Krankenkassenwechsel, Nachzahlungen
Verfasst: 23.04.2009, 17:33
Hallo,
im Dezember 2008 endete mein befristeter Arbeitsvertrag. Ich war zuvor und auch danach noch mehrere Wochen arbeitsunfähig und habe bis Ende Januar 2009 Krankengeld von meiner Krankenkasse bekommen, danach von meinen Ersparnissen gelebt und erst im April einen Antrag auf ALG II gestellt.
Die Krankenkasse hat mich angeschrieben, wie mein Status ist, aber ich weiss nun gar nicht genau, wie der Fall überhaupt liegt bzw. was ich antworten soll.
Meine Frage: muss ich mich bei der (alten) Krankenkasse rückwirkend selber versichern/anmelden? Denn, ich habe bei der ALG2-Antragsabgabe eine andere, neue Krankenkasse angegeben, bei der ich kurz zuvor auch einen Mitgliedsantrag unterschrieben habe, da ich in jedem Fall die Kasse wechseln will. Aus der alten Kasse war ich ja nach Ende des Krankengeldbezuges wohl automatisch ausgeschieden (oder nicht, hätte ich noch kündigen müssen?) - und nun frage ich mich, was ich machen soll, weil nun evtl. Nachzahlungen für Februar und März anstehen könnten bzw. die ganze Sachlage unklar ist. Bei der alten Krankenkasse deshalb nachzufragen, halte ich für nicht empfehlenswert, da diese m.E. nicht sehr vertrauenswürdig ist und oft halbrichtige Auskünfte zu Ihren eigenen Gunsten erteilt (habe ich selbst in einem anderen Fall schon so erfahren), deshalb möchte ich die Kasse ja auch gerne wechseln. Könnte ich mich bei der neuen Kasse rückwirkend ab Ende Januar 2009 versichern, oder mich einfach für Februar/März gar nicht versichern? Oder muss ich mich rückwirkend bei der alten Kasse versichern?
Oder muss ich jetzt erst noch bei der alten KK rückwirkend kündigen?
im Dezember 2008 endete mein befristeter Arbeitsvertrag. Ich war zuvor und auch danach noch mehrere Wochen arbeitsunfähig und habe bis Ende Januar 2009 Krankengeld von meiner Krankenkasse bekommen, danach von meinen Ersparnissen gelebt und erst im April einen Antrag auf ALG II gestellt.
Die Krankenkasse hat mich angeschrieben, wie mein Status ist, aber ich weiss nun gar nicht genau, wie der Fall überhaupt liegt bzw. was ich antworten soll.
Meine Frage: muss ich mich bei der (alten) Krankenkasse rückwirkend selber versichern/anmelden? Denn, ich habe bei der ALG2-Antragsabgabe eine andere, neue Krankenkasse angegeben, bei der ich kurz zuvor auch einen Mitgliedsantrag unterschrieben habe, da ich in jedem Fall die Kasse wechseln will. Aus der alten Kasse war ich ja nach Ende des Krankengeldbezuges wohl automatisch ausgeschieden (oder nicht, hätte ich noch kündigen müssen?) - und nun frage ich mich, was ich machen soll, weil nun evtl. Nachzahlungen für Februar und März anstehen könnten bzw. die ganze Sachlage unklar ist. Bei der alten Krankenkasse deshalb nachzufragen, halte ich für nicht empfehlenswert, da diese m.E. nicht sehr vertrauenswürdig ist und oft halbrichtige Auskünfte zu Ihren eigenen Gunsten erteilt (habe ich selbst in einem anderen Fall schon so erfahren), deshalb möchte ich die Kasse ja auch gerne wechseln. Könnte ich mich bei der neuen Kasse rückwirkend ab Ende Januar 2009 versichern, oder mich einfach für Februar/März gar nicht versichern? Oder muss ich mich rückwirkend bei der alten Kasse versichern?
Oder muss ich jetzt erst noch bei der alten KK rückwirkend kündigen?