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Hallo ihr lieben :) , ich habe ein riesen Problem :(

Verfasst: 24.04.2009, 10:01
von lala24
Hallo ,

vielleicht weiß jemand Rat zu meinem Problem ,

Zu meiner Person , verheiratet mit einem Amerikaner , 2 Kinder , Hausfrau ..

Nach meiner Heirat war ich mit den Kindern freiwillig versichert bei der Aok , bei der Berechnung wurde das komplette Gehalt meines Mannes angerechnet obwohl er selbst nicht der Versicherungsnehmer war , er wurde abgelehnt mit der Begründung " da er in Deutschland keine Steuern abgeführt :( ,,jetzt frage ich mich ob das Rechtens war das komplette Gehalt anzurechnen ?

Dann sind wir nach Amerika und haben unsere Krankenversicherung gekündigt .
Und haben uns in Amerika bei einer Amerikanischen versichert .

Jetzt ist mein Mann wieder nach Deutschland versetzt worden ( Zivilist )

Bin dann auch flotti hotti zur Aok um uns wieder zu versichern ,,
Dort wurden wir abgelehnt :(
Mein Mann wäre ohnehin ausgeschlossen , das einzigste was mir angeboten wurde wenn ich fuer knapp 2 Jahre die Beiträge nachbezahlen würde , aber bei knapp 300 Euro die wir bezahlt hatten pro Monat koennen wir uns das mit dem Gehalt meines Mannes der wenig Geld verdient und auch noch in Dollar ..nicht leisten
Mir wurde gesagt das auch eine Möglichkeit wäre mich scheinbeschaeftigen zu lassen um mich dann über einen Arbeitgeber zu versichern um dann danach nahtlos weiter versichere :shock:
Ja klar werde ich was illegales machen :roll:

Müssten sie mich nicht eigentlich nehmen immerhin bin ich noch Amerikanisch versichert momentan? ! Und moechte dem nach nur wechseln .

Wir können uns die Amerikanische nicht leisten bei 2000 Dollar im Jahr Eigenanteil und bekommen pro Arztbesuch nur 80 Prozent erstattet und zahlen im Monat schon knapp 300 Dollar und haben noch nicht einmal die Möglichkeit zum Zahnarzt zu gehen da das bei amerikanischen extra versichert werden muss und wir uns das nicht leisten können ,

Momentan machen uns die Arztkosten arm mit kleine Kindern ist das so schwer , ich weiß jetzt garnicht was wir machen sollen :cry:

Verfasst: 24.04.2009, 19:50
von Lady Butterfly
Hallo

wo ist denn den offizieller Wohnort? und wann genau bist du umgezogen?

wenn du (eiwohnermeldetechnisch) offiziell in den USA gemeldet warst, greift die Versicherungspflicht nicht, die gilt nur bei einem Wohnort in Deutschland...

Gruß

Lady Butterfly

Verfasst: 24.04.2009, 19:55
von lala24
Hallo :D

Ich hatte mich in Deutschland abgemeldet ,
Und jetzt sind wir wieder angemeldet und wohnhaft in Deutschland


lg

Verfasst: 24.04.2009, 21:19
von Rentner
Um sich in Deutschland freiwillig bei einer Kasse versichern zu können, bedarf es einer sog. Vorversicherungszeit. Und diese beträgt entweder 12 Monate durchgehend oder 24 Monate in den letzten fünf Jahren.

Beides setzt voraus allerdings voraus, daß die freiwillige Versicherung direkt im Anschluß an die letzte Versicherung beginnen muß. Versicherungszeiten außerhalb der EU werden hierbei nicht angerechnet.

Und dies ist der Grund, weshalb eine freiwillige Versicherung in deinem Fall nicht möglich ist. Der Wohnsitz muß natürlich auch in Deutschland sein, ist jedoch hierbei nur sekundär.

Verfasst: 24.04.2009, 21:29
von lala24
Und was ist mit Pflichtversichern geht das , ich dachte es hat sich etwas verändert ,,jeder in Deutschland muss versichert sein ,
finanziell können wir die Kosten nicht mehr tragen fuer unsere Amerikanische Versicherung und das heißt wir stehen bald ohne da
Das es einem so schwer gemacht werden muss :cry:


lg

Verfasst: 25.04.2009, 17:12
von hugobald
sie waren ja zuletzt in Deutschland bei der AOK versichert.
Somit muß die AOK Sie ab den Tag der Einreise wieder versichern.
Das ist dann eine Pflichtversicherung, die Beiträge werden aber wie bei einer freiwilligen Versicherung berechnet und eingezogen.

