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wechsel in die studentische zwischen 2 studiengängen

Verfasst: 02.04.2009, 16:00
von loei
servus!

situation:

ich werde im sommer nächsten jahres mein diplom in hannover machen (bin dann genau zum diplom 26) und anschließend zum wintersemester an die tu berlin wechseln, um einen bachelor (26-29) und einen master (29-31) draufzusetzen.
im moment bin ich privat über meinen vater versichert (postbeamtenkrankenkasse b). soweit ich mich informiert habe, kann ich bis maximal 27 auch dort versichert bleiben.

plan:

ich mache mein studium in hannover fertig und beim wechsel nach berlin ins zweitstudium wechsele ich gleichzeitig in die studentische versicherung.

problem:

offiziell kann man sich ja nur EINMAL am ANFANG des studiums entscheiden, ob nun weiter privat oder studentisch.

frage:

was heißt anfang? am anfang jedes studiums? oder des erststudiums? ist das vielleicht egal, wenn zweitstudium in anderem bundesland und anderer uni und anderem fach? hilfe?


würde mich sehr über eine antwort freuen, da ich selber nirgendswo eine wirklich EINDEUTIGE antwort gefunden habe... man dankt!

Verfasst: 02.04.2009, 16:21
von Czauderna
Hallo,
die Befreiung gilt für die Dauer der eigentlichen Pflichtversicherung als Student, unabhängig vom Erst- oder Zweitstudium.
Ich frage mich aber immer in solchen Fällen, woher weiss eigentlich eine Krankenkasse dass irgendwann schon mal eine Befreiung ausgesprochen wurde ??
Es gibt da bislang keinen Datenaustausch bzw. eine zentrale Meldestelle dafür.
Gruß
Czauderna

Verfasst: 02.04.2009, 16:29
von Gast
ich schließe mich dieser Aussage an, mit dem Zweitstudium kommst du nicht in die GKV und bleibst weiter PKV.

bei der Krankenkasse wo ich versichert bin, steht im Antrag auf Krankenversicherung der Studenten die Frage, ob man von der Versicherungspflicht befreit ist. man kann da mit ja und nein antworten. selbst wenn man die Frage mit nein ankreuzt, will die Krankenkasse dann noch ne Bescheinigung über den Versicherungsschutz bis zum Tag an dem die Krankenversicheurng der Studenten bestehen soll. wenn du dann natürlich sagst, dass du privat versichert warst, dann zählen die wohl 1 und 1 zusammen und verweigern dir die Aufnahme in der GKV, weil du dann vorher nur von der Versicherungspflicht befreit gewesen sein musst.

Verfasst: 02.04.2009, 17:16
von loei
hm, gut, also auf offiziellem und anständigem wege wirds wohl schwierig. ist allerdings die frage was passiert wenn ich angebe, dass ich nicht befreit bin und privatversichert war. und dass das studium in berlin mein erststudium ist. dann war ich halt zwischen 19 und 26 faul zu hause bei meinen eltern und hatte urlaub. KANN MIR JA WOHL NIEMAND VERBIETEN!! :-) wenn dann noch ein/e unfähige/r sachbearbeiter/in hinzukommt...

gut, also erstmal vielen dank für die schnellen antworten, vielleicht hat ja jemand anderes noch ein ass im ärmel...

Verfasst: 03.04.2009, 19:09
von ratte1
loei hat geschrieben:hm, gut, also auf offiziellem und anständigem wege wirds wohl schwierig. ist allerdings die frage was passiert wenn ich angebe, dass ich nicht befreit bin und privatversichert war. und dass das studium in berlin mein erststudium ist. dann war ich halt zwischen 19 und 26 faul zu hause bei meinen eltern und hatte urlaub. KANN MIR JA WOHL NIEMAND VERBIETEN!! :-) wenn dann noch ein/e unfähige/r sachbearbeiter/in hinzukommt...

gut, also erstmal vielen dank für die schnellen antworten, vielleicht hat ja jemand anderes noch ein ass im ärmel...
Ihr Vorhaben ist schlicht Betrug. Schon mal nachgedacht, wie das Leben als Akademiker mit Vorstrafe aussieht?
ratte1

Verfasst: 05.04.2009, 19:10
von loei
war auch nicht so ganz ernst gemeint. ich kann es einfach nur nicht fassen, dass man sich mit 19 jahren schon über den verlauf der nächsten 10 jahre im klaren sein soll, und seine entscheidung später nicht mehr rückgängig machen kann.
ich möchte mich lediglich weiter fortbilden und nebenbei auch noch leben können. das ist ja wohl nicht zu viel verlangt.