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Bemessungsgrenze Familienversicherung

Verfasst: 26.05.2009, 12:12
von Cabrue
Ich habe eine Verständnisfrage zu den Bemessungsgrenzen.
Welcher Wert wird bei der Beurteilung zugrunde gelegt, ob die Kinder über die Familienversicherung (GKV) versichert sind, trotz das der Ehepartner Angestellter Gesellschafter/Geschäftsführer mit Selbstständigen-Status ist und privat versichert ist.
Welcher der Werte ist als Höchstgrenze für sein Brutto-Gehalt zugrunde zu legen ?

Familienversicherung

Verfasst: 26.05.2009, 16:32
von CiceroOWL
Grundsätlich gilt die Grenze nur wenn der Ehepartner in der PKV oder gar nicht versichert ist und sein Gesamteinkommen, die geltenden JAE Grenze übersteigt und der Ehepartner weniger verdient, als der in der PKV . vgl § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V

Verfasst: 26.05.2009, 18:04
von KKbine
Hallo!
Die Familienversicherung ist in § 10 SGB V geregelt.


(3) Kinder sind nicht versichert, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte oder Lebenspartner des Mitglieds nicht Mitglied einer Krankenkasse ist und sein Gesamteinkommen regelmäßig im Monat ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des Mitglieds ist; bei Renten wird der Zahlbetrag berücksichtigt.

Die Grenze für 2009 liegt bei 4050 € monatlich.

LG, Bine

Verfasst: 26.05.2009, 18:17
von CiceroOWL
Hallo Biene,

dies ist richtig, ich greife hier mal denn auf dem Kassler Kommentar zurück.

Verfasst: 26.05.2009, 20:00
von Cabrue
Ich habe jetzt verschiedene Meinungen dazu gehört.
U.a. das die Bemessungsgrenze bei privat Versicherten die vor dem 31.12.2002 schon eine PKV hatten niedriger ist. (3675,-- mtl.)
Ist das generell so oder gibt es da ausnahmen ?

Verfasst: 26.05.2009, 23:55
von berkas
Cabrue hat geschrieben:Ich habe jetzt verschiedene Meinungen dazu gehört.
U.a. das die Bemessungsgrenze bei privat Versicherten die vor dem 31.12.2002 schon eine PKV hatten niedriger ist. (3675,-- mtl.)
Ist das generell so oder gibt es da ausnahmen ?
Die besondere JAE gilt, wenn man als Arbeitnehmer wegen überschreitens der damaligen JAE privat versichert war. Bei selbständigen, beamten oder personen die erst nach dem 31.12.02 in der PKV waren, gilt die normale JAE.

Zur Prüfung welche Grenze anzuwenden ist, muss der Status am 31.12.2002 zugrunde gelegt werden.

Verfasst: 28.05.2009, 10:13
von Cabrue
Für mein besseres Verständnis ein konkreter Fall :

Der GKV verdient 776,59 (Steuer-Brutto) > über ihn sind die Kinder
Familienversichert !
Der PKV (seit 01/1995) ist angestellter Gesellschafter/Geschäftsführer, hat damit Status eines Selbstständigen und er verdient weniger als 4.050,-- (Steuer-Brutto)

Ist bei dieser Konstellation die Versicherung der Kinder über die
Familienversicherung möglich !?


Dann noch eine Frage zum Gehalt des PKV

Ist bei der Ermittlung der Gehaltsgrenze die zu versteuernde
1% Regelung für die private KFZ-Nutzung
und Gruppenunfall- / Rentenversicherung hinzuzurechnen ?

Verfasst: 28.05.2009, 17:55
von berkas
Dann ist die Familienversicherung möglich. Die besondere Bemessungsgrenze (momentan 3675) gilt nur für die Personen die am 31.12.2002 wegen überschreitens der damaligen JAE privat versichert waren.

In deinem Fall handelt es sich um einen Selbständigen und für den gilt die normale grenze.

Es wird immer auf den Status 31.12.02 abgestellt, auch wenn der sich unterdessen geändert hat.

Zur Ermittlung der JAE ist auch der Firmenwagen hinzuzuziehen, es handelt sich hierbei um einen Geldwerten Vorteil.