Seite 1 von 1

Kann mich die Krankenkasse "zwingen" Frührentner z

Verfasst: 09.04.2009, 13:19
von Horizont
Hallo,
ich habe folgende Frage. Ich bin ein 63jähriger selbstständiger Kraftfahrer. Seit November bin ich wegen eines Bandscheibenvorfalles krankgeschrieben. Wie andere in dem Alter auch, habe ich noch mehr Zipperlein...
Heute war Termin beim Med. Dienst. Die Dame meinte nun zu mir, dass ich für den Beruf des Kraftfahrers nicht mehr zur Verfügung stehen könnte und mich die Krankenkasse nächste Woche anschreiben würde, daß ich die Rente einreichen solle.
Frage: Geht das so einfach? Ich würde durch die Abzüge viel weniger Rente bekommen als Krankengeld. Außerdem habe ich einen Verschlimmerungsantrag gestellt bzg. Behindertenprozente, so daß ich, wenn das durchgeht, ohne Abzüge vorzeitig Renter werden könnte.

Kann mich jemand aufklären, mich beruhigen oder sonst was?

Danke vorab
Horizont

Verfasst: 09.04.2009, 15:06
von Krankenkassenfee
Hallo,

die Krankenkasse kann einen zwingen bei Gefährdung der Erwerbsfähigkeit einen Antrag auf Rehabilitation zu stellen. Dann kann sie das Gestaltungsrecht einschränken und Du kannst nicht mehr über den Antrag verfügen. Wenn der Rentenversicherungsträger den Rehaantrag in einen Rentenantrag umdeutet .... dann kann das mit der Rente passieren.

Wenn Du krank bist, hast Du denn schon Prozente beim Versorgunsgamt beantragt? Ggf. helfen 50 % bei den Abschlägen der Rente dann etwas besser wegzukommen.

Unbehelligt 1,5 Jahre Krankengeld zu beziehen - in der heutigen Zeit unmöglich ... Die Kasse will Dich entweder arbeitsfähig bekommen oder in Richtung Rente/Umschulung.

Mal eine andere Frage, wie hast Du Dir das denn bis zum 65. Lebensjahr vorgestellt? Denn dass du nicht mehr fahren kannst, das hast Du selbst doch auch schon bemerkt, oder?

LG, Fee

Verfasst: 10.04.2009, 13:41
von Horizont
Hallo Fee,

also, ich habe auch eine kaufmännische Ausbildung und war auch in der Disposition tätig. Beim Med. Dienst hat man eingeräumt, dass für einen Bürojob durchaus durch Rehamassnahmen Chancen bestünden...

Bislang habe ich 40 %. Ich selbst hoffe natürlich, dass ich doch bald wieder arbeiten kann. Mich in die Rente zwingen lassen um dann Abzüge in Kauf zu nehmen - das möchte ich eigendlich nicht...

lg
Horizont

Verfasst: 10.04.2009, 13:59
von Czauderna
Hallo,
wie Fee schon richtig schrieb, die Kasse kann allenfalls zur Reha-Antragstellung auffordern mehr aber auch nicht.
Zur Rentenantragstellung geht nur bei Algtersrente.
Gruß
Czauderna

Verfasst: 11.04.2009, 13:12
von julchen
Hallo, sieh bitte zu, das Du dringend einen Antrag beim Versorgungsamt stelltst.
Damit Du auf 50% Schwerbeschädigung kommst.
Dann kannst Du mit 63 Jahren, natürlich mit Abzügen 10,8 % , in Rente gehen. Jeder Monat später bringt 0,3% weniger Abzug.
Darfst dann aber noch hinzu verdienen....nicht die Welt, aber besser als nix.

Die Kasse kann nur auf eine Reha drängen und wird sich dafür bei deinem Rentenversicherungsträger stark machen.
Was dann dort gesagt oder veranlaßt wird (evtl. Teilerwerbsunfähigkeit??!!) oder Vollerwerbsunfähig? darauf hast Du dann erst einmal keinen Einfluß mehr.

Am wichtigsten scheint mir aber, dass Du 50% hast!!
Also schnell einen Antrag stellen.

LG

Verfasst: 11.04.2009, 15:04
von Horizont
Hallo,

der Antrag ist schon seit Wochen eingereicht - ich warte dringend auf eine Reaktion hierauf.

Nun, dann will ich mal nicht ganz so schwarz sehen... ich danke Euch für die Antworten.

Horizont

betrifft rente

Verfasst: 21.04.2009, 08:43
von gerhard
hallo liebe krankenkassenfee ,ich hab da mal ne frage .ich bin jetzt fast ein jahr krankgeschrieben achso ich werde jetzt 54 jahre alt.in reha war ich oktober 2008 und bin als arbeitsunfähig entlassen worden.diagnose copd 3 mit emphysem.von beruf bin ich chemiekant.also kann in dem beruf nicht mehr zurück.es besteht vollschichtige leistungsfähigkeit 6 h täglich und mehr leichte bis mittelschwere tätigkeit.inzwischen hab ich meine schwerbehinderung auf anraten von den rehaärtzten beilligt bekommen 50 prozent plus merkzeichen g.jetzt meine frage wie sieht es aus mit einer halben rente wie wird diese beantragt und berechnet .arbeitgeber bin ich noch am verhandeln wegen anderen arbeitsplatz umschulung kommt laut rehaberatung wegen meinem alter net in frage ,also was würdet ihr mir raten danke

Verfasst: 22.04.2009, 16:16
von Krankenkassenfee
Hallo Gerhard,

aufgrund Deines Alters gilt für Dich bei der teilweisen Erwerbsminderungsrente noch der alte BU-Status, also Berufsschutz. Also werden nicht alle ausübbaren Tätigkeiten beurteiolt, sondern Deine jetzige.

