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Brauche Hilfe! Krankengeld wird verweigert!

Verfasst: 02.04.2009, 11:34
von bienchen67
Hallihallo!

Ich habe ein großes Problem: meine KK will mir kein Krankengeld zahlen.
Kurze Schilderung:
Ich bin am 22.1. am Ohr operiert worden (zu dem Zeitpunkt hatte ich meine neue Arbeit grade erst 3 Wochen!  )
Ich dachte, ich bin relativ schnell wieder gesund, aber Pustekuchen, habe starken Dauerschwindel seitdem. :?
Ab 22.1. 2009 bin ich also durchgehend krankgeschrieben.
ICH habe nun gedacht, ich muss der KK das erst melden, wenn die zahlen müssen, also nach 6 Wochen.
Ich hab mich nach 5einhalb Wochen drum gekümmert und die Dame von der KK, bei der ich landete sagte mir, ich hätte das schon früher machen müssen, ich solle das ganz ganz schnell hinschicken, da ich es nicht gewusst hätte, eh bettlägerig war und dachte, die Ärzte schicken denen das automatisch (wie es früher mal war), wär es okay- es wäre dann noch rechtzeitig!

Nun ist mein Fall aber abgegeben worden an eine andere Filiale der KK zur Berechnung des Krankengeldes-
Ich bekomme jetzt einen Schrieb, bei dem ich rückwärts umfiel, dass ich kein Krankengeld bekomme!!, weil die Krankmeldungen zu spät eingereicht wurden, OBWOHL die Dame mir sagte, es sei okay (hatte auch Emailverkehr mit jener Frau)!
Für welchen Zeitraum bekomme ich denn nun KEIN Krankengeld (*Panik hab* wegen Miete usw.- wie soll das gehen?)

Also nochmal: 22.1. OP, ab da krank-
Bis Anfang März hat der Arbeitgeber noch bezahlt, ich hab die Krankmeldungen natürlich immer sofort abgeben lassen dort (das kann die KK doch DA nachprüfen?!)
Aufgrund dessen, dass ich ja dann Anfang März nachfragte, was ich tun muss nach 6 Wochen,
bekam ich den ersten Zahlschein, den mein Arzt am 24.3. für 4 weitere Wochen ausfüllte und den ich zur KK schickte.
Kriege ich jetzt etwa für die vollen 3 Wochen (Anfang März, bis wo der Arbeitgeber zahlte?)
bis zum ersten Ausfüllen des Zahlscheines jetzt kein Krankengeld??
Das wär echt mein Untergang.

Lieben Dank für eine Antwort!!!

Verfasst: 02.04.2009, 11:43
von Gast
du sagst du hast die Krankmeldung beim Arbeitgeber abgegeben. und wann hast du die Krankmeldung an die Krankenkasse geschickt?

Verfasst: 02.04.2009, 15:05
von bienchen67
Richtig, ich habe ab 22.1. wöchentlich oder 2wöchentlich sofort alle Krankmeldungen immer beim Arbeitgeber abgegeben (kann ich ja nachweisen).
Und dass ich jene auch der KK schicken muss, wußte ich nicht, hab ich nicht gemacht-
da ich dachte, das muss ich erst ab der 6. Woche machen, wenn die Kasse einspringt.
Somit hab ich mich erst, wie ich schrieb, nach 5einhalb Wochen mit der Kasse in Verbindung gesetzt.

Und die Dame dort von der KK, bei der ich landete sagte mir, ich hätte das schon früher machen müssen, ABER:
ich solle das ganz ganz schnell hinschicken, da ich es nicht gewusst hätte, eh bettlägerig war und dachte, die Ärzte schicken denen das automatisch (wie es früher mal war), wär es okay, sie würde sich drum kümmern, dass es in meinem Fall rechtzeitig ist, so dass ich KG bekomme!

Ich weiß inzwischen, dass das von Anfang an alles zur Kasse muss, aber ich habe das wirklich nicht gewußt, unabhängigdavon, dass ich mich in meinem Zustand gar nicht drum kümmern hätte können, ich war ja bettlägerig.
Ich dachte, ab 6 Wochen zahlt die Kasse, ab da brauchen die Bescheid!
Deshalb hab ich mich nach 5einhalb Wochen bei denen gemeldet.
Und die Dame von der KK sagte, es sei okay, ich solle das nur ganz schnell nachreichen. :?:
Hab ich natürlich gemacht.

