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Antrag auf Aktivrollstuhl
Verfasst: 09.04.2009, 23:51
von seth
Guten Tag,
es geht um eine Verordnung für einen Aktivrollstuhl, diese wurde zusammen mit dem Angebot des Sanitätshaus bei der GKV eingereicht, jetzt kommt ein Schreiben das der Versicherte einen Termin mit dem Beratungsdienst (BDH) vereinbaren soll. Was bzw wer ist der Beratungsdienst überhaupt, und was will der vom Versicherten? Die Ärztliche Verordnung liegt vor, das Sanitätshaus hat den Patienten vermessen, und den passenden Rollstuhl ausgesucht, also was will da noch ein Beratungsdienst ?
Jetzt stellt sich natürlich die Frage, kann der Versicherte den Beratungsdienst ablehen, ohne das Ihm die Kasse das Hilfsmittel versagen kann ?
MfG
Seth
Verfasst: 10.04.2009, 13:56
von Czauderna
Hallo,
also ich kenne diesen Beratungsdienst nicht.
Was bedeuten würde das deone Krankenkasse einen Vertrag mit diesem Dienst hat.
Ich vermiute dass man dir dort das passende aber auch das preisgünstigste Hilfsmittel schmackhaft machen will, aber wie gesagt, das ist nur eine Vermutung.
Gruß
Czauderna
Verfasst: 10.04.2009, 17:04
von ratte1
Hallo,
der Beratungsdienst könnte aus besonders ausgebildeten Angestellten der Krankenkasse (z.B. Orthopädietechnikern) bestehen, die das Angebot des Sanitätshaus (und nur das liegt der KK zusammen mit der ärztlichen Verordnung vor) überprüft.
Da der Versicherte eine Mitwirkungspflicht hat (§§ 60 ff SGB 1) wird der Antrag bei Verweigerung wahrscheinlich auf Halde gelegt oder sogar abgelehnt werden. (Anmerkung: Angesichts der Kosten für das Hilfsmittel einerseits und des geringen Aufwands des Versichertes andererseits, finde ich das als beitragszahlendes Mitglied einer KK auch völlig i.O. und erwarte von meiner KK auch ein solches Vorgehen)
MfG
ratte1
Verfasst: 10.04.2009, 20:47
von Krankenkassenfee
Hallo,
es gibt Kassen, die diesen Beratungsdienst buchen. Das sind selbständige Hilfsmittelberater, die alleine den Bedarf feststellen und die Verordnung "prüfen".
Ich sehe das viel positiver, als wenn der MDK per Aktenlage prüft, ob bei Dir ein normaler Rollstuhl reicht, oder es ein Aktivrollstuhl sein soll. Der Berater guckt sich die Situation vor Ort an und sieht auch Deine körperliche Verfassung.
Keine Angst, die beissen nicht.
LG, Fee
Verfasst: 10.04.2009, 21:21
von seth
Hallo,
vorerst vielen Dank für die Antworten!
@krankenkassenfee, hat die kasse dafür überhaupt eine rechtliche Grundlage?, den das kommt ja einer Begutachtung gleich, und hat ja eigentlich nix mit einer Beratung des Versicherten zu tun.
Da ist mir persönlich allemal ein Arzt vom MDK lieber, als irgend ein selbsternannter freiberuflicher "Gutachter" der ja letzendlich von der Kasse bezahlt wird.
Also nochmals die konkrete Frage, kann der Versicherte diesen "Beratungsdienst" ohne folgen ablehnen.
MfG
Seth
Verfasst: 10.04.2009, 21:36
von Krankenkassenfee
Hallo,
ich denke, dass die Chancen den Rollstuhl zu bekommen, nicht steigen, wenn Du diesen Beratungsdienst ablehnst.
In wie weit das rechtlich eine Grundlage gibt - weiss ich auf die Schnelle nicht. Im Rahmen der Mitwirkungspflichten bist Du aber meines Erachtens verpflichtet so was zu dulden. Der untersucht Dich ja nicht körperlich- sondern befragt nur und guckt sich die Begebenheiten vor Ort an.