Ob die AU für so eine Rente ausreicht weiss ich leider nicht, das ist immer Auslegungssache der Rentenversicherung.

Ich würde Dir empfehlen einen Beratungstermin bei der Rentenversicherung zu beantragen. Dort wird man Dir sagen können, wie hoch die Rente im Fall einer Bewilligung ausfällt (rechnet sich nach Deinen Arbeitsjahren und der Einzahlungshöhe).
Zeitgleich ist natürlich ratsam nach einer Teilzeittätigkeit beim Arbeitgeber nachzufragen (hast du ja schon). Was da finanziell rauskommt, kann Dir die Personalabteilung sagen.

Ob Du dann wieder bei dem Gehalt wie vor der Krankschreibung kommst - schwer zu sagen.

Es ist aber auf jeden fall sinnvoll sich jetzt schon zu kümmern. Denn wenn in einem halben Jahr das Krankengeld endet, muss es ja auch weitergehen.

Wobei Du mit der Erkrankung es sicher sehr schwer haben wirst, da sie Dich bei sämtlichen Jobs beeinträchtigen wird und die Leistungsfähigkeit dauerhaft herabgesetzt ist.

LG, Fee

rente

Verfasst: 23.04.2009, 11:17
von gerhard
hallo und einen schönen guten morgen liebe krankenkassenfee! ersteinmal vielen danke für deine antwort .ich glaube ich werde mich da mal wirklich richtig schlau machen müssen ,es ist ja ein nicht so einfach da noch durchzublicken .

Verfasst: 23.04.2009, 11:47
von gerhard
Krankenkassenfee hat geschrieben:Hallo Gerhard,

aufgrund Deines Alters gilt für Dich bei der teilweisen Erwerbsminderungsrente noch der alte BU-Status, also Berufsschutz. Also werden nicht alle ausübbaren Tätigkeiten beurteiolt, sondern Deine jetzige.

Ob die AU für so eine Rente ausreicht weiss ich leider nicht, das ist immer Auslegungssache der Rentenversicherung.

Ich würde Dir empfehlen einen Beratungstermin bei der Rentenversicherung zu beantragen. Dort wird man Dir sagen können, wie hoch die Rente im Fall einer Bewilligung ausfällt (rechnet sich nach Deinen Arbeitsjahren und der Einzahlungshöhe).
Zeitgleich ist natürlich ratsam nach einer Teilzeittätigkeit beim Arbeitgeber nachzufragen (hast du ja schon). Was da finanziell rauskommt, kann Dir die Personalabteilung sagen.

Ob Du dann wieder bei dem Gehalt wie vor der Krankschreibung kommst - schwer zu sagen.

Es ist aber auf jeden fall sinnvoll sich jetzt schon zu kümmern. Denn wenn in einem halben Jahr das Krankengeld endet, muss es ja auch weitergehen.

Wobei Du mit der Erkrankung es sicher sehr schwer haben wirst, da sie Dich bei sämtlichen Jobs beeinträchtigen wird und die Leistungsfähigkeit dauerhaft herabgesetzt ist.

LG, Fee
ich bins noch mal teilzeittätigkeit bei meinem jetzigen arbeitgeber ich dachte das geht erst mit 55 wenn überhaupt weiss du da näheres währe dankbar wenn ihr da auskunft geben könntet danke

Verfasst: 23.04.2009, 21:28
von Krankenkassenfee
Hallo,

Du musst zwischen Altersteilzeit und normaler Teilzeit unterscheiden.
Altersteilzeit ist eine ganz andere Baustelle, und die staatliche Förderung gibt es auch nicht mehr so lange.

Das andere ist die ganz normale Teilzeittätigkeit. Guck mal hier: gleichstellungsbeauftragte-rlp.de/108/116/index.html

LG, Fee

Verfasst: 24.04.2009, 11:17
von gerhard
Krankenkassenfee hat geschrieben:Hallo,

Du musst zwischen Altersteilzeit und normaler Teilzeit unterscheiden.
Altersteilzeit ist eine ganz andere Baustelle, und die staatliche Förderung gibt es auch nicht mehr so lange.

Das andere ist die ganz normale Teilzeittätigkeit. Guck mal hier: http://www.gleichstellungsbeauftragte-r ... index.html

LG, Fee
ja ok das hab ich ja verstanden das ist die normale .ab wann gilt oder kann mann altersteilzeit machen gibts da eine altersbegrenzung ?danke krankenkassenfee

Verfasst: 25.04.2009, 07:36
von Krankenkassenfee
Hallo,

es gibt das Altersteilzeitgesetz:
http://www.arbeitsagentur.de/nn_27712/N ... t-Nav.html

Darüber hinaus gibt es in vielen betrieben auch tarifvertragliche Regelungen.

Ich kenne das nur bei uns aus dem Betrieb, dass vielen die Abschläge zu hoch sind, und sie das doch nicht machen.

Am besten fragst Du mal bei Euch in der Personalabt. nach.

Aus dem Bauchgefühl heraus, würde ich sagen: BU-Rente/teilw- EM-Rente und Altersteilzeit zu kombinieren geht nicht.

LG, Fee