Krankengeldende ?
Verfasst: 31.03.2009, 10:05
Hallo !
Bin seit 10.08 Arbeitsunfähig nach einer OP. Ende 02.09 hat mein Arbeitgeber die Firma geschlossen. Mitte 02.09 wollte die Krankenkasse
von meinem behandelten Arzt wissen wann ich denn wieder arbeitsfähig bin.
Dieser teilte der KK mit: vermutlich zum 01.04.09. Leider hatte ich nun eine weitere OP, jedoch an einem anderen Körperteil, die eine weitere AU von mindestens 3 Wochen nachzieht. Auch ist wider erwarten die Arbeitsfähigkeit
wegen der ersten OP möglich da dies immer noch nicht ausgeheilt ist. Die Krankenkasse hat mir nun schriftlich und mündlich mitgeteilt dass ich mich nun zum 01.04.09 als Arbeitsloser zu melden habe aufgrund der Mitteilung meines Arztes von mitte 02.09. Auf meine Erwiderung dass nun die neue OP eine AU nachzieht und die erste Krankheit auch noch nicht abgeschlossen ist (wurde von meinem Arzt der KK auch telephonisch mitgeteilt) bekam ich die Antwort dies sei egal da die Möglichkeit besteht die zweite Krankheit könnte eventuell von einem alten Schaden herrühren und um die erste Krankheit kann ich mich in der Arbeitslosigkeit ja auch kümmern. Ich sei auf alle Fälle eingeschränkt arbeitsfähig und solle halt zur Not Telephondienst machen. Meine Frage : Kann mir die Krankenkasse nun das Krankengeld streichen ?
mfg
Bin seit 10.08 Arbeitsunfähig nach einer OP. Ende 02.09 hat mein Arbeitgeber die Firma geschlossen. Mitte 02.09 wollte die Krankenkasse
von meinem behandelten Arzt wissen wann ich denn wieder arbeitsfähig bin.
Dieser teilte der KK mit: vermutlich zum 01.04.09. Leider hatte ich nun eine weitere OP, jedoch an einem anderen Körperteil, die eine weitere AU von mindestens 3 Wochen nachzieht. Auch ist wider erwarten die Arbeitsfähigkeit
wegen der ersten OP möglich da dies immer noch nicht ausgeheilt ist. Die Krankenkasse hat mir nun schriftlich und mündlich mitgeteilt dass ich mich nun zum 01.04.09 als Arbeitsloser zu melden habe aufgrund der Mitteilung meines Arztes von mitte 02.09. Auf meine Erwiderung dass nun die neue OP eine AU nachzieht und die erste Krankheit auch noch nicht abgeschlossen ist (wurde von meinem Arzt der KK auch telephonisch mitgeteilt) bekam ich die Antwort dies sei egal da die Möglichkeit besteht die zweite Krankheit könnte eventuell von einem alten Schaden herrühren und um die erste Krankheit kann ich mich in der Arbeitslosigkeit ja auch kümmern. Ich sei auf alle Fälle eingeschränkt arbeitsfähig und solle halt zur Not Telephondienst machen. Meine Frage : Kann mir die Krankenkasse nun das Krankengeld streichen ?
mfg