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Kann ich irgendwie die Nachzahlung abwenden?

Verfasst: 07.04.2009, 13:07
von Joyce1974
Hallo an alle,
Ich bin bei der Barmer versichert, mein Sohn war mit in der Familienversicherung. Ich bin im Sonderurlaub (wegen Umzug in eine andere Stadt) und habe kein einkommen und die Beiträge werden über das Einkommen meines selbständigen Mannes berechnet.
Unser Problem:
Dieses Jahr stand eine Mitgliedsbeitragsberechnung an (ebenso für die Familienvericherung). Ich habe gefragt was ich für Papiere mitbringen soll (genau wie die male davor) wurden ausschließlich Dokumente vom Finanzamt erbeten, ich wies darauf hin, dass die neusten von 2006 sind und bot, wie beim letzten mal die Dokumente vom Steuerberater an. Welche viel aktueller sind, diese wurden aber mal abgelehnt. Da das Dokument vom Finanzamt nur zwei Seiten umfasste, nahm ich, für evtl. Fragen die dazugehörigen Dokumente vom Steuerberater mit. Nun wurden die Papiere vom Steuerberater schon im Dez 2007 erstellt. Woraufhin die Barmer jetzt meinen Sohn selbstversichern will, da das Einkommen 2006 über der Grenze liegt. Was auch völlig in ordnung ist. Aber die Barmer verlangt die Selbstversicherung rückwirkend für 2008 was bedeutet wir sollen jetzt über 2000 Euro nachzahlen auf Grund von Dokumenten die die Barmer selber immer abgelehnt hat. Die 2000 Euro brechen uns grade das Genick
Hab ich Möglichkeiten und Chancen dagegen was zu machen?
Ich danke schon mal im voraus für Eure Mühen.
LG Joyce

Verfasst: 08.04.2009, 12:31
von Tylaka
Hallo,
wir hatten letztes Jahr auch einen Bescheid über eine Nachzahlung über 10.000 € bekommen. Eine etwas andere Grundkonstellation, aber auch deshlab,w eil die KK lange Zeit bestimmte Papiere abgelehnt hatte. Das Problem ist, das die Kk gesetzlich verpflichtet ist diese Nachforderung zu stellen und nicht darauf verzichten darf. Wir haben dann mit Anwalt erst Widerspruch eingelegt (wurde abgelehnt) und dann Klage eingereicht. (Sind zum Glück Rechtsschutzversichert). Wir haben uns auf den Vertauensschutz berufen, dass wir uns eben auf die Aussagen der Mitarbeiter verlassen haben. Die Krankenkasse hat dann klein beigegeben, so dass es nicht zur Gerichtsverhandlung gekommen ist und wir den Betrag nicht zahlen mussten.