Wiederversicherung nach mehrjähriger Nichtversicherung

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

Antworten
Paracelsus
Beiträge: 1
Registriert: 05.04.2009, 16:37

Wiederversicherung nach mehrjähriger Nichtversicherung

Beitrag von Paracelsus » 05.04.2009, 20:34

Habe ein Problem mit meiner Krankenversicherung, bzw mit dem Nichtvorhandensein derer. Kurz zur Vorgeschichte:

Ich war bis Ende2005/Anfang 2006 "ALG2-Kunde", bin dann aber aus dem Leistungsbezug rausgefallen (Folgeantrag nicht eingereicht), weil ich zu dem Zeitpunkt meiner Mutter zur Seite gestanden habe (sie war selbstständig, hatte aber persönliche / psychische Probleme). Ich bin daher von ihr versorgt worden und hab ihr bei Sachen wie dem Einkaufen/Putzen geholfen und hätte dem Arbeitsmarkt eh "nicht zur Verfügung gestanden".

Folglich bin ich seitdem nicht mehr versichert gewesen. Am 26.7.2006 ist meine Mutter verstorben, und von da ab habe ich von der Erbschaft und der Lebensversicherung gelebt (bis heute).

Ich habe mich um eine KV nie gekümmert weil ich "eh nie krank werde" und mit dem Verlust meiner Mutter psychisch genug zu tun hatte, ich habe es einfach verdrängt. Nun habe ich zufällig von Bekannten erfahren das es seit 1.4.2007 eine Versicherungspflicht gibt und Verstöße sogar mit Bussgeld geahndet werden und das die Kassen auch bei absoluter Nichtinanspruchnahme von Leistungen ab diesem Zeitpunkt die Beiträge nachfordern können, daher werde ich mich wieder anmelden müssen.

Meine Frage ist jetzt: Wie gehe ich das am vernünftigsten an? Ich war vorher bei der TKK, und nachdem was ich an Infos ergoogelt habe ist es ja so das ich bei Wiederversicherung erstmal zu dieser Kasse zurück muss, oder nicht? Jedenfalls wären die "verpflichtet" mich wieder zu versichern, ist das richtig?

Wie mache ich das am sinnvollsten? Einfach einen Antrag an die TKK schreiben, die Situation erklären und auf die Rückforderung von ein paar tausend Euro Beiträgen seit 1.4.2007 warten? Nach welchem Tarif wird das denn berechnet, Einkommen hatte ich in diesem Zeitraum nie, habe lediglich von meinem Geld eine kleine Eigentumswohnung gekauft, eingerichtet und ansonsten sparsam gelebt wie ich es aus meiner ALG2-Zeit gewohnt war. Ich habe so grob überschlagen das das auf etwa 3000 Euro kommt wenn man den "niedrigsten" Tarif zu Grunde legt (ca. 130€/Monat), werden auf diesen Betrag noch Säumniszuschläge erhoben?

Und wie läuft das mit dem "rechtlichen", wird die TKK an die Behörden melden was ich verbrochen habe und das Bussgeld kommt dann vom örtlichen Amtsgericht? In welchem Bereich kann/wird sich das bewegen?

Hat jemand sowas schonmal hinter sich gebracht und kann mir genaueres zum Ablauf sagen? Bin für jede Info und jeden Weblink dankbar.

Vielen Dank im Voraus!

Krankenkassenfee
Beiträge: 1958
Registriert: 18.09.2006, 18:32

Beitrag von Krankenkassenfee » 20.05.2009, 07:35

Hallo,
ich würde bei der TK vorbeigehen und den Antrag stellen.
Und ich würde versuchen auf den Mindestbeitrag von ca. 140 € herauszukommen ... mit einer Ratenzahlungsvereinbarung über die Rückstände seit 1.4.07. Du kannst ja auch mal nachfragen, ob sie bis 31.12.08 sich auf eine Anwartschaftsversicherung (ca. 50 €) einlassen. Andere Kassen (z.B. Knappschaft) hat das letztes Jahr noch mit sich machen lassen.
Um die Nachzahlung kommst Du nicht herum!

Es könnte aber auch teurer werden. Denn je nachdem wie hoch die Erbschaft ist bzw. über wieviel Geld Du als Einnahme zum Lebensunterhalt verfügst - setzen die andere Beträge an.

Wieviel Geld hast du denn monatlich abgerufen? Sind auch Immobilien dabei bzw. wohnst Du mietfrei?

Du solltest es auch jetzt regeln, denn für die Zukunft läuft dann noch viel mehr auf.

Du kannst Dich aber auch privat versichern und so nur ab 1.1.09 nachzahlen. Due Frage ist halt, wäre es günstiger und bist du jung und gesund genug.

LG, Fee

Antworten