Seite 1 von 1

Freiwillig oder familien Versichert

Verfasst: 15.04.2009, 10:57
von Andreas Waiblinger
Erst einmal ein Hallo in die Runde,

es besteht folgendes Problem - ich war nach der Aufgabe meines Jobs bei meiner Krankenkasse um mich um meine weiter Versicherung zu kümmern - hierbei habe ich pflichtbewußt angegeben, dass evtl. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung anfallen könnten. (Einkünfte unter 300€/Monat) im Steuerbescheid ausgewiesen 0,00€. Nun habe ich wohl einen Fehler gemacht und auf die Frage ob ich weiter Mitglied sein will mit ja geantwortet (meine Frau ist hier plichtversichert - eine Versicherung über die Familienversicherung ist also möglich) Ich wurde also als freiwillig Versicherter mit mit dem Mindesbeitrag eingestuft. Jetzt meine Frage - gibt es hier eine Beratungspflicht der Kassen und wenn ja wie kann ich die eingezahlten Beiträge zurück fordern.

Re: Freiwillig oder familien Versichert

Verfasst: 15.04.2009, 19:53
von Czauderna
Andreas Waiblinger hat geschrieben:Erst einmal ein Hallo in die Runde,

es besteht folgendes Problem - ich war nach der Aufgabe meines Jobs bei meiner Krankenkasse um mich um meine weiter Versicherung zu kümmern - hierbei habe ich pflichtbewußt angegeben, dass evtl. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung anfallen könnten. (Einkünfte unter 300€/Monat) im Steuerbescheid ausgewiesen 0,00€. Nun habe ich wohl einen Fehler gemacht und auf die Frage ob ich weiter Mitglied sein will mit ja geantwortet (meine Frau ist hier plichtversichert - eine Versicherung über die Familienversicherung ist also möglich) Ich wurde also als freiwillig Versicherter mit mit dem Mindesbeitrag eingestuft. Jetzt meine Frage - gibt es hier eine Beratungspflicht der Kassen und wenn ja wie kann ich die eingezahlten Beiträge zurück fordern.
Hallo,
ja sicher gibt es die - wie lange ist das denn her mit der freiwilligen Versicherung ??
Ich würde da in jedem Falle bei der Kasse vorstellig werden.
Beim Aufnahmeantrag wird man meistens gefragt ob man verheiratet ist und wo der ehegatte versichert ist. Zusammen mit der Einkommenserklärung hätte der Kasse schon auffallen müssen dass hier ggf. ein Anspruch auf Familienversicherung besteht und keine freiwillige Versicherung notwendig ist. Solltest Du noch keine Leistungen in Anspruch genommen haben stehen deine Chancen auf Wandlung/Stornierung dann jedenfalls gut.
Gruß
Czauderna

Verfasst: 15.04.2009, 22:00
von Rentner
Hallo Andreas, zwei Dinge:

erstens, wenn du dich arbeitslos gemeldet hast und Anspruch auf ALG hast wird du pflichtversichert, d.h. deine 300 € interessieren nicht und
zweitens eine freiwillige Weiterversicherung ist bei einem Einkommen von 300 € ebenfalls uninteressant und somit hinfällig, da die Familienversicherung bis zu einem Einkommen von 360 € vorrangig ist.

Das bedeutet einfach einen Antrag auf Familienversicherung stellen, die 300 € durchaus angeben und dann werden und müssen die Beiträge für die freiwillige zurück gezahlt werden.