Anspruch Krankengeld
Verfasst: 27.04.2009, 10:27
Hallo,
seid 30.10.08 bin ich aufgrund einer Bandscheibenop (L4/L5)krankgeschrieben.
Zu dem Zeitpunkt erhielt ich ALG I. Am 11.12.08 lief mein Arbeitslosengeld I aus (letzter Tag).
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungeh habe ich persönlich abgegeben.
Laut Krankenkasse sind diese vom 30.10.08, 07.11.08, 21.11.08, 27.11.08, 10.12.08 und enden am 24.12.08.
Die nächste Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung liegt erst am 27.12.08 vor. Es handelt sich um eine Folgebescheinigung, welche rückwirkend die Feiertage einschliesst. Ich habe versucht während der Feiertage im vorraus krankgeschrieben zu werden, die wurde aber mit den Worten verweigert, erst ab dem 24.12. wäre das wieder möglich, Überschneidungen wären nicht zulässig. Nun sind bekanntlich die Praxen bis auf Notarzt geschlossen, und da es sich nicht um einen Notfall handelt, hatte ich eine Chance.
Diese Krankmeldung galt bis zum 31.12.08 (wieder Notdienst stöhn).
Zum Glück hatte mein Hausarzt an diesem Termin auf, ab da laufen die KArbeitunfähigkeitsbescheinigungen und Auszahlscheine (Erhalt von der Krankenkasse Januar)bei ihm weiter.
Leider hat sich die Bandscheibe wieder rausgeschoben und drückt wieder auf den Nerv. Das wurde im Januar festgestellt. Zu dem Zeitpunkt bekam ich einen Rehaantrag von der Krankenkasse, welchen ich bei der Rentenkasse einreichen sollte. Die Reha war von Februar bis März, ich wurde als weiterhin arbeitsunfähig entlassen.
Auch die Ärzte beim erneuten Krankenhausaufenhalt, welcher eine erneute OP klären sollten schrieb mich weiter arbeitsunfähig. Nun wurde von der Neurochirogin festgestellt, das erneut operiert werden müsse.
Bis dato habe ich weder Krankengeld oder irgendeinen Bescheid erhalten.
Auf Verlangen wurde mir auch kein weiterer Auszahlschein geschickt.
Auf Anfragen wurde mir mitgeteilt, ich würde in einigen Tagen einen Bescheid erhalten. Es geschah nichts. Nach Rückmeldung meinerseits wurde mir erklärt, ich sei seit dem 25.12.08 nicht mehr bei Ihnen versichert, sondern bei meinem Mann. Ausserdem hätten sie keine Krankmeldung ab dem 25.12.08-
Samstag bekam ich per Post die Mitteilung, das ich laut §46 Satz 1 Nr 2 SGB V nur Krankengeld erhalte, wenn der tatsächliche Tag der Feststellung am 25.12. gewesen wäre. Der 27.12 ist also ungültig und somit ensteht eine Lücke vom 25.12-26.12
Da diese Tage nicht jeweils vor Ablauf der bescheinigten Arbeitsunfähigkeit ärztlicherseits erneut weiterhin AU festgestellt wurde steht mir kein Krankengeld unter Berücksichtigung §46 Satz 1 Nr 2 i.V.m.
§47 Abs. 1 Satz 2 SGB V zu. Ich wurde rückwirkend, ab 25.12.08 bei meinem Mann versichert (bei der selben KK). Da ich keine Krankengeld erhalte, endet auch die Mitgliedschaft.
Ach ja, Krankengeldauszahlscheine werden mir auch verweigert, sogar im Service Center.
Was nun? Ist das ganze überhaupt rechtens? Zur Zeit bekomme ich gar nichts, kein ALG kein Krankengeld.
Ach ja, die Krankengeldauszahlscheine (3 an der Zahl, die ich im Januar erhalten habe und auch eingereicht habe, sind trotz Abgabe beim Service Center, verloren gegangen...wer es glaubt...).
seid 30.10.08 bin ich aufgrund einer Bandscheibenop (L4/L5)krankgeschrieben.
