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Ab wann wieder Versicherungspflicht?

Verfasst: 23.04.2009, 00:35
von der_wisch
Hallo,

ich lese hier schon ne Weile mit und obwohl ähnliche Probleme wohl viele haben konnte ich mich selber bisher nicht wiederfinden:

- zu Beginn des Studiums auf Studentische Versicherung verzichtet da über Eltern PKV versichert
- natürlich länger als bis 25 gebraucht

Soweit so schlecht..
Nun nehme ich demnächst eine Stelle als Wissenschaftliche Hilfskraft in Teilzeit (15h/ Woche ~35%) an, bin damit - laut Chef- weiterhin Vollzeitstudent.

Nun sagte mir der nette Mensch aus der Personalabteilung aber das er den Nachweis von der PKV nicht anerkennen will/kann da ich mich bei einer GKV versichern sollte.

Würde ich ja gerne aber die AOK bzw. deren Studentenservice hatte mich - genau wie mein Chef - ja explizit darauf hingewiesen das das nicht möglich wäre.

Konkrete Frage: ist das obenbeschriebene Arbeitsverhältnis nun eine Möglichkeit aus der "bis zum Ende des Studiums ohne Ausnahme" Klausel rauszukommen oder eben nicht?

Ich würde nur ungern am Ende ohne Job _und_ mit PKV dastehen.

Danke schonmal für die Hilfe :)

Verfasst: 23.04.2009, 21:42
von Rentner
Solange die nicht exmatrikuliert bist, bleibt die PKV erhalten, da du dich als Student ja von der Versicherungspflicht befreien hast lassen.

Der 15 Std. Job löst keine Versicherungspflicht in der GKV aus, da das Studium vorrangig ist.

Verfasst: 23.04.2009, 21:43
von Rentner
Solange die nicht exmatrikuliert bist, bleibt die PKV erhalten, da du dich als Student ja von der Versicherungspflicht befreien hast lassen.

Der 15 Std. Job löst keine Versicherungspflicht in der GKV aus, da das Studium überwiegend ausgeübt wird.