Krankengeld oder Lohnfortzahlung
Verfasst: 23.03.2009, 14:12
Habe 6 Wochen bei einer Zeitarbeitsfa. gearbeitet und wurde dann gekündigt.
Nach 2 Wochen bekam ich einen neuen Arbeitsvertrag und wurde auch wieder in den selben Entleihbetrieb vermittelt.
Leider hatte ich gleich die erste Woche Grippe und wahr Krank geschrieben. Nach der Woche gabs wieder die Kündigung.
Normalerweise zahlt doch in den ersten 4 Wochen die Kasse Krankengeld.
Die lehnt aber die Zahlung ab und sagt: da ich bei dem selben Arbeitgeber(Zeitfirma) eingestellt wahr und zwischen den 2 Arbeitsverhältnissen nur 2 Wochen lagen müsste der Arbeitgeber Lohnfortzahlung im Kranklheitsfall übernehmen.
Dazu gibts sogar ein Urteil vom Bundesarbeitsgericht vom 22.08.2001 5AZR699/99.
darin steht,"dass zwei aufeinander folgende rechtlich selbständige Arbeitsverh. bei dem selben Arbeitgeber im Sinne des EFZG ausnahmsweise wie ein einheitliches Arbeitsverh. behandelt werden können, wenn zwischen diesen Arbeitsverh. ein enger zeitlicher und sachlicher Zusammenhang besteht. Dies is jedenfalls dann der Fall, wenn der Arbeitnehmer aus betrieblichen Gründen mit der evtl. Zusage auf eine Wiedereinstellung nach Besserung der Auftragslage entlassen wurde und er tatsächlich seine Beschäftigung fortsetzen konnte"
Jetzt schieben sich beide Parteien die Verantwortung zu.
Wer muss den nun Zahlen?
Wer kann helfen?
Nach 2 Wochen bekam ich einen neuen Arbeitsvertrag und wurde auch wieder in den selben Entleihbetrieb vermittelt.
Leider hatte ich gleich die erste Woche Grippe und wahr Krank geschrieben. Nach der Woche gabs wieder die Kündigung.
Normalerweise zahlt doch in den ersten 4 Wochen die Kasse Krankengeld.
Die lehnt aber die Zahlung ab und sagt: da ich bei dem selben Arbeitgeber(Zeitfirma) eingestellt wahr und zwischen den 2 Arbeitsverhältnissen nur 2 Wochen lagen müsste der Arbeitgeber Lohnfortzahlung im Kranklheitsfall übernehmen.
Dazu gibts sogar ein Urteil vom Bundesarbeitsgericht vom 22.08.2001 5AZR699/99.
darin steht,"dass zwei aufeinander folgende rechtlich selbständige Arbeitsverh. bei dem selben Arbeitgeber im Sinne des EFZG ausnahmsweise wie ein einheitliches Arbeitsverh. behandelt werden können, wenn zwischen diesen Arbeitsverh. ein enger zeitlicher und sachlicher Zusammenhang besteht. Dies is jedenfalls dann der Fall, wenn der Arbeitnehmer aus betrieblichen Gründen mit der evtl. Zusage auf eine Wiedereinstellung nach Besserung der Auftragslage entlassen wurde und er tatsächlich seine Beschäftigung fortsetzen konnte"
Jetzt schieben sich beide Parteien die Verantwortung zu.
Wer muss den nun Zahlen?
Wer kann helfen?