Zu dem Zeitpunkt erhielt ich ALG I. Am 11.12.08 lief mein Arbeitslosengeld I aus (letzter Tag).
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungeh habe ich persönlich abgegeben.
Laut Krankenkasse sind diese vom 30.10.08, 07.11.08, 21.11.08, 27.11.08, 10.12.08 und enden am 24.12.08.
Die nächste Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung liegt erst am 27.12.08 vor. Es handelt sich um eine Folgebescheinigung, welche rückwirkend die Feiertage einschliesst. Ich habe versucht während der Feiertage im vorraus krankgeschrieben zu werden, die wurde aber mit den Worten verweigert, erst ab dem 24.12. wäre das wieder möglich, Überschneidungen wären nicht zulässig. Nun sind bekanntlich die Praxen bis auf Notarzt geschlossen, und da es sich nicht um einen Notfall handelt, hatte ich eine Chance.
Diese Krankmeldung galt bis zum 31.12.08 (wieder Notdienst stöhn).
Zum Glück hatte mein Hausarzt an diesem Termin auf, ab da laufen die KArbeitunfähigkeitsbescheinigungen und Auszahlscheine (Erhalt von der Krankenkasse Januar)bei ihm weiter.
Leider hat sich die Bandscheibe wieder rausgeschoben und drückt wieder auf den Nerv. Das wurde im Januar festgestellt. Zu dem Zeitpunkt bekam ich einen Rehaantrag von der Krankenkasse, welchen ich bei der Rentenkasse einreichen sollte. Die Reha war von Februar bis März, ich wurde als weiterhin arbeitsunfähig entlassen.
Auch die Ärzte beim erneuten Krankenhausaufenhalt, welcher eine erneute OP klären sollten schrieb mich weiter arbeitsunfähig. Nun wurde von der Neurochirogin festgestellt, das erneut operiert werden müsse.
Bis dato habe ich weder Krankengeld oder irgendeinen Bescheid erhalten.
Auf Verlangen wurde mir auch kein weiterer Auszahlschein geschickt.
Auf Anfragen wurde mir mitgeteilt, ich würde in einigen Tagen einen Bescheid erhalten. Es geschah nichts. Nach Rückmeldung meinerseits wurde mir erklärt, ich sei seit dem 25.12.08 nicht mehr bei Ihnen versichert, sondern bei meinem Mann. Ausserdem hätten sie keine Krankmeldung ab dem 25.12.08-
Samstag bekam ich per Post die Mitteilung, das ich laut §46 Satz 1 Nr 2 SGB V nur Krankengeld erhalte, wenn der tatsächliche Tag der Feststellung am 25.12. gewesen wäre. Der 27.12 ist also ungültig und somit ensteht eine Lücke vom 25.12-26.12
Da diese Tage nicht jeweils vor Ablauf der bescheinigten Arbeitsunfähigkeit ärztlicherseits erneut weiterhin AU festgestellt wurde steht mir kein Krankengeld unter Berücksichtigung §46 Satz 1 Nr 2 i.V.m.
§47 Abs. 1 Satz 2 SGB V zu. Ich wurde rückwirkend, ab 25.12.08 bei meinem Mann versichert (bei der selben KK). Da ich keine Krankengeld erhalte, endet auch die Mitgliedschaft.
Ach ja, Krankengeldauszahlscheine werden mir auch verweigert, sogar im Service Center.
Was nun? Ist das ganze überhaupt rechtens? Zur Zeit bekomme ich gar nichts, kein ALG kein Krankengeld.
Ach ja, die Krankengeldauszahlscheine (3 an der Zahl, die ich im Januar erhalten habe und auch eingereicht habe, sind trotz Abgabe beim Service Center, verloren gegangen...wer es glaubt...).