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Was wenn ich meiner Kasse kein Foto schicke?

Verfasst: 25.05.2009, 08:34
von deralfred
Hallo,
meine Krankenkasse (Bundesknappschaft) macht jetzt Druck und fordert ein Lichtbild für die neue Karte.
Im Schreiben steht das ich dazu verpflichtet bin weil der Gesetzgeber das so will.
Ich halte davon aber gar nichts und möchte kein Bild schicken.

Muß man denn wirklich ein Bild schicken?
Was sind denn die konsequenzen wenn ich kein Bild schicke?
Werde ich dann vom Arzt nicht mehr behandelt?

MfG
Alfred

Verfasst: 25.05.2009, 09:28
von Czauderna
Hallo,
momentan kann man nix genaues dazu sagen weil sich alles mehr oder weniger noch in der Testphase befindet. Man kan aber davon ausgehen, das
es sich mit der KVK so verhält wie mit dem Führerschein oder dem Personalausweis - du wirst um das Foto nicht umhin kommen - bist du denn so hässlich ??? (grins).
Gruss
Czauderna

Verfasst: 16.06.2009, 23:33
von soisses
Hierzu ne Info com Chaos Computer Club (allerdings aus dem Jahr 2008):

Kein Foto - welche Kosequenz droht Versicherten?

Versicherten, die ihrer Kasse kein Foto zur Verfügung stellen, erhalten nach Mitteilung des BMG keine eGK. Damit kann der Versicherte seinem Arzt im Falle einer Behandlung keine eGK vorlegen. Dazu wäre er jedoch zum Nachweis seines Leistungsanspruches gegenüber dem Arzt gesetzlich (§ 15 Abs. 2 SGB V) verpflichtet. Was bei Nichtvorlage der eGK passiert, regelt der "Bundesmantelvertrag Ärzte" (BMV-Ä). Hiernach ist der Arzt zur privaten Abrechnung seiner Leistung gegenüber dem Versicherten berechtigt, wenn dieser auch nach zehn Tagen noch keine eGK vorlegt (Anhang 1 Pkt. 2 BMV-Ä). Weist der Versicherte dem Arzt jedoch seinen Leistungsanspruch über die zuständige Krankenkasse noch im selben Quartal nach, ist der Arzt zur Rückzahlung der Privatvergütung an den Versicherten verpflichtet. Eine eGK ist hierfür also nicht zwingend erforderlich. Mit Sanktionen der Krankenkassen haben Versicherte, die kein Foto einsenden, mangels gesetzlicher Regelung offenbar nicht zu rechnen.

VG Thomas

Verfasst: 18.06.2009, 22:44
von Lord Dragon
Ja, so einfach ist das. Man muss noch dazu sagen, dass eine Krankenkasse nicht verpflichtet ist private Rechnungen zu erstatten. Das geht nur wenn man Kostenerstattungsprinzip gewählt hat.

Hat man keine eGK, dann kriegt man halt keine Leistungen und muss trotzdem jeden Monat Beiträge zahlen.

Verfasst: 30.06.2009, 20:26
von ritfau
Hallo "deralfred",

warum hälst du nichts vom Bild auf der Karte? Es erhöht doch nur die Sicherheit und du kannst zweifelsfrei als Karteninhaber identifiziert werden. wenn die Karte mal verlorengeht, kann so keiner mit deiner Karte Leistungen in Anspruch nehmen. Das verrinhert den Missbrauch -> geringere Ausgaben der Kasse->niedrigere Beiträge für alle Beitragszahler!

Auf deinem Führerschein ist ja auch ein Bild, da sagt keiner was....

Grüße

Verfasst: 30.06.2009, 21:38
von Maunzerle
Stimmt,

was ritfau schreibt!

Kann nur 100% zustimmen. Die Bundesknappschaft - Bahn - See macht das vollkommen richtig. Das verhindert nicht nur den Missbrauch der Karte bei möglichen Verlust, es hat sich nämlich herausgestellt, dass gewisse Leute ihre KKarte gern mal an Verwandte weiter geben, um sich in Deutschland eine umfangreichen Behandlung zu erschleichen. :cool:

Merke: Nicht überall, wo Dennis draufsteht ist auch eine Dennis drin. Manchmal halt auch ein Dennis! :wink:

Verfasst: 27.07.2009, 13:59
von Hucky
Ich kann den anderen nur zustimmen.

Das Bild dient nur der Sicherheit. Denn du solltest wissen, dass es einen Schwarzmarkt für KV-Karten gibt. Hier werden diese für Geld verkauft. Solange diese noch gültig sind, können "Nichtversicherte" (insbesondere nicht gemeldete Ausländer, ...) - die es ja theoretisch nicht mehr gibt - unter Deinem Namen zum Arzt gehen. Überleg mal, der falsche Karteninhaber bricht sich das Bein und kommt ins KH. Zuzahlung und ein Unfallfragebogen kommen auf Dich zu. Und du behauptest dann, dass du nicht im KH warst und Dein Bein i.O. ist. Aber die KK bzw. KH wollen von Dir z.B. 250 EUR. Mit Bild wäre der Schwindel sofort aufgeflogen und du hättest dann nicht diesen Ärger.

Ich denke das Bild auf der eGK ist das kleinste Übel. Über die Speicherung gewisser Daten auf der neuen eGK lässt sich dagegen im Rahmen des Datenschutzes diskutieren.

VG
Hucky

Re: Was wenn ich meiner Kasse kein Foto schicke?

Verfasst: 07.08.2009, 09:16
von bauflor
deralfred hat geschrieben:Hallo,
meine Krankenkasse (Bundesknappschaft) macht jetzt Druck und fordert ein Lichtbild für die neue Karte.
Im Schreiben steht das ich dazu verpflichtet bin weil der Gesetzgeber das so will.
Ich halte davon aber gar nichts und möchte kein Bild schicken.

Muß man denn wirklich ein Bild schicken?
Was sind denn die konsequenzen wenn ich kein Bild schicke?
Werde ich dann vom Arzt nicht mehr behandelt?

MfG
Alfred
Ich bin normalerweise auch nicht so der freund von irgendwelchen sachen die es erleichtern mich zu identifizieren, aber in diesem Fall würde ich auch sagen, dass es von Vorteil ist, Versicherungskarten betrug soll es ja viel gegeben haben mit karten die der Person nicht gehören, es dient also der Sicherheit und man kann die Karte eindeutig zuordnen. Warum willst du umbedingt kein Bild?