Ich vestehe nicht so ganz, wo das Problem ist. Du musst nirgendwo hin und unangemeldet kommt der auch nicht. Und ich weiss aus Erzählungen, dass so was ganz locker abläuft.
Wenn Du also wirklich die Voraussetzungen für den Aktivrollstuhl erfüllst, hast Du doch nicht zu befürchten. Oder hast Du was zu verbergen?
Und im Sinne aller Versicherten hat die Kasse nun mal das Recht zu prüfen, ob eine derart teure Hilfsmittelversorgung wirklich dem Wirtschaftlichgkeitsgebot entspricht. Denn nur weil der Doc was aufgeschrieben hat, heisst es noch lange nicht, dass es auch wirkich gebraucht wird und/oder auch das Richtige ist.
Ich will Dir wirklich nichts unterstellen. Aber Deine Ablehnung ist für mich nicht nachvollziehbar.
LG, Fee
Verfasst: 10.04.2009, 22:04
von seth
Hallo,
@Krankenkassenfee,..natürlich braucht er den Rollstuhl, ich finde es nicht besonders nett/ fair wenn Du dann gleich mit der Nummer kommst als ob es was zu verbergen gibt, und dann immer gleich mit der Argumentation das die Kasse nur im Interresse der Versicherten handelt, dann könnte ich auch damit argumentieren, das der Kasse ja alle Befunde zu seinen Erkrankungen vorliegen, und daraus sofort ersichtlich ist, das er den Rollstuhl braucht, also wozu dann noch weiteres Geld ausgeben für einen "Freiberuflichen Gutachter" der sicher auch nicht ganz billig ist
...was sagen die Versicherten denn dazu?
Ich glaube die Kasse spielt hier nicht mit offen Karten und will etwas verbergen, wenn sie von einem Beratungsdienst spricht, aber in Wirklichkeit einen Gutachter schickt, der nach einen Grund für die Ablehnung sucht.
Ich habe doch geschrieben das der Versicherte jederzeit bereit ist sich durch den MDK Begutachten zu lassen.
Ich könnte auch noch einige andere Argumente aufführen.
Und ich glaube nicht, das Sie jeden Fremden in Ihre Wohnung lassen, nur weil Sie nichts zu verbergen haben
Es sind nicht alle gleich kriminell nur weil sie nach Ihre Rechte fragen, auch wenn das der Kasse manchmal garnicht passt.
In diesem Sinne FROHE OSTERN!
Mfg
Seth
Verfasst: 11.04.2009, 01:16
von ratte1
Hallo "seth",
Ihre Reaktion auf die Antwort von Krankenkassenfee finde ich - mit Verlaub - völlig überzogen.
Ein Arzt kann zwar die körperlichen Beeinträchtigungen beurteilen und sicher auch, ob ein Rollstuhl notwendig ist. Den Umfang und die Ausstattung des notwendigen Hilfsmittels kann der Fachmann hierfür (also z.B. ein Orthopädietechniker) jedoch wesentlich besser beurteilen. Das der Lieferant da nicht objektiv ist, liegt auf der Hand.
Von den meisten Versicherten wird doch beklagt, dass Entscheidungen vom Schreibtisch aus gefällt werden, ohne die konkrete Situation des Versicherten zu kennen. Ihre Bedenken und Vorbehalte kann ich nicht nachvollziehen.
Nochmals: Das Vorgehen der Krankenkasse ist m.E. eindeutig durch die Mitwirkungspflichten des SGB 1 (§§ 60 ff) gedeckt. Im Übrigen hat die KK schon auf Grund des Wirtschaftlichkeitsgebotes (§ 12 SGB V ) die Pflicht der Prüfung.
MfG
ratte1
Verfasst: 11.04.2009, 12:40
von seth
Hallo ,
@ratte1, ja, meine Reaktion findest du völlig überzogen,..sorry aber darüber kann ich jetzt wirklich nur lachen.
wenn krankenkassenfee schreibt "..oder hast du etwas zu verbergen"?
ich habe in einem freundlichen Umgangston meine Frage gestellt, und eine sachliche Antwort erwartet, und keine persönlich beleidigenden Kommentare, die mich andeutungsweise als jemanden der unkorekt ist darstellen sollen, und das findest Du dann als normal!?
