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Zusatzbeiträge bei Krankenkassen

Verfasst: 27.04.2009, 08:03
von Lohnbuchhalter
So wie es ausschaut werden die ersten Krankenkassen zum 01.07.2009 Zusatzbeiträge von ihren Versicherten verlangen. Nach angaben von Josef Hecken (Präsident des BVA) werden um die 4,5 Mio. Mitglieder davon betroffen sein.

Hat einer von euch schon Ahnung welche Kraneknkassen das sein könnten?

Verfasst: 27.04.2009, 14:01
von Olli77
Ich denke, dass es bei einigen BKK´s zu Zusatzbeiträgen kommen wird.

Zusätzlich wird die Deutsche BKK folgendermaßen zitiert:

"Unklarheit herrsche in diesem Punkt noch bei der Deutschen Betriebskrankenkasse BKK, die mit einer Million Versicherten eine der beiden größten Betriebskrankenkassen ist. Erst Anfang Juni sei bei der BKK klar, ob das Geld aus dem Gesundheitsfonds reichen werde. Wer den Zusatzbeitrag seiner Krankenkasse nicht zahlen will, kann kündigen und zu einer anderen Kasse wechseln."

Die Fusionen unter den Kassen wird also noch richtig an Fahrt gewinnen in den nächsten Monaten. Wer dabei nicht unterkommt und einen Zusatzbeitrag erheben muss, der tut mir jetzt schon leid.

Gruß
Olli

zusatzbeitrag bei 16 Krankenkassen

Verfasst: 28.04.2009, 12:03
von Lohnbuchhalter
wie ist dann eigentlich das vorgehen wenn eine Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erheben muß? Als erstes muß ja bestimmt das BVA zustimmen, was wohl er Formsache sein dürfte und dann? Ich glaube die bestimmungen haben sich da im Vergleich zu damals geändert. Muss jetzt jedes Mitglied persönlich (per Post) darüber informiert werden oder wie läuft es jetzt? Und wenn die Kasse einen Zusatzbeitrag erhebt, bis wann muß der Versicherte informiert werden, damit er sein Wechselrech (Sonderkündigungsrecht) ausüben kann? Da müßten doch mitte Mai die ersten Briefe rausgehen oder?
Jede menge Fragen, ich hoffe hier gibts welche die Antworten haben?

Verfasst: 28.04.2009, 12:22
von Olli77
Bei einer Erhebung von einem Zusatzbeitrag müssen jetzt die Versicherten von der jeweililgen Krankenkasse angeschrieben werden.

Die Versicherten haben dann ein ganz normales Kündigungsrecht wie bisher auch. Das heißt, wenn ich im Mai kündigen würde, kann ich die Krankenkasse auf 31.07.09 verlassen - die 18-monatige Bindungsfrist enfällt (wegen Zusatzbeitrag) dabei ebenfalls.

Allerdings ist es für Krankenkassen schier unmöglich unter Verwaltungsgesichtspunkten einen Zusatzbeitrag zu erheben. Man müsste ja von allen Versicherten die Bankverbindung erfragen, zusätzliche Mitarbeiter einstellen und die Software entsprechend ausbauen. Eine andere Frage ist: Was ist mit Beiträgen, die nicht eingezogen werden können???

Wenn es kleinere Kassen sind, die Zusatzbeiträge erheben werden, ist das kaum möglich, dies alles in so kurzer Zeit zu schaffen. Selbst größere Kassen haben damit Ihre Probleme.

Ich bin mir allerdings nicht so sicher, ob tatsächlich Zusatzbeiträge im nächsten halben Jahr anfallen werden, denn das bedeutet den sicheren Tod für die jeweilige Krankenkasse.

16 Kassen werden Zusatzbeiträge einfordern...

Verfasst: 28.04.2009, 12:36
von dk41282
27.04.2009 Krankenkassen: Zusatzbeitrag ab Juli?

Einige gesetzliche Krankenkassen wollen zum 1. Juli 2009 erstmals den Zusatzbeitrag zum normalen Beitragssatz erheben. Bei den großen Krankenkassen sei dies jedoch bisher nicht geplant. Das sagte der Präsident des Bundesversicherungsamtes, Josef Hecken, gegenüber "Welt online".

