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Kostenerstattung gewählt - Kosten für Rettungsdienst

Verfasst: 25.03.2009, 22:15
von Lord Dragon
Ich habe bei der Krankenkasse Kostenerstattungsprinzip gewählt. Für Bereiche "Ärztliche Versorgung" und "Ärztlich veranlasste Leistungen". Aber zu was gehört eigentlich Rettungsdienst? Darf ich dem Rettungsdienst meine Krankenversicherungskarte vorlegen oder nicht? Bei dem Arzt darf ich das nicht mehr machen.

Danke!

Re: Kostenerstattung gewählt - Kosten für Rettungsdienst

Verfasst: 25.03.2009, 22:47
von Czauderna
Lord Dragon hat geschrieben:Ich habe bei der Krankenkasse Kostenerstattungsprinzip gewählt. Für Bereiche "Ärztliche Versorgung" und "Ärztlich veranlasste Leistungen". Aber zu was gehört eigentlich Rettungsdienst? Darf ich dem Rettungsdienst meine Krankenversicherungskarte vorlegen oder nicht? Bei dem Arzt darf ich das nicht mehr machen.

Danke!
Hallo,
interessante Frage - wenn man davon ausgeht dass Krankentransportkosten keine eigenständige Leistung sind sondern nur aufgrund einer behandlungsbedürftigen Erkrankung oder eines Unfalles entstehen dann muesste dem Grunde nach auch die Transportkosten privat vom Versicherten gezahlt werden.
Ob das aber wirklich so ist ??
Ich mach mich mal schlau - bis morgen - wenn nicht ein anderer eine
fundierte Aussage machen kann.
Gruß
Czauderna

Verfasst: 26.03.2009, 17:47
von ratte1
Hallo,

da Fahrkosten eine ärztlich veranlasste Leistung darstellt (ärztliche Verordnung ist notwendig!) darf hier nicht die Karte eingesetzt werden. Die Kosten sind zu zahlen und können nur im Rahmen der gewählten Kostenerstattung bei der KK geltend gemacht werden.

Freundliche Grüße

ratt1

Verfasst: 26.03.2009, 18:57
von Czauderna
Hallo,
also, es geht auch über die Kasse direkt. Wir bestehen nur darauf, dass
eine ärztliche Verordnung für den Krankentransport vorliegt - von einer
vertragsärztlichen Verordnung ist da nicht die Rede - es gibt sogar
Fälle, bei denen sogar auf eine ärztliche Verordnung ganz verzichtet werden kann.
Gruß
Czauderna

Verfasst: 26.03.2009, 21:42
von Lord Dragon
ratte1 hat geschrieben:Hallo,

da Fahrkosten eine ärztlich veranlasste Leistung darstellt (ärztliche Verordnung ist notwendig!) darf hier nicht die Karte eingesetzt werden. Die Kosten sind zu zahlen und können nur im Rahmen der gewählten Kostenerstattung bei der KK geltend gemacht werden.

Freundliche Grüße

ratt1
Danke!

Wenn ich z.B. Herzinfarkt habe, dann kann ich aber schlecht irgendwo eine Verordnung holen. :)

Verfasst: 26.03.2009, 21:50
von Lord Dragon
Czauderna hat geschrieben:Hallo,
also, es geht auch über die Kasse direkt. Wir bestehen nur darauf, dass
eine ärztliche Verordnung für den Krankentransport vorliegt - von einer
vertragsärztlichen Verordnung ist da nicht die Rede - es gibt sogar
Fälle, bei denen sogar auf eine ärztliche Verordnung ganz verzichtet werden kann.
Gruß
Czauderna
Danke!

Ich kann mich also als Privatpatient ausgeben und Kosten bei der Krankenkasse erstatten lassen? Wenn ich aber nicht ansprechbar bin und Rettungsdienst bei mir die Versicherungskarte findet und die Rechnung an die Krankenkasse schickt ist es auch in Ordnung?

Kann diese Verordnung im Krankenhaus nachträglich erteilt werden? Rettungsdienste haben ja keine Ärzte dabei.

Verfasst: 26.03.2009, 22:05
von ratte1
Lord Dragon hat geschrieben:
ratte1 hat geschrieben:Hallo,

da Fahrkosten eine ärztlich veranlasste Leistung darstellt (ärztliche Verordnung ist notwendig!) darf hier nicht die Karte eingesetzt werden. Die Kosten sind zu zahlen und können nur im Rahmen der gewählten Kostenerstattung bei der KK geltend gemacht werden.

Freundliche Grüße

ratt1
Danke!

Wenn ich z.B. Herzinfarkt habe, dann kann ich aber schlecht irgendwo eine Verordnung holen. :)
Keine Sorge, die stellt der Notarzt aus.

Freundliche Grüße

ratte1