Hättest Du meine Beiträge aufmerksam gelesen, dann hättest Du gesehen, das ich immer wieder betone, das es nicht darum geht das ich etwas gegen eine Kontrolle habe, ..." der Versicherte ist jederzeit bereit sich einer Begutachtung durch den MDK zu stellen".
Kannst Du , oder willst Du nicht verstehen, das es hier um etwas ganz anderes geht, die Kasse versucht den Versicherten dadurch zu täuschen, das Sie Ihm einen "Beratungsdienst schickt, wobei es sich in Wirklichkeit aber um einen "selbsternannten Gutachter" der Kasse handelt, der wohl sicher genausowenig objektiv ist wie der Lieferant.
Schön das Du keinen Rollstuhl brauchst, sonst würdest du die Sache sicher anders sehen.
Dich würde ich gerne sehen, wenn dir "Deine Kasse" für eine für dich notwendige OP, zuerst mal einen "Beratungsdienst" nach Hause schickt, der dann prüft ob du überhaupt operiert werden mußt
und dabei geht es um ganz andere Summen da kann man schon mit einer OP, viele Rollstühle bezahlen.
MfG
Seth
Verfasst: 11.04.2009, 12:55
von ratte1
Hallo seth,
einen kleinen Unterschied zwischen einem Hilfsmittel und einer Operation würdest aber selbst Du sehen, oder? Und ob eine Operation tatsächlich teuerer ist als ein Rollstuhl liegt wohl sowohl an der Art der Operation als auch an der Art des Rollstuhls.
Die Unterstellung, die Kasse versucht zu "täuschen" finde ich schon etwas daneben. Feindbilder aufzubauern hilft i.d.R. niemandem weiter ...
Im Übrigen wurde Deine Frage nach der Rechtmäßigkeit ja bereits bantwortet.
Trotzdem
freundliche Grüße
ratte1
Verfasst: 11.04.2009, 19:47
von Krankenkassenfee
Hallo,
mal wieder das gleiche: Die gewünschte Antwort wird nicht gegeben und auch Mord und Zeter gegen kassenwillkür wird nicht eingestimmt: Und schon ist man fies und bösartig.
Ich kenne jemanden, der als Hilfsmittelberater für div. Kassen unterwegs ist. Ein ganz freundlicher und kompetener Mensch. Und niemand, der was Böses will oder der als Sparstrumpfvertreter unterwegs ist.
Ich sehe immer noch nicht das Problem diesen Menschen in meine Wohnung zu lassen.
Aber ich bin nun mal ganz ehrlich und schonungslos: Seit Einführung des Fonds sind die Kassen noch mehr auf die Ausgaben bedacht. Und egal, wie schlimm die Krankheit ist und wie hoch die Zuweisungen sind: So ein Aktivrollstuhl kostet viel Geld. Und wenn der Versicherte dann noch rumzickt und den Berater aus welchen Gründen auch immer nicht reinlassen will: Dann wird die Kasse wahrscheinlich den Aktivrollstuhl als nicht notwendig ablehnen. Viel Spaß dann im langwierigen Widerspruchs- und Klageverfahren ...
Das mag als Antwort nun schmecken oder nicht - ist mir ehrlich gesagt wurscht. Ich brauche ja den Rollstuhl nicht.
Du wirst für Dich den Weg einschlagen, den Du für richtig hältst. Wirst ggf. noch gegen User hier moppern - wirklich weiterbringen wird es Dich nicht.
Und meine Frage, ob Du was zu verbergen hast - die war rethorisch. Aber genau das ist das Bild, welches Du der Krankenkasse mit dem Verhalten zeigen wirst.
Wenn es wirklich nur daran liegt, dass Du die Wohnung nicht zeigen willst, dann könnt Ihr Euch ja ggf., auf ein Trffen in einem Cafe einigen. Wobei dan n die Privatsphäre nicht ganz so gewahrt bleibt, wenn der Nachbartisch zwischen Latte Macciato und Schwarzwälder Kirsch das alles mithören kann.
