freiw. Vers: Ehegatteneinkommen bei Gütertrennung?
Verfasst: 19.03.2009, 19:30
Hallo,
folgender Fall:
Frau ist als Tagespflegeperson mit Betreuung von bis zu 5 Kindern tätig, Ehegatte privat versichert. Beide sind verheiratet, haben Gütertrennung UND getrennte Wohnungen. Es kann also nicht Geld des Mannes mit verbraucht werden oder umgekehrt. Frau hat 3 Kinder aus erster Ehe, die bei ihr mit Familienversichert sind.
TK drängt jetzt auf volle Anrechnung des Ehegatteneinkommens.
Richtig?
Nach Niederschrift des Arbeitskreises geht es doch nach Wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit des Mitglieds und was für Lebensunterhalt verbraucht werden kann. Somit dürfte in diesem Fall doch nur das eigene Einkommen (je nach Monat 1200-1500 Euro inkl. Amtzahlungen) zählen. Die Feststellung der nicht hauptberuflichen Tätigkeit greift doch auch für das Beitragsrecht. Erfolgt die einstufung in die Mindestbemessungsgrundlage hier nach § 240 IV Satz 1 oder Satz 2 bzw. Satz 3?
Kann hier einer weiterhelfen? Irgendwie weiss keiner richtig Bescheid...
Vielen Dank
folgender Fall:
Frau ist als Tagespflegeperson mit Betreuung von bis zu 5 Kindern tätig, Ehegatte privat versichert. Beide sind verheiratet, haben Gütertrennung UND getrennte Wohnungen. Es kann also nicht Geld des Mannes mit verbraucht werden oder umgekehrt. Frau hat 3 Kinder aus erster Ehe, die bei ihr mit Familienversichert sind.
TK drängt jetzt auf volle Anrechnung des Ehegatteneinkommens.
Richtig?
Nach Niederschrift des Arbeitskreises geht es doch nach Wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit des Mitglieds und was für Lebensunterhalt verbraucht werden kann. Somit dürfte in diesem Fall doch nur das eigene Einkommen (je nach Monat 1200-1500 Euro inkl. Amtzahlungen) zählen. Die Feststellung der nicht hauptberuflichen Tätigkeit greift doch auch für das Beitragsrecht. Erfolgt die einstufung in die Mindestbemessungsgrundlage hier nach § 240 IV Satz 1 oder Satz 2 bzw. Satz 3?
Kann hier einer weiterhelfen? Irgendwie weiss keiner richtig Bescheid...
Vielen Dank