Bitte gehen Sie umgehend zur AOK und nehmen Sie die Einwohnermeldeamtsbestätigung mit (Nachweis über Zuzug)
Dann können Sie sich wieder versichern, sollten die netten Kollegen der AOK nicht sicher sein (was ich nicht glaube) nennen Sie einfach die Gesetzesgrundlage (§5 Absatz 1 Nummer 13 Fünftes Sozialgesetzbuch).

ein Kassenmitarbeiter

Verfasst: 25.04.2009, 17:16
von hugobald
achja die amerikanische versicherung sollte für die AOK nicht zu beachten sein, jedoch kann leider Ihr Mann nicht zur gesetzlichen versicherung und muß in dieser versicherung bleiben.

Hallo mal eine dumme Frage

Verfasst: 26.04.2009, 08:33
von CiceroOWL
wann sind sie denn rein meldetechnisch hier in Deutschland eingetrudelt, bzw wohnhaft.

Wie lange waren Sie Mitglied der AOK?

Ggf könnten sie sich auch freiwillig versichern da sie innerhalb von drei monaten nach rückkehr aus dem Ausland das recht haben sich freiwillig zu versichern.

Gehen Sie in dem Fall doch mal zur TK oder GEK.

die TK hat für solche Fälle einen eigenes Serviceteam, einfach mal anfragen.

Verfasst: 26.04.2009, 15:30
von Lady Butterfly
Hallo

ich kann die Beratung/Auskunft der AOK nicht ganz nachvollziehen...

für die Zeit, in der du in den USA gewohnt hast, brauchst du keine Beiträge zu zahlen. wenn die AOK deine letzte Kásse hier in Deutschland war, MUSS die dich für die Zeit ab deiner Rückkehr nach Deutschland wieder versichern (Pflichtversicherung für alle, die sonst nicht krankenversichert wären - § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V). Probleme könnte es nur dann geben, wenn du nach deiner Versicherung bei der AOK noch hier in Deutschland privat krankenversichert gewesen wärst. das war, wenn ich dich richtig verstanden habe, aber nicht so.

Eine freiwillige Mitgliedschaft ist allerdings nicht möglich. Das würde nur funktionieren, wenn deine Mitgliedschaft wg. Aufnahme einer Beschäftigung im Ausland geendet hätte und du nach deiner Rückkehr wieder hier in Deutschland eine Beschäftigung beginnst - das ist glaub ich nicht so.

Das spielt für dich aber auch keine Rolle: Leistungsanspruch (abgesehen von Krankenkgeld) und Beitragsberechnung sind bei Pflichtmitgliedschaft und freiwilliger Mitgliedschaft gleich.

Geh am besten nochmals mit einer Bescheinigung des Einwohnermeldeamtes zur AOK und beantrage dort die Versicherung. Falls es Probleme geben sollte, beruf dich auf den Paragrafen (§ 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V) und besteht auf einem Antrag und einer schriftlichen Antwort der AOK - viel Glück!

Gruß Lady Butterfly

Verfasst: 27.04.2009, 11:12
von lala24
Hallo ,

Vielen Dank fuer die guten Infos :D ,,

Ich bin schon ganz schoen angefressen was Thema Krankenkasse angeht ,
Vor Ort wurde ich abgelehnt.... Telefonisch hatte ich es dann auch versucht dort hat man mir zugesagt mir einen Antrag zu schicken ,
nachdem ich mit einem Vorgesetzten dort gesprochen hatte ...
Nur auf den warte ich heute noch ... und das ist schon 2 Monate her ..

Heute habe ich dann in einer anderen Zweigstelle angerufen und hatte wenigsten jemanden der sehr freundlich war und sich fuer die Unwissendheit seiner Kollegen entschuldigt , und der meinte dann auch das er uns versichern koennte sobald ich und die Kids aus der Amerikanischen raus sind .

Ich mach da jezt erstmal einen Termin fuer ein persoenliches Gespreach
damit ich auch was auf dem Papier habe und nicht noch duemmer da steh
Der totale Alptraum .... ( ich komme mir schon vor wie ein Stalker ,aber scheint ja nicht anderster du klappen :roll: )


lg