LG, Fee
Verfasst: 12.04.2009, 16:10
von seth
Hallo,
@krankenkassenfee, Du tust mir richtig Leid, verstehen dich alle falsch, und finden dich fies und bösartig
Daran kannst Du aber sofort etwas ändern, indem du einfach mal die Beiträge aufmerksam liest, und mal dein Sachbearbeiterdenken ablegst.
Die Versicherten haben nicht nur Pflichten, sonder stell dir mal vor, sie haben sogar auch noch Rechte
Meine Frage war, ob die Kasse dazu ein Recht hat, diese Frage konntest oder wolltest Du bis jetzt nicht beantworten, obwohl Du ja mittlerweile sogar schon einen vom Beratungdienst kennst
Deine Aussage ..."ist mir ehrlich gesagt wurst....ich brauche ja den Rollstuhl nicht"...sagt mehr als tausend Worte.
Und dein Hinweis mit dem Treffen im cafe bei latte macciato und Schwarzwälter Kirsch ist nur geschmacklos und daneben, für Menschen die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, zumal Du ja selber in deinen vorherigen Beitrag schreibst ..."Der Berater guckt sich die Situation vor Ort an..."
Mag sich jeder Mitleser in diesem Forum , selbst ein Bild von dir machen Punkt.
Seth
Verfasst: 12.04.2009, 17:22
von Krankenkassenfee
Hallo,
der einzige, der mich falsch versteht: Das bist Du.
Anstatt also hier einen privaten Kleinkrieg zu führen, müsstest Du einfach mal das Geschriebene lesen. Die Unverschämtheiten hast Du reingebracht, nur weil ich nicht gleich gesagt habe: Nur weil man im Rollstuhl sitzt ist man arm dran und muss alles, aber auch alles ohne Nachfrage von der Kasse bekommen.
Îm Übrigen ist hier auch keiner verpflichtet auf (relativ unverschämten) Zuruf die Inforamtionen mundgerecht anzugeben. Daher hier mal die Angabe zum Selbersuchen und lesen: §§ 60ff SGB I.
Und ich weise auch noch auf das Wirtschaftlichkeitsprinzip hin: § 12 SGB V
Wenn ich diesen Rollstuhl haben wollte, würde ich auch alles dafür tun, ihn zu bekommen. Also auch den Berater reinlassen.
Und ich muss Dich enttäuschen: Ich bin keine Sachbearbeiterin. Ggf. musst Du also Dein Feindbild neu definieren.
Ehrlich gesagt ist mir dieser Kleinkrieg auch zu blöd. Ich habe Dir was dazu geschrieben, wie es läuft und was für Beweggründe der Kasse ggf. dahinter stehen. Das gefällt Dir nicht, aber die Welt ist nun mal so. Ich weigere mich halt hier nur in den Tenor: Alles was die Kasse will ist Terror und Schikane einzusteimmen.
Nimm Deine Rechte wahr, ich fürchte nur, den Rollstuhl kriegst Du deswegen weder schneller noch überhaupt ... Das ist nun mal so.
LG, Fee
Verfasst: 13.04.2009, 13:07
von Czauderna
Hallo,
versuchen wir es doch mal ausnahmsweise wieder mit Sachlichkeit ??
Sachlage ist klar - es wird von einem Arzt ein Rollruhl zu lasten der Kasse
verordnet ( der Krankenkasse, nicht der Pflegekasse - ein kleiner aber feiner Unterschied).
Die Kasse lässt entweder die medizinischeNotwendigkeit durch den MDK oder
eben durch einen solchen Beratungsdienst begutachten.
Die Frage warum überhaupt eine Begutachtung erfolgen muss - schliesslich läge ja eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung vor, wird immer wieder gestellt. Die Antwort darauf ist ziemlich einfach und einleuchtend - wenn die Kassen klaglos alles zahlen würden was Ärzte ihn Deutschland so alles verordnen hätten wir heute einen Beitragssatz von 25% !!!!
Zurück zu unserem Fall - wenn bestätigt wird dass grundsätzlich ein solches Hilfsmittel erforderlich ist geht es nun darum das passende Gerät für den Patienten auszusuchen und dafür bedaerf es dann fachlicher Beratung, die ein Sachbearbeiter einer Krankenkasse naturgemäss nicht leisten kann.
