Seite 1 von 1

Ist eine Schenkung beitragspflichtig in der FKV?

Verfasst: 06.04.2009, 12:42
von kater
Betr.. Schenkung, beitragspflichtig FKV
Hallo,
Hartz IV wurde bei mir abgelehnt, da ich Ersparnisse über dem Schonvermögen habe.

Ich freiwillig in der Gesetzl. KV.

Meine Eltern beabsichtigen dieses Jahr, 15000,00 € mir als Schenkung
zu überlassen.

Muß ich diesen Betrag bei der Krankenkasse melden.
Wird sich diese Schenkung auf meinen Beitrag aus?
Ich zahle den untersten Beitrag, ca. 146 € mtl.

Für Aufklärung wäre ich sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen
Kater

Verfasst: 06.04.2009, 16:52
von Czauderna
Hallo,
nei der Schenkungsbetrag ist nicht beitragspflichtig die Kapitalerträge (Zinsen) hieraus aber schon.
Die niedrigste Klasse wird fiktiv mit einem Einkommen von 840,00 €
angesetzt. wen das Gesamteinkommen also incl. Zinsen niedriger ist
ändert sich nichts am bisherigen Beitrag.
Gruß
Czauderna

Verfasst: 02.10.2011, 09:58
von Elisabetha
Da ich evtl. demnächst in derselben Situation bin...

Ist das tatsächlich so, dass Schenkungen nicht zählen? Kann ich mir nicht vorstellen!

Vielleicht kann nochmal jemand was dazu sagen....

Verfasst: 02.10.2011, 10:02
von Elisabetha
Sorry, hat sich erledigt....

Habe einen anderen Thread dazu gefunden:
http://www.krankenkassenforum.de/geldge ... t5221.html

Verfasst: 02.10.2011, 14:33
von Czauderna
Hallo,
dieser andere Thread beantwortet aber nicht abschließend die konkrete Frage.
Ein Geldgeschenk von 15.000,00 € ist selbst nicht beitragspflichtig in der Kranken- und Pflegeversicherung, nur die Kapitalerträge hieraus.
Gruss
Czauderna