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Krankengeldende ?

Verfasst: 31.03.2009, 10:05
von Goldmarie
Hallo !
Bin seit 10.08 Arbeitsunfähig nach einer OP. Ende 02.09 hat mein Arbeitgeber die Firma geschlossen. Mitte 02.09 wollte die Krankenkasse
von meinem behandelten Arzt wissen wann ich denn wieder arbeitsfähig bin.
Dieser teilte der KK mit: vermutlich zum 01.04.09. Leider hatte ich nun eine weitere OP, jedoch an einem anderen Körperteil, die eine weitere AU von mindestens 3 Wochen nachzieht. Auch ist wider erwarten die Arbeitsfähigkeit
wegen der ersten OP möglich da dies immer noch nicht ausgeheilt ist. Die Krankenkasse hat mir nun schriftlich und mündlich mitgeteilt dass ich mich nun zum 01.04.09 als Arbeitsloser zu melden habe aufgrund der Mitteilung meines Arztes von mitte 02.09. Auf meine Erwiderung dass nun die neue OP eine AU nachzieht und die erste Krankheit auch noch nicht abgeschlossen ist (wurde von meinem Arzt der KK auch telephonisch mitgeteilt) bekam ich die Antwort dies sei egal da die Möglichkeit besteht die zweite Krankheit könnte eventuell von einem alten Schaden herrühren und um die erste Krankheit kann ich mich in der Arbeitslosigkeit ja auch kümmern. Ich sei auf alle Fälle eingeschränkt arbeitsfähig und solle halt zur Not Telephondienst machen. Meine Frage : Kann mir die Krankenkasse nun das Krankengeld streichen ?

mfg

Verfasst: 31.03.2009, 12:22
von Czauderna
Hallo,
nein, das kann sie nicht so ohne weiteres - sie versucht es eben.
Klar, ab dem 01.04.2009 gelten hinsichtlich der Beurteilung der
Arbeitsunfähigkeit andere Kriterien als bei einem Arbeitnehmer in einem Beschäftigungsverhältnis, es muss aber doch feststellbar sein, dass
die hinzugetretene Erkrankung (vor dem 01.04.2009) für sich alleine
auch Arbeitsunfähigkeit verursacht und die auch als Arbeitsloiser
gelten wird.
Die Kasse muss das Ende der Krankengeldzahlung schriftlich mitteilen
unter Angaben von Gründen wobei das Ende dann in der Zukunft liegen muss.
Gruß
Czauderna

was wenn ?

Verfasst: 31.03.2009, 22:35
von Goldmarie
hallo !

Danke für die schnelle Antwort.
Aber was ist wenn man dann als eingeschränkt arbeitsfähig eingestuft wird ?

vielen Dank im voraus

mfg

Verfasst: 01.04.2009, 08:26
von Czauderna
Hallo,
ich kann da nur aus meiner bisherigen Praxis berichten.
Wir haben das grundsätzlich vom MDK-Gutachten bzw. Stelungnahme abhängig gemacht. Dem Versicherten wurden dann schriftlich die Begründungen mitgeteilt und das Krankengeldende mit einer entsprechenden Vorlaufzeit (Postweg plus 3 - 4 Tagen) festgelegt.
Gleichzeitig wurde der Versicherte daraufhingewiesen dass er sich beim Arbeitsamt melden soll und das die Weiterversicherung geklärt werden
muss.
Legte der Versicherte gegen das Krankengeldende Widerspruch ein,
wurde erneut der MDK eingeschaltet - beim festgelegten Krankengeldende blieb es jedoch. Nur wenn sich neue meidizinische Apekte ergaben und der MDK diese anerkannte wurde die Krankengeldzahlung nahtlos wieder aufgenommen.
Gruß
Czauderna

Verfasst: 03.04.2009, 10:23
von Goldmarie
hallo !


Vielen Dank für die Antwort.

Mit freundlichen Grüßen