Ich habe heute Post bekommen von der KK und fühle mich total veräppelt, niemand versteht das-
dort schreiben die, dass ich mit Posteingang vom 5.3. meine AU seit dem 22.1. nachgeweisen habe, ABER auch, dass sie dem Antrag auf KG für die Zeit vom 22.1. bis 4.3. nicht entsprechen können!
Hallo? DIE Zeit hat doch eh der Arbeitgeber (noch) gezahlt!
Um DIE Zeit geht es doch gar nicht-
sondern AB der Zeit, wo der Arbeitgeber nicht mehr zahlt, AB 5.3.!! :roll:

Ich versteh das alles nicht, werde da aber nicht mehr anrufen, weil mein Bearbeiter einen dermaßen unfreundlichen Ton drauf hat und ich das mit meiner Krankheit nicht auch noch gebrauchen kann, mich so beschimpfen zu lassen.

Verfasst: 02.04.2009, 16:01
von Czauderna
Hallo,
während der ersten 28 Tage eines Beschäftigungsverhältnisses zahlt der Arbeitgeber im Krankheitsfall keinen Lohn bzw. kein Gehalt fort.
Für diese Zeit besteht Anspruch auf Krankengeld wenn der Kasse zeitgerecht eine Krankmeldung vorgelegt wird.
Mit Ablauf der 28. Tage muss der Arbeitgeber mit seiner Lohnfortzahlung für die Dauer von sechs Wochen einsetzen, danach ist dann wieder die Krankenkasse dran.
Ich nehme an die Operation im Januar wurde ambulant durchgeführt ??
Wenn ja, dann hat die Kasse mit der Krankengeldverweigerung ab dem
22.01.2009 recht. Wenn ich davon ausgehe dass bei Beginn der
Arbeitsunfähigkeit das Beschäftigungsverhältnis bereits drei Wochen, also
21 Tage bestand, dann hätte die Kasse für 7 Tage leisten müssen wenn sie eine Krankmeldung erhalten hätte. Ab dem 29.01. beginnt nun die
Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber und muesste bis zum 11.03.2009
laufen - d.h. die Kasse zahlt ab 12.03.2009 Krankengeld (ich weiss nicht ob die Daten genau stimmen) wenn die Krankmeldungen vorliegen.
Dass du nicht gewusst hast das die Meldungen der Kasse sofort einzureichen sind ändert nichts an der Rechtslage.
Anders würde es aussehen wenn die Op. stationär durchgeführt worden wäre.
Gruß
Czauderna

Verfasst: 02.04.2009, 23:22
von bienchen67
Lieben Dank für die Antwort, Czauderna!
japp, deine Berechnungen der Zeiträume kommen sehr genau hin!
Und die OP (die ich schon das 4. Mal hatte) wurde diesmal das erste Mal in einer HNO-Praxis ambulant durchgeführt!

Nun bekomme ich heute Nachmittag einen weiteren Schrieb von der KK, in dem steht, dass ich DOCH Krankengeld kriege-
ich glaub, die wollten mich veräppeln, echt! :roll:

Text zusammengefasst:
" Sie erhalten von uns Krankengeld als Entgeltersatzleistung.
Während Ihrer Arbeitsunfähigkeit erhalten Sie bis zum 12.03. 2009 Entgeldfortzahlung durch Ihren Arbeitgeber (hab ich denen doch gesagt!!)
Ab dem 13.03. zahlen wir Ihnen das tägliche Krankengeld in folgender Höhe aus.....
Die Zahlung erfolgt für 30 Tage im Monat.
Aufgrund Ihres eingereichten Zahlscheines haben wir Ihnen heute Krankengeld für den Zeitraum vom 13.03. biss 23.03. überwiesen.
Für die weiteren Zeiträume erhalten Sie beiliegend noch einen Zahlschein...."

Ähm?! :?:
Wieso hat dieser Mann, der das bearbeitet, am Telefon bitte auf unfreundlichste Art und Weise erst solch einen Aufstand gemacht vorgestern und gesagt, ich bekomme definitiv gar nichts?
Nun ist es ja doch so oder ähnlich, wie ich gesagt habe:
der Arbeitgeber hat die ersten 6 Wochen bis zum 12.3. gezahlt (er behauptete, die hätten GAR NICHT gezahlt die ganzen Wochen!) und ab 13.3. erhalte ich ganz normal Krankengeld!
(wahrscheinlich ist nur darin eingeflossen, dass der AG erst AB 28 Tagen Beschäftigungsverhältnis gezahlt hat , also Anf. Februar) und nicht gleich ab dem 22.1., richtig? Die paar Tage sind mir ja aber Wuscht)

