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Krankenkassenwechsel, Nachzahlungen

Verfasst: 23.04.2009, 17:33
von odysseus
Hallo,

im Dezember 2008 endete mein befristeter Arbeitsvertrag. Ich war zuvor und auch danach noch mehrere Wochen arbeitsunfähig und habe bis Ende Januar 2009 Krankengeld von meiner Krankenkasse bekommen, danach von meinen Ersparnissen gelebt und erst im April einen Antrag auf ALG II gestellt.
Die Krankenkasse hat mich angeschrieben, wie mein Status ist, aber ich weiss nun gar nicht genau, wie der Fall überhaupt liegt bzw. was ich antworten soll.
Meine Frage: muss ich mich bei der (alten) Krankenkasse rückwirkend selber versichern/anmelden? Denn, ich habe bei der ALG2-Antragsabgabe eine andere, neue Krankenkasse angegeben, bei der ich kurz zuvor auch einen Mitgliedsantrag unterschrieben habe, da ich in jedem Fall die Kasse wechseln will. Aus der alten Kasse war ich ja nach Ende des Krankengeldbezuges wohl automatisch ausgeschieden (oder nicht, hätte ich noch kündigen müssen?) - und nun frage ich mich, was ich machen soll, weil nun evtl. Nachzahlungen für Februar und März anstehen könnten bzw. die ganze Sachlage unklar ist. Bei der alten Krankenkasse deshalb nachzufragen, halte ich für nicht empfehlenswert, da diese m.E. nicht sehr vertrauenswürdig ist und oft halbrichtige Auskünfte zu Ihren eigenen Gunsten erteilt (habe ich selbst in einem anderen Fall schon so erfahren), deshalb möchte ich die Kasse ja auch gerne wechseln. Könnte ich mich bei der neuen Kasse rückwirkend ab Ende Januar 2009 versichern, oder mich einfach für Februar/März gar nicht versichern? Oder muss ich mich rückwirkend bei der alten Kasse versichern?
Oder muss ich jetzt erst noch bei der alten KK rückwirkend kündigen?

Verfasst: 23.04.2009, 19:24
von ratte1
Hallo,

um die KK wechseln zu können, muss man zunächst bei der alten KK unter Einhaltung der Mindestbindefrist und der Kündigungsfrist kündigen, d.h. man kann erst nach 18 Monaten die KK wechseln, Kündigungsfrist ist 2 Monate plus Kündigungsmonat, aktuell also Kündigung frühestens zum 30.06.09 möglich.

Nur mit Kündigungsbestätigung der alten KK darf die neue KK aufnehmen.

Um die Zahlung der KK-Beiträge für die Monate Februar und März wird man wohl kaum herumkommen.

MfG

ratte1

Krankenkassenwechsel, Nachzahlungen

Verfasst: 23.04.2009, 21:13
von odysseus
...meine (alte) Krankenkasse hat mir aber mitgeteilt, dass meine Mitgliedschaft zum soundsovielten Januar (Termin, an dem die Zahlung des Krankengeldes endete) endete, da ich mich seitdem nicht mehr dort gemeldet hatte. Wieso sollte ich dann dort noch kündigen müssen?
Wie ist das denn nun wirklich? Die KK sollte doch wissen, was sie da schreibt.
Das Ganze wird mir langsam immer verdächtiger und unverständlicher.

Verfasst: 23.04.2009, 21:33
von Rentner
Die Mitteilung, daß die Mitgliedschaft endete, dient nur als Hinweis, daß der Versicherungsschutz weggefallen ist.

Um die Kasse zu wechseln ist eine Kündigung Voraussetzung. Diese kann nur unter Einhaltung der Kündigungsfrist - Mitgliedschaft vorausgesetzt - zum Ende des übernächsten Monats erfolgen. Dann stellt die alte Kasse eine Bestätigung aus, die dann der neuen Kasse vorzulegen ist.

In deinem Fall heißt dies, daß die Mitgliedschaft bis Ende der Kündigungsfrist aufrecht zu erhalten ist, d.h. die Beiträge nachzuzahlen sind, da ja der Anspruch auf Leistungen erhalten bleibt. Die Nachzahlung der Beiträge bleibt dir wohl nicht erspart. Eine rückwirkende Versicherung bei der neuen Kasse ist somit mangels der Bestätigung nicht möglich, wie auch eine rückwirkende Kündigung nicht möglich ist.