neue Erkrankung während Wiedereingliederung

Welche Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt?

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Gast

neue Erkrankung während Wiedereingliederung

Beitrag von Gast » 17.04.2009, 13:44

Hallo,

ich werde am Montag aus der Reha entlassen und beginne am Dienstag direkt mit meiner Wiedereingliederung. Was passiert mit der Wiedereingliederung wenn ich wegen einer anderen "neuen" Erkrankung die Wiedereingliederung unterbrechen muss. Und was ist, wenn es sich "nur" um 2 Tage handelt z.B. wegen eines grippalen Infekts oder sowas? Muss ich das irgendwem melden. Gilt meine Wiedereingliederung dann als abgebrochen?

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 17.04.2009, 18:55

hallo,
das entscheiden der PAtient, der Arzt und die Krankenkasse iun dieser
Reihenfolge.Als Krankenkasse würde ich die Massnahme nicht abbrechen.
Gruß
Czauderna

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