Diese Beratung geschieht dann tatsächlich im Interesse des Patienten.
Wenn der Antrag auf den rollstuhl nun aufgrund der Begutachtung abgelehnt wird, dann muss es dafür auch eine medizinisch/fachliche Begründung geben und die kann z.B. auch im häuslichen Umfeld liegen,
nämlich dann wenn beispielsweise der beantragte Rollstuhl aufgrund seiner Außmasse nicht in der Wohnung überall benützt werden kann oder
wenn es sich um ein reinen Rollstuhl für draussen handelt es Zweifel daran gibt dass der PAtient diesen dort auch sachgemäss bewegen kann
usw. usw. - alles Gründe, die ein kassenmitarbeiter vom Schreibtisch aus
nicht bewerten kann.
In diesem Zusammenhang frage ich mich was "Sachbearbeiterdenken"
in den Augen desjenigen ist, der über Arbeits- und Verwaltungsabläufe in einer Krankenkasse nicht die gerinste Ahnung hat - aber halt, das
unsachlich - wollte ich nicht.
Gruß
Czauderna
Verfasst: 13.04.2009, 21:06
von seth
Hallo,
@Czauderna,..BITTE nicht!..Am Freitag den 10.04. schreiben Sie in Ihrer Antwort ..." Ich kenne den Beratungsdienst nicht"...und heute( 3 Tage später, und Osterwochende), halten Sie mir einen Vortrag über die Aufgaben des Beratungsdienst und weshalb die Kasse diesen einsetzt.
Es war nie die Rede davon, das ich etwas gegen die Überprüfung der Verordnug habe, ich schreibe doch immer wieder das ich jederzeit bereit bin mich durch den MDK überprüfen zu lassen.
Sorry aber scheinbar haben Sie mit Hilfsmitteln nichts zu tun, denn sonst wüßten Sie wahrscheinlich, das der Beauftragte vom Sanitätshaus natürlich nach Hause kommt, um den Patienten auszumessen, natürlich auch um die Türbreiten in der Wohnung zu messen usw.
Und den Hinweis das ich die Arbeits und Verwaltungsabläufe in der Kasse nicht kenne ist wohl normal, ich bin da ja auch nicht Angestellt und werde dafür bezahlt.
Es ist doch garnicht schwer zu verstehen worum es bei meiner Frage überhaupt geht, die Kasse kommt mit einen "Beratungsdienst" der natürlich auch Geld kostet, aber in wirklichkeit doch überprüfen soll ob die Verordnung nicht doch abgelehnt werden kann, aber der gute Mann ist kein Arzt , noch hat er sonst eine Ausbildung die Ihn dazu befähigt.
Also sagen Sie mir bitte, warum schickt die Kasse nicht gleich einen Arzt vom MDK, das wäre ja wohl viel sinnvoller, und für den Versicherten auch fairer.
Und das Argument das Ärzte in Deutschland falsches verordnen mag schon sein, aber bitte vergiß dabei nicht es sind ja "Kassenärzte"..und die Kasse hat ja Behandlungsverträge mit den Ärzten gemacht, und Ihnen die Möglichkeit gegeben..Verordnungen auszustellen, und zur Kontrolle gibt es doch den MDK.
Stellen Sie sich doch bitte einmal vor, ich würde bei der Kasse einen von mir ausgesuchten "Beratungsdienst" eine Verordnung oder ein Gutachten bei der Kasse einreichen, darüber würde man wohl sicher nur schmunzeln
Also ganz Ehrlich, ich habe doch ganz sachlich und in einen freundlichen Ton meinen Beitrag in dieses Forum gestellt, und nicht ich habe mit den
"Unverschämheiten" angefangen sondern das war schon die "gute Krankenkassenfee" es gab überhaupt keinen Grund für den Spruch, ob ich was zu verbergen hätte.
Kann ja jeder selbst lesen.
Ich würde mich einfach über eine kurze sachlich kompetente Anwort freuen, ohne das persönliches mit eingebracht wird.
Auch wäre es gut, wenn jeder vorher den Thread liest, auch seinen eigenen, bevor er wieder Antwortet.
MfG
Seth