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verstehe gar nichts mehr

Verfasst: 16.04.2009, 09:45
von jasmine
mir will nicht in den Kopf, wieso gibt es einerseits die Versicherungspflicht, anderseits kann die gesetzliche KK jemand der älter als 55 ablehnen, oder auch bei Selbständigkeit. Das Selbe gilt bei den privaten wo bei über 40 jährigen ein ärztliches Attest verlangt wird und man auch auf Ablehnung warten kann. Was nun? Wozu dann das neue Gesetz, das alle in eine Krankenkasse müssen? Ich verstehe das nicht mehr. Es dürfte dann nirgend eine Ablehnung geben, egal ob privat oder gesetzlich. Kann mich da mal jemand aufklären?

Verfasst: 16.04.2009, 10:54
von freiwillig
out

Verfasst: 16.04.2009, 13:58
von jasmine
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Aber trotzdem ist es so, daß bei Personen über 40 eine Gesundheitsprüfung verlangt wird (bei den privaten). Wie jetzt in meinem Fall. Wenn ich Pech habe, dann werde ich abgelehnt. Ich rechne jetzt schon mal damit.

Verfasst: 16.04.2009, 14:49
von Bodi
Pauschal lässt sich sicher nicht sagen, dass ab einem Alter von 40 Jahren im Rahmen der Gesundheitsprüfung ein ärztliches Gutachten nötig ist. Hängt sehr von der Versicherungsgesellschaft und manchmal auch noch vom Tarif ab.

In der Regel ist eine ärztliche Untersuchung (wenn überhaupt) erst ab 50 Jahren oder bei lückenhafter Vorversicherung nötig.

Verfasst: 16.04.2009, 15:11
von Lord Dragon
jasmine hat geschrieben:Vielen Dank für die schnelle Antwort. Aber trotzdem ist es so, daß bei Personen über 40 eine Gesundheitsprüfung verlangt wird (bei den privaten). Wie jetzt in meinem Fall. Wenn ich Pech habe, dann werde ich abgelehnt. Ich rechne jetzt schon mal damit.
Im Basistarif wird nichts verlangt.

Bei anderen Tarifen kann PKV jeden wegen schlechter Gesundheit ablehnen oder Zuschläge verlangen.

Verfasst: 16.04.2009, 17:42
von jasmine
vielen Dank für euere Antworten, hat mir sehr geholfen.

Verfasst: 19.04.2009, 16:06
von Rockzill
Für den PKV Basistarif müssen Gesundheitsfragen beantwortet werden. Für den Moment ist das nicht schlimm.

Der Basistarif ist ja gekappt auf den Höchstbeitrag des Gesundheitsfond. Da sich aber dieser Höchstbeitrag an dem GKV-Satz orientiert kann der Beitrag auch für den Basistarif ansteigen - wenn der eigentlich kalkulierte Beitrag der PKV über diesen gekappten Beitrag liegt.

Der kalkulierte Beitrag kann auch eventuelle Risikozuschläge enthalten, deswegen die Gesundheitsfragen.