selbständig - ALG II - Versicherungslücke - Anfrage
Verfasst: 28.04.2009, 13:43
Bin seit einigen Jahren selbständig und habe von Jan bis Mai 2008 von der ARGE Leistungen bezogen, da meine Einnahmen eingebrochen waren. Auf Anraten der Arge bin ich seit Jan. 2008 aus der PKV raus, um nicht doppelt versichert zu sein (automatisch GKV versichert, bei staatl. Leistungsbezug). Auf Anraten der ARGE(stellen sie lieber einen Wohngeldantrag da bekommen sie mehr...) habe ich ab Mai 2008 keinen Folgeantrag für den Leistungsbezug mehr gestellt, sondern zwei Monate später (dazwischen Krankheit) einen Wohngeldantrag der wegen zu hohem Gesamteinkommen der Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft abgelehnt wurde. Daraufhin habe ich Widerspruch eingelegt, da meine Lebenspartnerin mit ihrem Kind, als Zweipersonenhaushalt gezählt wurde, und ich quasi nicht vollwertig dazuzuzählen war, laut Gesetz, was seit Januar 2009 erstaunlicherweise abgeschafft ist.
Die GKV hat mir im August 2008 schriftlich mitgeteilt, dass meine Mitgliedschaft im Mai 2008 endete und ich die Gesundheitscard zurücksenden solle. Im Dezember habe ich erneut Antrag auf ALG II gestellt, da mein Gewinn weiterhin unter 200€ liegt (eine Partner-Firma hatte mir monatelang zustehende Provisionen vorenthalten und ist dann insolvent gegangen) die der bis heute noch nicht entschieden ist, da ich da Formular SV noch nicht abgegeben habe mit neuer Krankenversicherungsnummer.
Folgende Fragen:
1. die Nichtversicherte Lücke von Mai bis November 2008 kann ich nicht aufbringen (da derzeit mittellos), und will es auch nicht, da ich seit dem Zeitpunkt kein Mitglied mehr (laut GKV-Schreiben) war. Hat die GKV das Recht auf Grund der Nichtversicherungs- Lücke 06-11/08 Beiträge zurückzufordern? Wenn ja, auf welcher gesetzlichen Grundlage?
Wie soll ich mich bei einer möglichen Beitrags-Rückforderungen verhalten?
2. Besteht überhaupt bei diesem Sachverhalt eine Weiterversicherungspflicht in der GKV? Wenn ja, auf welcher gesetzlichen Grundlage?
Wer kann in diesem Fall kompetent antworten?
Herzlichen Dank
Die GKV hat mir im August 2008 schriftlich mitgeteilt, dass meine Mitgliedschaft im Mai 2008 endete und ich die Gesundheitscard zurücksenden solle. Im Dezember habe ich erneut Antrag auf ALG II gestellt, da mein Gewinn weiterhin unter 200€ liegt (eine Partner-Firma hatte mir monatelang zustehende Provisionen vorenthalten und ist dann insolvent gegangen) die der bis heute noch nicht entschieden ist, da ich da Formular SV noch nicht abgegeben habe mit neuer Krankenversicherungsnummer.
Folgende Fragen:
1. die Nichtversicherte Lücke von Mai bis November 2008 kann ich nicht aufbringen (da derzeit mittellos), und will es auch nicht, da ich seit dem Zeitpunkt kein Mitglied mehr (laut GKV-Schreiben) war. Hat die GKV das Recht auf Grund der Nichtversicherungs- Lücke 06-11/08 Beiträge zurückzufordern? Wenn ja, auf welcher gesetzlichen Grundlage?
Wie soll ich mich bei einer möglichen Beitrags-Rückforderungen verhalten?
2. Besteht überhaupt bei diesem Sachverhalt eine Weiterversicherungspflicht in der GKV? Wenn ja, auf welcher gesetzlichen Grundlage?
Wer kann in diesem Fall kompetent antworten?
Herzlichen Dank