Freiwillig oder familien Versichert
Verfasst: 15.04.2009, 10:57
Erst einmal ein Hallo in die Runde,
es besteht folgendes Problem - ich war nach der Aufgabe meines Jobs bei meiner Krankenkasse um mich um meine weiter Versicherung zu kümmern - hierbei habe ich pflichtbewußt angegeben, dass evtl. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung anfallen könnten. (Einkünfte unter 300€/Monat) im Steuerbescheid ausgewiesen 0,00€. Nun habe ich wohl einen Fehler gemacht und auf die Frage ob ich weiter Mitglied sein will mit ja geantwortet (meine Frau ist hier plichtversichert - eine Versicherung über die Familienversicherung ist also möglich) Ich wurde also als freiwillig Versicherter mit mit dem Mindesbeitrag eingestuft. Jetzt meine Frage - gibt es hier eine Beratungspflicht der Kassen und wenn ja wie kann ich die eingezahlten Beiträge zurück fordern.
es besteht folgendes Problem - ich war nach der Aufgabe meines Jobs bei meiner Krankenkasse um mich um meine weiter Versicherung zu kümmern - hierbei habe ich pflichtbewußt angegeben, dass evtl. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung anfallen könnten. (Einkünfte unter 300€/Monat) im Steuerbescheid ausgewiesen 0,00€. Nun habe ich wohl einen Fehler gemacht und auf die Frage ob ich weiter Mitglied sein will mit ja geantwortet (meine Frau ist hier plichtversichert - eine Versicherung über die Familienversicherung ist also möglich) Ich wurde also als freiwillig Versicherter mit mit dem Mindesbeitrag eingestuft. Jetzt meine Frage - gibt es hier eine Beratungspflicht der Kassen und wenn ja wie kann ich die eingezahlten Beiträge zurück fordern.