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Familienversicherung als freiberufler

Verfasst: 27.04.2009, 13:17
von tz
hallo! habe eine frage zur familienversicherung. hab schon einiges im forum gelesen, aber nichts hat mir für meinen fall so richtig geholfen.

ich bin selbständig und bei der aok versichert. (über die künstlersozialkasse, aber das spielt ja erstmal für die familienversicherung keine rolle.)

meine frau arbeitet ebenfalls selbständig, hat bisher allerdings unter 350 euro verdient und ist deshalb bei mir in der familienversicherung mitversichert.

nun ergibt sich folgende schwierigkeit:

meine frau hat in den letzten monaten recht viele aufträge bekommen, und ist deshalb deutlich über den freibetrag gerutscht. allerdings ist das von monat zu monat unterschiedlich, und lässt sich zum teil auch nicht so einfach pro monat rechnen. manchmal hat sie ein projekt, dass sich über 2-3 monate erstreckt, und sie erst danach eine rechnung für diese zeit stellen kann. theoretisch hat sie dann zwei monate nichts verdient, und dann in einem monat ganz viel...

wie geht man nun mit so einer situation um? welche monate wäre meine frau hier in der familienversicherung, und welche nicht? wann und was muss ich der krankenkasse hier melden? wie läuft das ab? "automatisch" erfährt sie ja nichts. kann die krankenkasse ggf. beiträge der vergangenen monate zurückfordern?

hoffe, es hat jemand ein paar hilfreiche antworten.

grüße,
tobi

Verfasst: 27.04.2009, 22:39
von Czauderna
Hallo,
Sie sollten sich sofort bei Ihrer Krankenkasse melden und die Sache der Kasse besprechen. Späütestens wenn der nächste Einkommensteuerbescheid von der Kasse angefordert wird erfolgt die
rückwirkende Überprüfung des Familienhilfeanspruchs.
Dann wird das dort genannte Gesamteinkommen der Ehefrau
durch 12 geteilt und dann beurteilt ob a) die Familienversicherung aufgrund der Überschreitung der gültigen Grenzen beendet werden muss und ob dann in diesem Fall hauptberufliche Selbständigkeit vorliegt -
das könnte dann teuer werden - könnte, kommt darauf an wie das die Kasse sieht.
Gruß
Czauderna

Verfasst: 30.04.2009, 20:07
von ratte1
Czauderna hat geschrieben:Hallo,
Sie sollten sich sofort bei Ihrer Krankenkasse melden und die Sache der Kasse besprechen.
Das gilt besonders, weil zu prüfen ist, ob nicht evt. bereits eine hauptberuflich selbständige Tätigkeit vorliegt (gilt, wenn mindestens 18 Stunden wöchentlich gearbeitet wird, einschl. Vor- und Nacharbeit). Eine hauptberuflich selbständige Tätigkeit schließt den Anspruch auf Familienversicherung selbst dann aus, wenn das monatliche Einkommen unter 360,- EURO liegt.

mfg

ratte1

Verfasst: 01.05.2009, 22:55
von tz
Danke für die Tipps.

Das Hauptproblem ist halt eben, dass es von Monat zu Monat sehr stark schwankt, es ist immer sehr unterschiedlich.

Aber ich habe inzwischen Kontakt mit der Kasse aufgenommen, und meine Frau wird nun auch bei der Künstlersozialkasse einen Antrag stellen, damit ist das ganze dann sowieso erledigt (Hier betrifft die Berechnung dann nicht mehr das monatliche Einkommen, sondern den Jahresverdienst, das macht es etwas einfacher).

Verfasst: 02.05.2009, 12:57
von CiceroOWL
Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf Familienversicherung, sofern wenn nicht mehr als 2 Monate und neu 360 € Gesamteinkommen überschritten werden, ab dem Nonat wo mehr als 360 €. 2009, 355 € 2008, 350 € 2007, verdient werden und dies über der 2 Monatsgrenze liegt, tritt hier die hauptberuflich selbständige Tätigkeit in den Vordergrund.

Verfasst: 02.05.2009, 17:07
von ratte1
CiceroOWL hat geschrieben:... ab dem Nonat wo mehr als 360 €. 2009, 355 € 2008, 350 € 2007, verdient werden und dies über der 2 Monatsgrenze liegt, tritt hier die hauptberuflich selbständige Tätigkeit in den Vordergrund.
Sorra, aber das Überschreiten von Einkomensgrenzen hat gar nichts damit zu tun, ob eine hauptberuflich selbständige Tätigkeit ausgeübt wird.

Freundliche Grüße

ratte1

Verfasst: 04.05.2009, 23:28
von CiceroOWL
Doch schon wenn die hauptberuflich selbständigkeit wie in deisen fall im vordergrund steht schon. Da gilt es alle drei Kreterien zu prüfen, also Gesamteinkommen, eingesetzte arbeitszeit mit Vor und Nacharbeiten und wieviel geringfügige Arbeitnehmer beschäftigt sind und in welchen Zeitrahmen das ganze erwirschaftet wurde.

Verfasst: 05.05.2009, 06:41
von ratte1
CiceroOWL hat geschrieben:Doch schon wenn die hauptberuflich selbständigkeit wie in deisen fall im vordergrund steht schon. Da gilt es alle drei Kreterien zu prüfen, also Gesamteinkommen, eingesetzte arbeitszeit mit Vor und Nacharbeiten und wieviel geringfügige Arbeitnehmer beschäftigt sind und in welchen Zeitrahmen das ganze erwirschaftet wurde.
Vllt. können wir uns darauf verständigen, dass nicht allein das Unterschreiten der Einkommengrenzen zum Ausschluss einer hauptberuflich selbständigen Tätigkeit führt?

MfG

ratte1

Verfasst: 20.05.2009, 22:10
von berkas
Bei der Beurteilung der hauptberuflichen Selbständigkeit sind mehrere Faktoren maßgebend.

Arbeitszeit, Einkommen, ggf. versicherungspflichtige AN oder mehrere geringfügig entlohnte die zusammen mehr als 400 Euro verdienen (dann ist der Rest egal und es handelt sich um ne hauptberufliche) und ob es den Mittelpunkt des Lebensunterhaltes darstellt (Prüfung des Ehegatteneinkommens)