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Rentenerhöhung
Verfasst: 25.03.2009, 13:44
von Klaustrophobe
Ich habe die zwischenzeitl. eingetretene Renteneröhung (PrivRV) der GKV miutgeteilt, aber keine Nachricht erhalten! Gibt die GKVkeine Beitraggsbescheide mehr heraus, die die Beiträge angeben aufgrund des gemeldeten Einnkommen? Kann ich schlicht abwarten oder muß ich dann irgendwann mit der Keule einer kräftigen Beitragsnachzahlung rechnen, wenn die GKV ihre unterlagen gesichtet hat?
Ich würde mich freuen, dazu etwas zu hören! Vielen Dank im voraus.
Mfg Klaustro
Verfasst: 25.03.2009, 16:49
von Diesel
Hallo,
ich glaube Du bist am besten beraten, wenn Du genau diese Frage in einem kurzen Anruf bei Deiner Krankenkasse nochmal stellst. Dann kannst Du nämlich direkt abklären und Dir bestätigen lassen, ob Deine Mitteilung bezüglich der Rentenerhöhung dort auch angekommen ist.
MfG
Diesel
GKV-Beitragserhöhung
Verfasst: 25.03.2009, 18:30
von Klaustrophobe
Hallo,
Auf den tollen Tipp anzurufen, ist "schwer" zu kommen. Der Anruf ist natürl. erfolgt, war aber leider mangels Kompetenz erfolglos!
Weiß denn jedman in der Sache Bescheid?
Tschüß Klaustro
Verfasst: 25.03.2009, 19:19
von Czauderna
Hallo,
wenn ich das richtig lese haben Sie bei der Kasse angerufen und konnten dort keine Bestätigung darüber erhalten dass Ihre Rentenmeldung dort eingegangen ist ??
Da haben Sie sich ja schön abspeisen lassen.
Nun zur eigentlichen Sache - das Ganze nochmals hinschicken und eine schriftliche Bestätigung verlangen.
Wenn Sie die Sache auf sich beruhen lassen und die Kasste kommt später
drauf wird die Nachforderung rechtens sein (zumindest innerhalb der Verjährungsfrist von 4 Jahren) - klingt zwar doof, ist aber so.
Gruß
Czauderna
Verfasst: 25.03.2009, 21:01
von Rentner
Hallo,
du schreibst von der (PrivRV) eine Rentenerhöhung erhalten zu haben.
Was heißt (PrivRV). Sollte dies eine private Rentenversicherung ohne Beteiligung deines Arbeitgebers gewesen sein, interessiert dies die GKV nicht.
Wenn dies eine sog. Betriebsrente ist, d.h. der Betrieb hat sich durch Beteiligung, bzw. diese war steuerlich oder sozialversichungsrechtlich begünstigt, wird das zahlende Unternehmen von sich aus der Kasse den jeweiligen Betrag mitteilen und dir entsprechend berechnen oder ggf. von dem Zahlbetrag abziehen.
Wie dem auch sei, die Notwendigkeit der GkV die Rentenhöhe mitzuteilen besteht grundsätzlich nicht.