Gibt es eine Nachforderung bei Gewinnsteigerung?
Moderatoren: Czauderna, Karsten
Gibt es eine Nachforderung bei Gewinnsteigerung?
Hallo zusammen,
mich beschäftigt eine Frage und zwar folgende:
ich bin freiwillig gesetzlich krankenversichert und selbstständiger Kraftfahrer.
Im Jahr 2007 hatte ich eine Gewinnsteigerung von 7000,-- EUR (Steuerbescheid kam jetzt).
Ich muß den Bescheid ja an die Krankenkasse weiterleiten zwecks Beitragszahlungen. Bekomme ich dann eine Nachforderung?
Gruß Horizont
mich beschäftigt eine Frage und zwar folgende:
ich bin freiwillig gesetzlich krankenversichert und selbstständiger Kraftfahrer.
Im Jahr 2007 hatte ich eine Gewinnsteigerung von 7000,-- EUR (Steuerbescheid kam jetzt).
Ich muß den Bescheid ja an die Krankenkasse weiterleiten zwecks Beitragszahlungen. Bekomme ich dann eine Nachforderung?
Gruß Horizont
Hallo,
Du bist in der falschen Rubrik gelandet
Nachzahlen musst Du in deinem Falle nicht, sofern Du den Steuerbescheid schnellstmöglich der Krankenkasse vorlegst.
Eine Anpassung Deines monatlichen Beitrags erfolgt mit dem Monat, der auf den Monat des Steuerbescheids folgt.
Datiert der Steuerbescheid also vom 05.04.2009 und wird Dein Beitrag ab dem 01.05.2009 angepasst.
Du bist in der falschen Rubrik gelandet
Nachzahlen musst Du in deinem Falle nicht, sofern Du den Steuerbescheid schnellstmöglich der Krankenkasse vorlegst.
Eine Anpassung Deines monatlichen Beitrags erfolgt mit dem Monat, der auf den Monat des Steuerbescheids folgt.
Datiert der Steuerbescheid also vom 05.04.2009 und wird Dein Beitrag ab dem 01.05.2009 angepasst.
Hallo,
MfG
ratte1
Die Krankengeldwahltarife, die ich kenne, sehen so etwas nicht vor. Aber hier hilft nur ein Blick in die jeweiligen Versicherungsbedingungen.Horizont hat geschrieben:Es ist jetzt so, dass ich z.Zt. Krankengeld beziehe. Als Selbstständiger muss ich das ja zusatzversichern. Bedeutet das auch gleichzeitig, dass ich nun ein höheres Krankengeld beziehen werde?
MfG
ratte1
Solltest du allerdings aufgrund einer Schätzung bei deiner Kasse eingestuft sein (i.d. R. dann, wenn du die selbständige Tätigkeit erst begonnen hast und demnach noch kein Einkommensteuerbescheid bei der Kasse vorgelegt wurde), dann musst du nachzahlen. Der Steuerbescheid gilt dann rückwirkend UND für die zukunft.