
hmmm, dann zählt lesen wohl nicht zu meinen Stärken.....
Lady Butterfly hat geschrieben:an den Krankenkassen-Sucher: mach dir mal Gedanken, was du von deiner Kasse erwartest und teste deine Kasse
aber naja gut, für welche Kasse bist du tätig ?
Lg