Gegenwärtig seien insgesamt etwa 4,5 Millionen Mitglieder in 16 Krankenkassen von Zusatzbeiträgen betroffen, schreibt "Welt online". Aber etwa ebenso viele Versicherte von 30 kleineren Krankenkassen könnten umgekehrt mit einer Prämie rechnen, sagte Hecken. Bislang hätten aber nur drei Kassen eine Auszahlung an ihre Mitglieder beschlossen und beim Bundesversicherungsamt beantragt. Weitere Kassen hätten jedoch angefragt.


Kein Zusatzbetrag bei den großen Kassen

Sowohl die Deutsche Angestellte Krankenkasse (DAK), die Techniker Krankenkasse, die Barmer Ersatzkasse sowie die Ortskrankenkassen der AOK wollen ihre Mitglieder in diesem Jahr noch nicht mit einem Zusatzbeitrag belasten. Das teilten die jeweiligen Vorstandschefs "Welt online" mit.

Unklarheit herrsche in diesem Punkt noch bei der Deutschen Betriebskrankenkasse BKK, die mit einer Million Versicherten eine der beiden größten Betriebskrankenkassen ist. Erst Anfang Juni sei bei der BKK klar, ob das Geld aus dem Gesundheitsfonds reichen werde. Wer den Zusatzbeitrag seiner Krankenkasse nicht zahlen will, kann kündigen und zu einer anderen Kasse wechseln.

Nach Ansicht von Amtspräsident Hecken müsse wegen der Wirtschaftskrise keine Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erheben. Zwar werde der Gesundheitsfonds wegen der Krise und der steigenden Arbeitslosigkeit in diesem Jahr weniger Geld einnehmen. Diese Ausfälle – Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) nannte kürzlich drei Milliarden Euro – werden aber durch ein zinsloses Darlehen der Bundesregierung an den Fonds ersetzt, schreibt die Zeitung.

Finanzstarke Kassen sollten Prämien auszahlen

"Derzeit sieht alles danach aus, als ob es keine gravierenden Abweichungen von der für dieses Jahr kalkulierten Ausgabensteigerung von 6,4 Prozent geben wird", sagte Hecken gegenüber der Zeitung. Der Präsident des Bundesversicherungsamtes fordert Krankenkassen mit einer guten Finanzlage auf, an ihre Mitglieder Prämien auszuzahlen: "Krankenkassen sind keine Sparkassen. Sie haben die Verpflichtung, den Versicherten nicht benötigtes Geld zurückzugeben."

banktip.de/News/23135/krankenkassen-zusatzbeitrag-ab-juli.html

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Dazu passt die Meldung vom 05.04.2009 von T-Systems:


Viele BKKs rüsten sich technisch für Zusatzbeiträge
05.04.2009,
Bislang scheuen die Krankenkassen noch vor der Ankündigung zurück, dass sie von ihren Mitgliedern künftig einen Zusatzbeitrag verlangen müssen. Doch viele Betriebskrankenkassen (BKK) rüsten sich schon für den Fall der Fälle.

Spectrum K, die Dienstleistungsgesellschaft für 130 BKK, hat einen entsprechenden Vertrag mit dem IT-Unternehmen T-Systems abgeschlossen. Ziel ist es, das Verfahren für die Krankenkassen so kostengünstig wie möglich zu gestalten.

T-Systems wird für die Kassen das Dokumentenmanagement, das Anschreiben der Versicherten inklusive Rechnungen und Mahnungen übernehmen und mit einem Callcenter für alle Fragen rund um das Thema Zusatzbeitrag zur Verfügung stehen. Außerdem sorgt das IT-Unternehmen dafür, dass den Kassenmitgliedern verschiedene Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen: von der Einzugsermächtigung über die Überweisung oder die Zahlung per Kreditkarte bis hin zu verschiedenen Online-Bezahlverfahren. Dazu zählt auch ein neues Verfahren, die Zahlung per Handy über eine SMS-Funktion abzuwickeln.


http://www.krankenkassenratgeber.de/new ... ege-2.html
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Ganz klar die Beitragserhöhungen werden fast ausschließlich aus dem BKK-Lager kommen. Da viele kleine BKKen einfach mit den Geld aus dem Fond nicht auskommen. Logisch - denn bereits ein "scherer Fall" kann eine BKK mit 5000 Mitgliedern die ganze Bilanz vermiesen...
Die Deutsche BKK ist eindeutig mit zuzaählen, da mir sonst völlig unklar wäre, wieseo über 4,5 Mion Versicherte betroffen sein sollen? Das wären ja fast alle BKKen außer die BKKMobileOil und SiemensBKK[/b]

BKK Verlierer der Reform?

