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Beitragsbemessung bei häuslicher Pflege

Verfasst: 28.04.2009, 14:06
von itsjustme
Eine Bekannte von mir, ist freiwillig bei der GKV versichert. Ab 01.03. pflegt sie nun ihre Mutter, die laut MDK in Pflegestufe II eingestuft wurde. Da meine Bekannte nun als eigenes Einkommen nur noch das Pflegegeld von Ihrer Mutter bekommt (so rund 400 €) möchte sie wissen, wie denn der Krankenkassenbeitrag von ihr berechnet wird.

Verfasst: 28.04.2009, 17:05
von Czauderna
Hallo,
also wenn sie tatsächlich nur diese 400,00 € Einnahmen hat (wovon lebt die Frau ??), dann muss sie nach einem fiktiven Einkommen von 840,00 €
ihren Beitrag zahlen - das sind incl. Pflegeversicherung ca. 146,00 €
Gruß

Czauderna

Verfasst: 29.04.2009, 08:01
von itsjustme
Sie ist verheiratet und der Mann verdient ja auch.

Verfasst: 30.04.2009, 20:10
von ratte1
itsjustme hat geschrieben:Sie ist verheiratet und der Mann verdient ja auch.
Wenn ihr Mann gesetzlich krankenversichert ist, könnte sie über ihn kostenlos familienversichert sein. Sollte der Mann privat krankenversichert sein, wird die Hälfte seines Einkommens als Grundlage für die Beitrage genommen, mindestens aber die bereits angesprochenen 840,- EURO/Monat.

Freundliche Grüße

ratte1