"Kleine Anwartschaft" noch nötig bzw. sinnvoll ?
Verfasst: 06.05.2009, 10:17
Hallo Zusammen,
kaum angemeldet werde ich gleich mal meinen ersten Thread ins Forum stellen.
Es geht um die "kleine Anwartschaft" für die gesetzliche Krankenversicherung in DE.
Folgende Konstellation :
Noch ca. 20 Jahre bis zum Rentenalter, selbstständig (Gewerbe in DE), vorher im Angestelltenverhältnis und darüber ca. 20 Jahre Mitglied in einer gesetzlichen KV, z.Zt. und auch für die Zukunft geplant pro Jahr ca. 1 Monat in DE, den Rest in Asien und dort privat über Deutsche Langzeit-Reise-KV versichert + zusätzlich wenn nicht in DE eine "kleine Anwartschaft" bei der gesetzlichen KV über welche bei Aufenthalt in DE eine freiwillige KV besteht (wird jeweils aktiviert und wieder deaktiviert, d.h. auf Anwartschaft umgestellt).
Gestern habe ich anläßlich einer bevorstehenden DE-Reise bei betr. KV alles in die Wege geleitet um in DE in dieser Zeit versichert zu sein, wobei mir die Sachbearbeiterin der KV sagte, dass ich eigentlich keine Anwartschaft mehr bräuchte, denn die KV bei der ich zuletzt versichert war, wäre nun verpflichtet mich wieder zum gleichen Tarif etc. aufzunehmen.
Da in DE eine KV-Versicherungpflicht besteht, könnte es Nachteile allenfalls dann geben, wenn ich in Kürze einen Rentenantrag stellen würde und ohne diese Anwartschaft Fehlzeiten hätte.
Welche Nachteile dies im Detail wären, wie es bei betr. Konstellation aussieht und ob eine solche Anwartschaft nicht doch z.B. für die Pflegeversicherung notwendig wäre, konnte mir die Sachbearbeiterin leider nicht beantworten.
Frage :
Hat jemand eine Ahnung ob eine solche "kleine Anwartschaft" bei einer gesetzlichen KV und o.g. Konstellation nun Sinn macht oder nicht, wobei Verweise auf entsprechende Gesetzestexte wie z.B. SGB wünschenswert wären, denn auch im Internet kursieren alle möglichen Theorien darüber aber letztendlich ohne rechtliche Grundlage.
Für diese 11 Monate Anwartschaft sind im Jahr z.Zt. immerhin € 490,60 (inkl. Pflegeversicherungsanteil) aufzubringen, d.h. bis zur Rente rein rechnerisch noch ca.
€ 10.000,-, die ich mir schon gerne sparen würde, wobei es aber zu klären gilt, ob man auch ohne diese Anwartschaft im Falle eines Falles wieder ganzjährig als Selbstständiger in DE leben könnte und dort dann wie zuvor gesetzlich versichert werden kann, wozu auch die Pflegeversicherung zählt, in welche man ggf. aber gar nichts mehr einbezahlt hat, was ich mir irgendwie nicht vorstellen kann.
Ferner gibt es im SGB noch einen Paragraphen, der besagt dass man in der zweiten Hälfte seines Arbeitslebens min. 90% der Zeit in eine gesetzliche KV einbezahlt haben muss um auf was auch immer Anspruch zu haben - was ist die zweite Hälfte der Erwerbstätigkeit ?
( http://www.sozialgesetzbuch-bundessozia ... /sgb_v.htm )
Vielleicht gibt es hier einen Sozialversicherungsfachangestellten, der / die sich speziell mit dieser Thematik auskennt.
Gruß Alex
kaum angemeldet werde ich gleich mal meinen ersten Thread ins Forum stellen.
Es geht um die "kleine Anwartschaft" für die gesetzliche Krankenversicherung in DE.
Folgende Konstellation :
Noch ca. 20 Jahre bis zum Rentenalter, selbstständig (Gewerbe in DE), vorher im Angestelltenverhältnis und darüber ca. 20 Jahre Mitglied in einer gesetzlichen KV, z.Zt. und auch für die Zukunft geplant pro Jahr ca. 1 Monat in DE, den Rest in Asien und dort privat über Deutsche Langzeit-Reise-KV versichert + zusätzlich wenn nicht in DE eine "kleine Anwartschaft" bei der gesetzlichen KV über welche bei Aufenthalt in DE eine freiwillige KV besteht (wird jeweils aktiviert und wieder deaktiviert, d.h. auf Anwartschaft umgestellt).
Gestern habe ich anläßlich einer bevorstehenden DE-Reise bei betr. KV alles in die Wege geleitet um in DE in dieser Zeit versichert zu sein, wobei mir die Sachbearbeiterin der KV sagte, dass ich eigentlich keine Anwartschaft mehr bräuchte, denn die KV bei der ich zuletzt versichert war, wäre nun verpflichtet mich wieder zum gleichen Tarif etc. aufzunehmen.
Da in DE eine KV-Versicherungpflicht besteht, könnte es Nachteile allenfalls dann geben, wenn ich in Kürze einen Rentenantrag stellen würde und ohne diese Anwartschaft Fehlzeiten hätte.
Welche Nachteile dies im Detail wären, wie es bei betr. Konstellation aussieht und ob eine solche Anwartschaft nicht doch z.B. für die Pflegeversicherung notwendig wäre, konnte mir die Sachbearbeiterin leider nicht beantworten.
Frage :
Hat jemand eine Ahnung ob eine solche "kleine Anwartschaft" bei einer gesetzlichen KV und o.g. Konstellation nun Sinn macht oder nicht, wobei Verweise auf entsprechende Gesetzestexte wie z.B. SGB wünschenswert wären, denn auch im Internet kursieren alle möglichen Theorien darüber aber letztendlich ohne rechtliche Grundlage.
Für diese 11 Monate Anwartschaft sind im Jahr z.Zt. immerhin € 490,60 (inkl. Pflegeversicherungsanteil) aufzubringen, d.h. bis zur Rente rein rechnerisch noch ca.
€ 10.000,-, die ich mir schon gerne sparen würde, wobei es aber zu klären gilt, ob man auch ohne diese Anwartschaft im Falle eines Falles wieder ganzjährig als Selbstständiger in DE leben könnte und dort dann wie zuvor gesetzlich versichert werden kann, wozu auch die Pflegeversicherung zählt, in welche man ggf. aber gar nichts mehr einbezahlt hat, was ich mir irgendwie nicht vorstellen kann.
Ferner gibt es im SGB noch einen Paragraphen, der besagt dass man in der zweiten Hälfte seines Arbeitslebens min. 90% der Zeit in eine gesetzliche KV einbezahlt haben muss um auf was auch immer Anspruch zu haben - was ist die zweite Hälfte der Erwerbstätigkeit ?
( http://www.sozialgesetzbuch-bundessozia ... /sgb_v.htm )
Vielleicht gibt es hier einen Sozialversicherungsfachangestellten, der / die sich speziell mit dieser Thematik auskennt.
Gruß Alex