Verfasst: 28.04.2009, 12:51
von Lohnbuchhalter
Das mit den BKKen sehe ich genau so. Wenn man sich folgenden Beitrag anschaut: http://krankenkassen-blogger.de/?p=99
sieht man, dass die BKK nach der Reform -1098,8 Mio € weniger in der Kasse haben wie vorher und das Einsparpotential bei den Krankenkassen kann ich mir nicht sehr groß vorstellen, da ein Großtei der Leistungen gesetzlich vorgeschrieben sind.

Verfasst: 28.04.2009, 13:18
von Olli77
Und wenn eine BKK erst mal nen Zusatzbeitrag erhebt, wird das Ganze BKK-System in Mitleidenschaft gezogen, da man nie weiss, wer die nächste BKK sein wird, die einen Zusatzeitrag erhebt.

Ein Rattenschwanz ...

Verfasst: 28.04.2009, 13:21
von Olli77
Hier die genaue Aufstellung der neuen Beitragsverteilung aus dem Fonds:

Nun stellt sich die Frage, wer die Gewinner der Gesundheitsreform sind. In der folgenden Tabelle sine die Mehr- bzw. Mindereinnahmen der Krankenkassen im Vergleich zu 2008 aufgeführt.

Krankenkassen Mill. Euro
AOK 2412,4
BKK -1098,8
Erstazkassen -528,2
IKK -455,3
sonstige -330,0

Wie ersichtlich wird, erhalten die AOKen 2412,4 Mill. Euro mehr an Einnahmen, welches durch Mindereinnahmen in selbiger Höhe von den anderen Krankenkassen getragen wird. Grund hierfür ist die Einführung des morbiditätsorierntierten Risikostrukturausgleichs, bei denen Krankenkassen für „ältere” und „kranke” Versicherte mehr finanzielle Mittel erhalten.

Wechselvergalten bei Zusatzbeitrag

Verfasst: 28.04.2009, 13:32
von Lohnbuchhalter
Umfrage des BKK Bundesverbandes:

"Bei Erhebung eines Zusatzbeitrages durch die eigene Krankenkasse würden 35 Prozent der gesetzlich Versicherten sicher bzw. sehr wahrscheinlich ihre Kasse wechseln. Wie sich Zusatzbeitrag und Prämienzahlung auf das Wechselverhalten auswirken werden, untersuchte der BKK Bundesverband in einer telefonischen Umfrage mit rund 1200 gesetzlich Krankenversicherten im März 2008. Befragt wurden Kunden im Alter zwischen 18 und 65 Jahren."
http://www.presseportal.de/pm/53946/119 ... desverband

Da werden wohl 1.575.000 Versicherte die Krankenkasse wechseln.

Verfasst: 28.04.2009, 14:27
von Olli77
Das werden noch viel mehr sein - konnte man sich bisher darauf verlassen, dass nicht alle etwas von einer Beitragserhöhung mitbekommen, geht das jetzt nicht mehr. Wie gesagt, es werden alle Versicherten jetzt angeschrieben und darüber informiert.

Ich seh das BKK-System schon am Ende, wenn das alles so kommen sollte.

