Beamter auf Zeit - Anwartschaft auf GKV möglich?
Verfasst: 31.03.2009, 15:33
Hallo, ich habe derzeit ein akutes Problem, das mit meiner Verbeamtung auf Zeit (zeitlich befristeter Assistent an einem Universitätsinstitut) zusammenhängt. Da die Konditionen einer PKV im Beamtenstatus deutlich deutlich günstiger sind, möchte ich eigentlich dorthin wechseln.
Heute Mittag suchte ich die hiesige BARMER-Filiale auf, um mein derzeitiges Versicherungsverhältnis in eine Anwartschaft zu ändern. Da es keineswegs sicher ist, ob ich nach Ablauf meines derzeitigen Vertrages wieder ein Arbeitsverhältnis im Beamtenstatus finden werde - dies wird an deutschen Universitäten immer stärker abgebaut -, möchte ich mir die Möglichkeit einer Rückkehr gegen Zahlung eines Anwartschaftsbeitrages offenhalten.
Die Mitarbeiter der BARMER Filiale Halle (Saale), die mich bislang betreuten, sagten mir in einem Beratungsgespräch vor zwei Wochen, dass dies ohne Probleme möglich sei. Die Filiale München wies mich dagegen heute mit der Begründung ab, dass dies für "normale" befristete Beamte nicht in Frage komme. Ich könne mich zwischen Kündigung und Höchstsatz entscheiden (den ich mir allerdings nicht leisten kann, da ich als Universitätsassistent nicht über ein Professorengehalt verfüge). Die Konsequenzen einer Kündigung wurden mir in den düstersten Farben ausgemalt, vor allem auch, da eine Rückkehr unmöglich wäre.
Zu meiner Verwunderung erfuhr ich gerade bei erneuter telefonischer Rückfrage bei der Beitragsabteilung der BARMER in Halle, dass einerseits eine Rückkehr nach einem Ausstieg möglich (als Arbeitsloser bzw. als angestellter - hierbei natürlich Problem der Beitragsbemessungsgrenze) und vor allem auch alternativ eine Anwartschaft problemlos (!!!) machbar sei. Dass offensichtlich in den Bundesländern filialabhängige Auslegungen des Sozialrechts und der eigenen Satzungen bestehen, irritiert mich - gelinde gesagt - sehr.
Nun bin ich wirklich verunsichert, wie ich mich entscheiden soll, da der Kostenfaktor schon erheblich ist. Es muss doch hier bereits Präzedenzfälle geben, oder?
Alternativ lasse ich mir von verschiedenen privaten Kassen Gegenangebote für einen Zeitraum nach einem möglichen Ausscheiden aus dem Beamtenstatus erstellen, die heutige Behandlung hat mich schon sehr geärgert. Es geht halt bei mir nicht darum, dass ich von beiden Systemen die Rosinen herauspicke, sondern dass ich bei einer persönlich und wirtschaftlich unsicheren Zukunft zumindest für die Gesundheitsversorgung ein Mindestmaß an Sicherheit habe. Den GKV-Höchstsatz kann ich mir schlichtweg nicht leisten und die Konditionen als Beamter (Zuschuss und günstigere Tarife bei PKV einerseits, hohe Kosten bei GKV andererseits) drängen einen geradezu aus der GKV.
Vielleicht hat jemand Erfahrungen mit dieser Fragestellung.
Danke!
Heute Mittag suchte ich die hiesige BARMER-Filiale auf, um mein derzeitiges Versicherungsverhältnis in eine Anwartschaft zu ändern. Da es keineswegs sicher ist, ob ich nach Ablauf meines derzeitigen Vertrages wieder ein Arbeitsverhältnis im Beamtenstatus finden werde - dies wird an deutschen Universitäten immer stärker abgebaut -, möchte ich mir die Möglichkeit einer Rückkehr gegen Zahlung eines Anwartschaftsbeitrages offenhalten.
Die Mitarbeiter der BARMER Filiale Halle (Saale), die mich bislang betreuten, sagten mir in einem Beratungsgespräch vor zwei Wochen, dass dies ohne Probleme möglich sei. Die Filiale München wies mich dagegen heute mit der Begründung ab, dass dies für "normale" befristete Beamte nicht in Frage komme. Ich könne mich zwischen Kündigung und Höchstsatz entscheiden (den ich mir allerdings nicht leisten kann, da ich als Universitätsassistent nicht über ein Professorengehalt verfüge). Die Konsequenzen einer Kündigung wurden mir in den düstersten Farben ausgemalt, vor allem auch, da eine Rückkehr unmöglich wäre.
Zu meiner Verwunderung erfuhr ich gerade bei erneuter telefonischer Rückfrage bei der Beitragsabteilung der BARMER in Halle, dass einerseits eine Rückkehr nach einem Ausstieg möglich (als Arbeitsloser bzw. als angestellter - hierbei natürlich Problem der Beitragsbemessungsgrenze) und vor allem auch alternativ eine Anwartschaft problemlos (!!!) machbar sei. Dass offensichtlich in den Bundesländern filialabhängige Auslegungen des Sozialrechts und der eigenen Satzungen bestehen, irritiert mich - gelinde gesagt - sehr.
Nun bin ich wirklich verunsichert, wie ich mich entscheiden soll, da der Kostenfaktor schon erheblich ist. Es muss doch hier bereits Präzedenzfälle geben, oder?
Alternativ lasse ich mir von verschiedenen privaten Kassen Gegenangebote für einen Zeitraum nach einem möglichen Ausscheiden aus dem Beamtenstatus erstellen, die heutige Behandlung hat mich schon sehr geärgert. Es geht halt bei mir nicht darum, dass ich von beiden Systemen die Rosinen herauspicke, sondern dass ich bei einer persönlich und wirtschaftlich unsicheren Zukunft zumindest für die Gesundheitsversorgung ein Mindestmaß an Sicherheit habe. Den GKV-Höchstsatz kann ich mir schlichtweg nicht leisten und die Konditionen als Beamter (Zuschuss und günstigere Tarife bei PKV einerseits, hohe Kosten bei GKV andererseits) drängen einen geradezu aus der GKV.
Vielleicht hat jemand Erfahrungen mit dieser Fragestellung.
Danke!