Seite 1 von 1

Krankenversicherung nach Härtefallregelung.

Verfasst: 28.04.2009, 15:35
von Galina
Hallo ihr lieben! Ich bin zur Zeit in einer schwierigen Situation. Meine Familie lebt in Deutschland seit 2000. Wir besitzen seit 2008 deutsche Staatsangehörigkeit, beide arbeiten, haben genug Einkommen und große Wohnung. Meine Mutter lebte bis Herbst 2008 in der Ukraine alleine. Sie ist 71-Jahre alt,behindert, hatte schwere Coxarthrose und andere Krankheiten. Im Herbst ist sie mit einer Schengenvisum nach Deutschland eingereist. Sie wurde hier operiert, hat neue Hüfte gekriegt. Seitdem sie hier ist, hat sie mehrere Ärzte besucht, was in der Ukraine unmöglich war, weil sie nicht laufen konnte. Alle damit verbundene Kosten haben wir,als Selbstzahler, bezahlt. Jetzt werde ich eine Eingabe in Petitionsausschuß stellen. Der fördert von uns, dass sie hier, in Deutschland, versichert wird. Wir würden es gerne machen, aber die GKK lehnen das ab!

Ich weiß, dass in gleichen Fällen, wenn die kranke Menschen nach Deutschland kommen, werden sie nach Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) -Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel
1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl.§ 5 Versicherungspflicht
13. Personen, die keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall haben und
a) zuletzt gesetzlich krankenversichert waren oder
b) bisher nicht gesetzlich oder privat krankenversichert waren versichert.

Warum können wir das nicht tun? Warum sie schlagen uns vor, in eine PKK sie versichern zu lassen?

Ich möchte euch fragen-wenn unsere Mutter in Deutschland eine Aufenthalterlaubniss kriegt, kann sie hier gesetzlich versichert werden?

Verfasst: 28.04.2009, 17:20
von Paule
Warum hat sie sich denn nicht zuhause operieren lassen?

Ich kenne nur Leute, die für Verwandtschaft zu Besuch VOR der Einreise Privatversicherungen abgeschlossen haben - aber geplante Operationen dürften die eher nicht zahlen...
Unter "Härtefall" hätte ich z.B. eher Folgen eines Unfalls hier verstanden. Bin aber gespannt, wie das die Experten sehen.

Verfasst: 28.04.2009, 17:31
von Gast
ab einem Alter von 55 Jahren kommt man nicht mehr in die GKV. du musst sie privat versichern.

Verfasst: 28.04.2009, 20:02
von Lady Butterfly
Hallo Galina

Die Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V auf die du dich berufst gilt nicht, wenn Personen mit der Absicht sich hier in Deutschland behandeln zu lassen nach Deutschland einreisen - da deine Mutter wohl schon länger krank ist (eine Coxarthrose bekommt man nicht von heute auf morgen) und kurze Zeit nach der Einreise bereits operiert wurde trifft dies offensichtlich auf sie zu.
Es handelt sich bei dieser Regelung um einen Schutzmechanismus, weil sonst wohl viele Menschen aus anderen Ländern nach Deutschland einreisen würden und dies nicht finanzierbar wäre...

Gruß Lady Butterfly

Verfasst: 29.04.2009, 12:12
von Bodi
Formal gilt folgendes:

(11) Ausländer, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, Angehörige eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Staatsangehörige der Schweiz sind, werden von der Versicherungspflicht
nach Absatz 1 Nr. 13 erfasst, wenn sie eine Niederlassungserlaubnis
oder eine Aufenthaltserlaubnis mit einer Befristung auf mehr als zwölf Monate nach dem Aufenthaltsgesetz besitzen und für die Erteilung dieser Aufenthaltstitel keine Verpflichtung zur Sicherung des Lebensunterhalts nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 des Aufenthaltsgesetzes besteht.


Die Altersgrenze von 55 Jahren spielt bei der Versicherungspflicht nach 5(1) Nr. 13 SGB V übrigens keine Rolle.

Verfasst: 29.04.2009, 12:59
von Galina
Paule
Warum hat sie sich denn nicht zuhause operieren lassen?

Glauben Sie tatsächlich, dass es in der Ukraine genau so, wie in Deutschland im Bereich "Medizin und Altersversorgung" geht?
Da gibt es keine Krankenversicherung und die schwer kranke Bürger müssen für alles selber bezahlen. Solche OPs mit fraglichen Ergebnissen, wahrscheinlich kann man in der Hauptstadt Kiew machen lassen. Aber es ist ein der 30 teuersten Stadten des Europas und solche Behandlung kostet da viel mehr, als ich dafür hier bezahlt habe. Und jemand muss sie im Krankenhaus ständig betreuen.
Als mein Vatter erkrankte fuhr ich in die Ukraine, habe ihn im Krankenhaus Tag und Nacht betreut, teuere Medikamente gekauft nur um er am Leben bleibt.36 Tage in einem Dorfklinik in der Ukraine-Hororscenario. Leider ist er mit 65 Jaher gestorben.