Verfasst: 28.04.2009, 14:36
von Olli77
„In der Systematik der Gesundheitsreform ist es nur eine Frage der Zeit, bis die ersten Kassen Zusatzbeiträge erheben müssen“, sagt der Sprecher des GKV-Spitzenverbands, Florian Lanz. „Die Ankündigung des Bundesversicherungsamtes kommt deshalb für uns nicht überraschend.“

Die mit im Fokus stehenden Betriebskrankenkassen beteuern, noch wisse man nichts Genaues. „Die finanzielle Situation der 150 Betriebskrankenkassen variiert stark – insgesamt gehen wir für dieses Jahr davon aus, dass die meisten Betriebskrankenkassen ohne Zusatzbeiträge auskommen“, sagt Verbandssprecherin Christine Richter ,„in einzelnen Fällen zahlen BKK ihren Versicherten Prämien oder nutzen finanzielle Polster zum Ausbau von Service und Leistungen“.

Was passiert, wenn die Zusatzbeiträge kommen?

Gelingt betroffenen Versicherungen eine gemeinsam Ankündigung solcher Extrabelastungen, könnte das nach Expertenansicht ihre Überlebenschancen erhöhen. Möglich ist auch, dass massive Mitgliederverluste die ersten Kassen mit Zusatzbeiträgen in die Insolvenz treiben.

Verfasst: 28.04.2009, 20:08
von dk41282
Wo lest Ihr eigentlich, dass eine Kasse diesen Zusatzbeitrag ankündigen wird?

Jede Kasse die so einen Zusatzbeitrag verlangen wird lässt ja ihren allgemeinen Beitrag bei festegelegten 14,9% (01.07.2009) und fordert lediglich einen einmaligen Zusatzbeitrag in Höhe von 8 € (ohne Einkommensgrenze). Sollte damit der Haushalt für das Jahr 2009 gedeckt werden- wird es keinen weiteren Zusatzbeitrag mehr geben. Ideal ist natürlich der 01.07.09, da zu diesem Zeitpunkt der allgemeine Beitragssatz um 0,6% (Arbeitnehmeranteil 0,3%) fällt.

Sprich bei 2.500 € monatlichen brutto spart der AN ab diesem Datum 7,50 €.

Wenn nun eine Kasse also 8 € Zusatzbeitrag nimmt, meint ihr das fällt igendjemand auf dem Gehaltszettel auf?
:roll:


§ 242 SGB V
(1) Soweit der Finanzbedarf einer Krankenkasse durch die Zuweisungen aus dem Fonds nicht gedeckt ist, hat sie in ihrer Satzung zu bestimmen, dass von ihren Mitgliedern ein Zusatzbeitrag erhoben wird. Der Zusatzbeitrag ist auf 1 vom Hundert der beitragspflichtigen Einnahmen des Mitglieds begrenzt. Abweichend von Satz 2 erhebt die Krankenkasse den Zusatzbeitrag ohne Prüfung der Höhe der Einnahmen des Mitglieds, wenn der monatliche Zusatzbeitrag den Betrag von 8 Euro nicht übersteigt. Von Mitgliedern, die das Sonderkündigungsrecht nach § 175 Abs. 4 Satz 5 wegen der erstmaligen Erhebung des Zusatzbeitrags fristgemäß ausgeübt haben, wird der Zusatzbeitrag nicht erhoben. Wird das Sonderkündigungsrecht wegen einer Erhöhung des Zusatzbeitrags ausgeübt, wird der erhöhte Zusatzbeitrag nicht erhoben. Wird die Kündigung nicht wirksam, wird der Zusatzbeitrag im vollen Umfang erhoben.


Entscheidend ist die Satzung einer Kasse! Hier ain Auszug der Dt. BKK


§ 6 Kündigung der Mitgliedschaft


I. Versicherungspflichtige und Versicherungsberechtigte sind an die Wahl der Krankenkasse mindestens 18 Monate gebunden. Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats möglich, gerechnet von dem Monat, in dem das Mitglied die Kündigung erklärt. Dem Mitglied ist unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Kündigung, eine Kündigungsbestätigung auszustellen. Die Kündigung wird wirksam, wenn das Mitglied
innerhalb der Kündigungsfrist eine Mitgliedschaft bei einer anderen Krankenkasse durch eine Mitgliedsbescheinigung nachweist oder das Bestehen einer anderweitigen Absicherung im Krankheitsfall nachweist.