Mein Gott, hat der das verkompliziert. Ich war schon echt am Ende, als der sagte, es gibt generell nix für mich, der spinnt ja wohl echt. :x

Verfasst: 03.04.2009, 07:53
von Grampa
Czauderna hat das soweit richtig gut erklärt, achte halt in Zukunft drauf, deiner KK innerhalb von 7 Tagen die AU-Bescheinigung einzureichen, Argumente wie "ich war bettlägerig" zählen nicht, schliesslich hast du deinem AG ja auch die AU nachgewiesen, wenn du selber dazu nicht in der LAge bist sollte dein Arzt das wissen und das für dich übernehmen bzw. man schickt seinen Partner, Nachbarn Kollegen oder wen auch immer in die pur, alternativ kann die AU-Meldung wenn es gar nicht anders geht auch telefonisch bei der KK erfolgen, hierbei aber drauf achten dass man sich Datum und Name genau notiert und ggf. um einen Nachweis bittet...grds. ist die KK ja nicht dein Feind, sie möchte aber auch von ihrem Recht der Leistungsprüfung Gebrauch machen :)

Verfasst: 03.04.2009, 18:06
von bienchen67
Ja, lieben Dank für die Auskunft.

Ich hab von fachlicher Seite mittlerweile geraten bekommen, mich als erstes über diesen sich im Ton vergreifenden Mann zu beschweren, der mir in einer unmöglichen Art und Weise ständig das Wort abschnitt, mir Sachen um die Ohren haute, ohne irgendwas zu erklären und Unwahrheiten über meinen Arbeitgeber erzählte, dass es nicht mehr feierlich war.
Das werd ich auch tun.
Meine KG-therapeutin z.Bsp. meinte, es sei generell ne Frechheit, so mit kranken Menschen umzugehen, die eh schon ein hartes Los haben.
Jemand, der noch sensibler ist als ich, würde eventuell Selbstmordgedanken bekommen, wenn ihm in dieser Art und Weise auch noch zu allem Übel an den Kopf geledert wird, dass er kein Geld bekommt.

Jedenfalls DANKE für die Auskünfte!

Verfasst: 03.04.2009, 18:42
von ratte1
Hallo,

auch ich finde nicht, dass man sich alles gefallen lassen muss.

Allerdings finde ich es schon uklig, wenn derjenige, der durch sein fehlerhaftes Verhalten erst den Anlass für den Ton des Sachbearbeiters geliefert hat, sich jetzt so echauffiert und von Selbstmordgefährdung faselt. :roll: :twisted:

ratte1

Verfasst: 03.04.2009, 19:06
von Paule
bienchen67 hat geschrieben:Jemand, der noch sensibler ist als ich,
würde vielleicht nachdenken (oder nachfragen, wozu er das 2. Blatt der Krankmeldung mitbekommt (sieht da nicht sogar was drauf von "Krankenkasse"?) Der SB ist nun mal nicht Ihr Psychiater...

Verfasst: 04.04.2009, 19:25
von an-d
Paule hat geschrieben: würde vielleicht nachdenken (oder nachfragen, wozu er das 2. Blatt der Krankmeldung mitbekommt (sieht da nicht sogar was drauf von "Krankenkasse"?) Der SB ist nun mal nicht Ihr Psychiater...
nicht nur das @ Paule - da steht fett und rot drauf:

"Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
zur Vorlage bei der Krankenkasse" sowie

"Bei verspäteter Vorlage droht Krankengeldverlust!"

Keine Ahnung, was man da missverstehen kann - im Zweifel sind aber sicher die gemeinen KK-Mitarbeiter schuld. Sorry wenn ich etwas ironisch werde.

LG

Verfasst: 04.04.2009, 22:19
von bienchen67
Hiermit möchte ich mich nicht weiter zu dieser Ironie äußern-
ich wollte es eigentlich nicht erwähnen, aber ich hatte die Diagnose bekommen,
dass ich nie wieder gesund werde und wahrscheinlich ans Haus gefesselt bleibe.
Ich bitte zu entschuldigen, wenn ein Mitarbeiter der KK DAS weiß,
dass ich über seinen frechen Ton nicht lachen kann.
Die oberste Stelle der KK hat mir inzwischen bereits Recht gegeben, da jener Mitarbeiter zugab, sich komplett wegen "eines schlechten Tages" im Ton vergriffen zu haben.

Verfasst: 04.04.2009, 22:58
von an-d
Hallo bienchen, tut mir leid mit deiner Erkrankung.

Ich drück dir die Daumen, dass es dir bald wieder etwas besser geht.

LG