Hallo,
ich habe zu diesem Thema auch eine Frage.
Ich bin schwanger und war im Oktober-November 08 krank gechrieben mit Diangose " Blutungen während der Schwangerschaft", es bestand Gefahrt des Fehlgeburts. 6 Wochen habe ich Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber bekommen und für 2 wochen Krankengeld von AOK. Ab Mitte März 09 bin ich wieder für 3 Wochen krank geschrieben mit Diagnose "Schwangerschaftsswächen". Jetzt geht dem Baby so weit gut aber mir ist öfters schwindelig, fühle mich ständig müde. Der Arbeitgeber weigert sich vollen Gehalt für März zu zahlen, er sagt ich soll Antrag auf Krankengeld stellen, da ich wieder schwangerschaftsbedingt krank bin. So viel ich weiss, bei einer anderen Diagnose hat Arbeitnehmer Anspruch auf Lohnfortzahlung.
Wer kennt sich mit diesen Fragen aus, bitte hilfe. Danke
Lohnfortzahlung oder Krankengeld
Moderatoren: Czauderna, Karsten
Re: Lohnfortzahlung oder Krankengeld
Hallo,evi hat geschrieben:Hallo,
ich habe zu diesem Thema auch eine Frage.
Ich bin schwanger und war im Oktober-November 08 krank gechrieben mit Diangose " Blutungen während der Schwangerschaft", es bestand Gefahrt des Fehlgeburts. 6 Wochen habe ich Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber bekommen und für 2 wochen Krankengeld von AOK. Ab Mitte März 09 bin ich wieder für 3 Wochen krank geschrieben mit Diagnose "Schwangerschaftsswächen". Jetzt geht dem Baby so weit gut aber mir ist öfters schwindelig, fühle mich ständig müde. Der Arbeitgeber weigert sich vollen Gehalt für März zu zahlen, er sagt ich soll Antrag auf Krankengeld stellen, da ich wieder schwangerschaftsbedingt krank bin. So viel ich weiss, bei einer anderen Diagnose hat Arbeitnehmer Anspruch auf Lohnfortzahlung.
Wer kennt sich mit diesen Fragen aus, bitte hilfe. Danke
die Kasse kann und wird (auch auf Antrag des Arbeitgebers) durch den
Arzt oder den MDK. prüfen und beurteilen lassen ob die beiden Erkrankungen tatsächlich in ursächlichem Zusammenhang stehen.
wird dies mit ja beantwortet dann hat der Arbeitgeber recht mit seiner Auffassung.
Gruß
Czauderna
Hallo,
Beschwerden, deren Ursache auf die Schwangerschaft zurückzuführen sind, sind zusammenzurechnen. Dies gilt auch, wenn die Beschwerden sich unterschiedlich äußern (Urteile des Bundesarbeitsgerichts)
Nach Ihrer Schilderung könnte daher der AG tatsächlich Recht haben.
Näheres kann aber tatsächlich nur die KK (evt. unter Hinzuziehung des MDKs) sagen.
MfG
ratte1
Beschwerden, deren Ursache auf die Schwangerschaft zurückzuführen sind, sind zusammenzurechnen. Dies gilt auch, wenn die Beschwerden sich unterschiedlich äußern (Urteile des Bundesarbeitsgerichts)
Nach Ihrer Schilderung könnte daher der AG tatsächlich Recht haben.
Näheres kann aber tatsächlich nur die KK (evt. unter Hinzuziehung des MDKs) sagen.
MfG
ratte1
die Aussage deines Arztes ist falsch, er hat offenabr nicht verstanden wann Erkrankungen im "ursächlichen Zusammenhang" stehen
Der Begriff "dieselbe Krankheit" setzt nicht voraus, dass fortlaufende Behandlungsbedürftigkeit besteht. Bei wiederholter Arbeitsunfähigkeit
kommt es darauf an, ob die neue Arbeitsunfähigkeit und die frühere(n) auf derselben Krankheitsursache beruhen oder
zumindest in einem inneren Zusammenhang mit ihr stehen. Der innere Zusammenhang kann schon dadurch begründet sein, dass
die Entstehung der Krankheit jedesmal durch eine gemeinsame Bedingung begünstigt oder herbeigeführt wird --> in deinem Fall durch die Schwangerschaft
sicher ist es für deine KK und dich finanziell angenehmer, wenn der AG neu zahlen muss, richtig ist es dennoch nicht
Der Begriff "dieselbe Krankheit" setzt nicht voraus, dass fortlaufende Behandlungsbedürftigkeit besteht. Bei wiederholter Arbeitsunfähigkeit
kommt es darauf an, ob die neue Arbeitsunfähigkeit und die frühere(n) auf derselben Krankheitsursache beruhen oder
zumindest in einem inneren Zusammenhang mit ihr stehen. Der innere Zusammenhang kann schon dadurch begründet sein, dass
die Entstehung der Krankheit jedesmal durch eine gemeinsame Bedingung begünstigt oder herbeigeführt wird --> in deinem Fall durch die Schwangerschaft
sicher ist es für deine KK und dich finanziell angenehmer, wenn der AG neu zahlen muss, richtig ist es dennoch nicht