II. Erhebt die Betriebskrankenkasse erstmalig einen Zusatzbeitrag, erhöht sie Ihren Zusatzbeitrag oder verringert sie ihre Prämienzahlung, kann die Mitgliedschaft abweichend von Absatz I Satz 1 bis zur erstmaligen Fälligkeit der Beitragserhebung, der Beitragserhöhung oder der Prämienverringerung gekündigt werden. Die Betriebskrankenkasse hat Ihre Mitglieder auf das Kündigungsrecht nach Satz 1 spätestens einen Monat vor erstmaliger Fälligkeit hinzuweisen. Kommt die Krankenkasse
ihrer Hinweispflicht nach Satz 2 gegenüber einem Mitglied verspätet
nach, verschiebt sich für dieses Mitglied die Erhebung oder die Erhöhung des Zusatzbeitrags und die Frist für die Ausübung des Sonderkündigungsrechts um den entsprechenden Zeitraum.



Grundsätzlich müsste eine Kasse also nur einen Hinweis an Ihre Mitglieder verschicken welcher folgender massen lauten könnte.

Sehr geehrter Herr Max Mustermann,

gemäß § 242 SGB V i.V.m. § 6 Satzung teilen wir Ihnen mit, dass Sie ab 01.07.2009 ein vorzeitiges Kündigungsrecht besitzen. Das heißt Sie unterliegen nicht mehr einer 18 monatigen Bindung an die BKK. Weiterhin teilen wir Ihnen mit, dass für Sie ab 01.07.2009 auch Leistungen wegen........übernommen werden......

Wir hoffen auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit.

MFG
Ihre Kasse



Oder was besutet für euch das Wörtchen Hinweis? Hat ein Hinweis zwingend schriftlich zu erfolgen?

Verfasst: 28.04.2009, 20:54
von Rentner
Diese Hinweise gibt´s bereits mehrfach auf div. Internetseiten und wenn dies Realität wird(ist nur eine Frage der Zeit) werden diese Zusatzbeiträge nicht einmalig, sondern monatlich erhoben.

Die Mitteilung reicht, wenn diese in der jeweiligen Mitgliederzeitschrift erfolgt.

Aufgrund der aktuellen Finanzkrise wird dies früher oder später alle Kassen betreffen.

Verfasst: 07.05.2009, 20:42
von devil767
Ich als BKK ler möchte da auch mal meinen Senf dazugeben :-)

Also ich denke es ist klar warum die kleinen BKKn alle verschwinden mit den Fusionen. Allein der Aufwand seit 1.1. ist personell nicht zu stemmen. Bei großen Kassen kann das ja noch gut aufgefangen werden. Aber ich denke bei vielen trifft der Zusatzbeitrag ab 1.7. nicht unerwartet ein. Und die haben sich sicher auch darauf vorbereitet. Das machen sicher viele Kassen, wenn nicht alle, wie das Prozedere ablaufen soll. Es gibt ja auch RSA (Zwischen)Bescheide vom BVA wo man sein Geld aus dem Fonds zugewiesen bekommt.Damit konnte man ja auch kalkulieren.

Klar ist auch , die ersten Kassen, die den Zusatzbeitrag erheben (müssen) werden es schwer im Wettbewerb haben. Und das ist sicher noch nett ausgedrückt.
Allerdings kann man auch davon ausgehen, dass eigentlich alle Kassen den Beitrag erheben werden früher oder später. Und das nicht nur im BKK System oder im Ersatzkassensystem. Das ist denke ich, mehr als sicher. Mal schauen wer ab 1.7. den Anfang macht...

Verfasst: 08.05.2009, 08:49
von SaschaD
Es steht ja schon seit längeren fest, dass zumindestens 16 Kassen den Zusatzbeitrag erheben werden. Auch die Zahlungen an die einzelen Kassen aus dem Fond stehen fest.

Trotzdem wird nichts öffentlich gemacht. Die Daten der Fondzahlungen sind im Netz Passwordgeschützt und bei den Kassen, BVA oder BGM sickert nichts durch. Sonst wussten andere Kassen schon Tage vorher von einer Beitragssatzerhöhung, bevor die Mitarbeiter der betreffenden Kasse darüber informiert wurden.

Ist Interessant dass hier nichts verbindliches zu erfahren ist.