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Befreiung von Zuzahlung?

Verfasst: 07.04.2009, 22:49
von heidi
Unter welchen Umständen wird man von der Krankenkasse befreit , der Zuzahlung für häusliche Krankenpflege?Die Verordnungen müßen mit 10 Euro je Verordnung bezahlt werden.Gibt es für eine Befreiung ein Gesetz wo man nachlesen kann.Weiß das jemand?

Verfasst: 08.04.2009, 08:22
von Czauderna
Hallo,
eine grundsätzliche Befreiung von den gesetzlich vorgeschriebenen Eigenanteilen gibt in dieser Form nicht. Die Versicherten sind verpflichtet 2% Ihres (Familien) Jahreseinkommens für solche Eigenanteile maximal aufzubringen. Bei chronisch Kranken sind das 1%.
Man hat zwei Möglichkeiten :

1. Alle Belege über solche Zuzahlungen sammeln und am Ende eines Kalenderjahres unter Beifügung der Einkommensnachweise der Krankenkasse vorlegen. Bei chronisch Kranken muss. ggf. noch ein
ärztliches Attest dazu. Die Krankenkass errechnet die Belastungsgrenze
und zahlt den darüberhinausgehenden Betrag aus.

2. Man stellt bei der Kasse zu Beginn eines Kalenderjahres einen entsprechenden Antrag. Die Kasse errechnet die Belastungsgrenze - man zahlt diesen Betrag bei der Kasse ein und wird dann für das folgende Kalenderjahr von den zuzahlungen (gilt nicht für Zahnersatz) befreit.
Das lohnt sich aber nur wenn man ziemlich sicher ist dass diese Grenze
überschritten wird denn Geld zurück gibt es da nicht.

Gruß

Czauderna