Lady Butterfly
Solche Fragen kommen immer wieder vor. Meine Mutter glaubte nicht mehr, dass sie dieser Winter in der Ukraine alleine überlebt. Sie wollte uns letzte mal sehen.

Bodi
Vielen Dank für so eine ausführliche Antwort! Ich habe einen Antrag auf Familienzusammenführung in Ausl.Behörde gestellt. Der wurde ohne Begründung abgelehnt. Sie hate keine Auswahl. Jetzt kämpfe ich um sie, dass sie hier bleibt. Ich bitte um keinen Cent. Ich bitte nur, dass sie Rest ihres Lebens bei uns verbringt. Für die Leute, die mich nicht verstehen, verlange ich sich auf meiner Stelle vorzustellen. Was würden Sie für eine alte, sehr kranke Frau, für ihre eigene Mutter tun?

Verfasst: 29.04.2009, 19:31
von Lady Butterfly
keine Frage, ich würde auch sehr viel für meine Mutter tun...
aber ich dachte, es ginge hier um die gesetzlichen Regelungen für die Krankenversicherung, die habe ich dir genannt mit der Begründung dafür.

Gruß Lady Butterfly

Verfasst: 07.05.2009, 11:48
von svenvanhien
Der deutsche Versicherungszahler kann mit Sicherheit nichts dafür, dass die Ukrainer Präsidenten wie Gravchuk, Kutschma und Jutschenko gewählt haben. Fragen Sie doch bitte Ihre Mutter, wieso sie diese Herrschaften gewählt hat.

Wieso soll das deutsche Krankenversicherungssystem jetzt ausbaden, was diese Herren angerichtet haben?

Verfasst: 07.05.2009, 22:59
von Galina
Hallo svenvanhien!

Ich möchte die Geschichte meiner Mutter hier nicht erzählen, es hat mit der Tema GKV nichts zu tun. Wer hat Ihnen gesagt, dass meine Mutter diese Presidenten in der Ukraine gewällt hat?

Meine Mutter wurde in Polen in 1937 gebohren, mit 1 Jahr hat sie ihren Vater verloren, mit 7 hatte sie keine Eltern mehr. Es war 1944 und Sie wissen sehr gut, wie es in Polen zu diesem Zeitpunkt ging.Oder nicht? Dann müssen Sie ein bischen im Internet googeln.
In 1951 wurde meine Mutter mit drei Schwester in die Ukraine vertrieben. Sie hat keiner gefragt, ob sie das möchte.Sie hatte nur 4 Klasse Grundschule und musste ganzes Leben hart arbeiten, um irgendwie in fremdem Land zu überleben.
Ich habe in meiner ersten Meldung geschrieben, dass wir hier arbeiten und alles für meine Mutter bezahlen. Sie greift nicht in Ihre Tasche, keine Angst. Ich bezahle genug Steuer um manche Deutsche, die 15 Jahre lang keine Arbeit finden können auch was zum Tisch haben. Es stört mich nicht.Obwohl ich finde, dass die viel mehr Chansen in Arbeitsmarkt haben, als,z.B,ich.
Gruß

Verfasst: 08.05.2009, 20:28
von Lady Butterfly
Hallo Galina

ich glaub dir dass deine Mutter kein leichtes Leben gehabt hat - dass geht aber vielen, vielen Leuten hier in Deutschland und auf der ganzen Welt genauso - und der deutsche Staat kann nun mal nicht die ganze Welt retten.

Und zu der Aussage, dass du kein Geld verlangst nur so viel: wenn ich dich richtig verstanden habe, möchstest du eine kostenlose medizinische Versorgung für deine kranke, vielleicht sogar pflegebedürftige Mutter. Und da kann recht schnell eine fünfstelllige Summe zusammenkommen...

Dafür dass DU hier in Deutschland Steuern und Sozialbeiträge zahlst, bist DU auch abgesichert. Ich gehe davon aus, dass deine Mutter in Deutschland nie nen müden Euro an Steuern oder Sozialabgaben gezahlt hat - deshalb ist sie auch nicht abgesichert.

Gruß Lady Butterfly

P.S.: wenn dir die Regelungen hier in Deutschland so wenig gefallen, solltest du vielleicht eher darüber nachdenken, in deine Heimat zurückzukehren statt Petitionen beim Bundestag einzureichen...