Beitragsberechnung (Mann privat, Frau freiw. GKV)
Verfasst: 18.05.2009, 17:52
Hallo,
ich habe eine Frage zur Beitragseinstufung.
Sachverhalt:
Ich bin „in sich beurlaubter“ Beamter, d.h. der Beamtenstatus ruht zur Zeit, da ich bei einem Tochterunternehmen meines ehemaligen Dienstherren beschäftigt bin. Ich bin privat Krankenversichert, da für mich keine Versicherungspflicht in einer gesetzlichen Krankenkasse besteht.
Zur Wahrung meiner Pensionsansprüche zahlt mein derzeitiger Arbeitgeber an meinen ehemaligen Dienstherren für die Dauer der Beurlaubung einen Versorgungszuschlag in Höhe von ca. 30% meines Bruttoarbeitslohnes.
Dieser Versorgungszuschlag wird auf meiner Bezügemitteilung ausgewiesen und muss von mir versteuert werden. Über einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte bzw. über die ESt-Erklärung bekomme ich die auf den Versorgungszuschlag entrichtete Steuer komplett erstattet.
Meine Frau ist seit längerem ohne Arbeit und freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert.
Problemstellung:
Für die Berechnung des Krankenkassebeitrages meiner Frau wird die Hälfte meines Einkommens zu Grunde gelegt. Soweit auch nachvollziehbar.
Allerdings wird auch der Versorgungszuschlag zu meinem Einkommen hinzugerechnet und somit auch zur Beitragseinstufeng meiner Frau.
Dieser Versorgungszuschlag stellt aus meiner Sicht jedoch kein Einkommen dar, da er ausschließlich zur Wahrung meiner Pensionsansprüche dient.
Leider habe ich nirgendwo Informationen zu diesem Thema gefunden. Evtl. kann mir hier jemand weiterhelfen
Besten Dank
Herby
ich habe eine Frage zur Beitragseinstufung.
Sachverhalt:
Ich bin „in sich beurlaubter“ Beamter, d.h. der Beamtenstatus ruht zur Zeit, da ich bei einem Tochterunternehmen meines ehemaligen Dienstherren beschäftigt bin. Ich bin privat Krankenversichert, da für mich keine Versicherungspflicht in einer gesetzlichen Krankenkasse besteht.
Zur Wahrung meiner Pensionsansprüche zahlt mein derzeitiger Arbeitgeber an meinen ehemaligen Dienstherren für die Dauer der Beurlaubung einen Versorgungszuschlag in Höhe von ca. 30% meines Bruttoarbeitslohnes.
Dieser Versorgungszuschlag wird auf meiner Bezügemitteilung ausgewiesen und muss von mir versteuert werden. Über einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte bzw. über die ESt-Erklärung bekomme ich die auf den Versorgungszuschlag entrichtete Steuer komplett erstattet.
Meine Frau ist seit längerem ohne Arbeit und freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert.
Problemstellung:
Für die Berechnung des Krankenkassebeitrages meiner Frau wird die Hälfte meines Einkommens zu Grunde gelegt. Soweit auch nachvollziehbar.
Allerdings wird auch der Versorgungszuschlag zu meinem Einkommen hinzugerechnet und somit auch zur Beitragseinstufeng meiner Frau.
Dieser Versorgungszuschlag stellt aus meiner Sicht jedoch kein Einkommen dar, da er ausschließlich zur Wahrung meiner Pensionsansprüche dient.
Leider habe ich nirgendwo Informationen zu diesem Thema gefunden. Evtl. kann mir hier jemand weiterhelfen
Besten Dank
Herby