Hallo allerseits,
mein Mann ist seit gestern (weiterhin arbeitsunfähig) aus seiner Reha wegen Gonarthrose zurück und hat morgen einen Termin bei seinem Orthopäden. Die Reha-Therapeuten haben ihm nahegelegt, unbedingt die Übungen weiterzuführen, die er dort gelernt hat, um die Muskulatur in den Kniegelenken zu kräftigen. Damit könnte er dann wenigstens teilweise die Schwierigkeit ausgleichen, daß nahezu kein Knorpel mehr vorhanden ist, ein künstliches Gelenk aber frühestens in zehn Jahren infrage kommt.
Für die Kraft- und Balance-Übungen braucht mein Mann Trainingsgerät, das er auch schon im Katalog eines entsprechenden Herstellers gefunden hat. Da kommt ein bißchen was an Kosten zusammen. Ist es möglich, die Krankenkasse an den Kosten zu beteiligen, und wenn ja, wie geht man hier korrekt vor? Wir schätzen mal, daß er wohl noch ein paar Krankengymnastiksitzungen verschrieben bekommt, aber das wäre nicht dauerhaft genug für seine Problematik.
Schon mal danke für die Antworten!
Viele Grüße
Koulchen
Zuschuß zu Trainingsgeräten?
Moderatoren: Czauderna, Karsten
Re: Zuschuß zu Trainingsgeräten?
Der Facharzt kann es verordnen, die Auseinandersetzung mit der Kasse kann trotzdem ne längere Sache werden.Koulchen hat geschrieben: Die Reha-Therapeuten haben ihm nahegelegt, unbedingt die Übungen weiterzuführen, die er dort gelernt hat, um die Muskulatur in den Kniegelenken zu kräftigen.
Bei mir hatten die Therapeuten auch bereits in der Reha besprochen, was ich weiter an Therapien und Hilfsmitteln brauche. Die Hilfsmittel haben sie gleich dort verordnet; angeblich klappt die Genehmigung mit Unterschrift des Stationsarztes leichter. Und die Hausärztin hält sich an die Therapie-Empfehlungen im Entlassungsbericht, die waren auch okay.
Hallo Paulchen,
vielen Dank für die Info! Ein bißchen schwierig wird es bei meinem Mann auch deshalb werden, weil der Entlassungsbericht noch nicht geschrieben ist; im Moment ist in der Rehaklinik sehr viel Personal krank. Es existiert nur ein vorläufiger Entlassungsbericht, in dem als Therapieempfehlung steht: "Regelmäßige Weiterbehandlung des Patienten beim niedergelassenen Facharzt zur Verlaufskontrolle. Fortsetzung der Krankengymnastik auf ambulanter Basis sowie Fortführung der erlernten Übungen."
Praktischerweise hat mein Mann sämtliche Behandlungspläne aufgehoben, da kann er sich dann schnell zurückerinnern, was in der jeweiligen Anwendung gemacht wurde. Sein Orthopäde ist sehr gut; der dürfte sich eigentlich auch nicht querstellen. Mal sehen, was sich morgen ergibt.
Viele Grüße
Koulchen
vielen Dank für die Info! Ein bißchen schwierig wird es bei meinem Mann auch deshalb werden, weil der Entlassungsbericht noch nicht geschrieben ist; im Moment ist in der Rehaklinik sehr viel Personal krank. Es existiert nur ein vorläufiger Entlassungsbericht, in dem als Therapieempfehlung steht: "Regelmäßige Weiterbehandlung des Patienten beim niedergelassenen Facharzt zur Verlaufskontrolle. Fortsetzung der Krankengymnastik auf ambulanter Basis sowie Fortführung der erlernten Übungen."
Praktischerweise hat mein Mann sämtliche Behandlungspläne aufgehoben, da kann er sich dann schnell zurückerinnern, was in der jeweiligen Anwendung gemacht wurde. Sein Orthopäde ist sehr gut; der dürfte sich eigentlich auch nicht querstellen. Mal sehen, was sich morgen ergibt.
Viele Grüße
Koulchen